AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung mobiler Bohrmaschinen und Bohrhämmer

Mobile Bohrmaschinen und Bohrhämmer gehören zu den abnutzbaren Anlagegütern. Laut AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für allgemein verwendbare Anlagegüter beträgt die Nutzungsdauer für mobile Bohrmaschinen 8 Jahre und für Bohrhämmer 7 Jahre. Diese Regelung gilt für alle Geräte, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft oder hergestellt wurden.

Illustration zur AfA-Abschreibungstabelle: Wirtschaftsgüter und Nutzungsdauer

Bitte beachte bei der Abschreibung von Bohrmaschinen und Bohrhämmern:

Die genannten Werte beruhen auf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowie den Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie dienen als Orientierung für die Berechnung der Abschreibung. Bei nachweislich kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer kann diese angesetzt werden. 

Abweichungen sind häufig branchenabhängig. Kläre die genaue Vorgehensweise im Vorfeld mit deinem Steuerberater, um steuerliche Sicherheit zu gewährleisten.

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