Hintergründe
Eine Online-Bestellung ist schnell abgeschickt. Um den online abgeschlossenen Vertrag jedoch zu widerrufen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher meistens ein wenig auf die Suche gehen. Das Widerrufsformular, die passende E-Mail-Adresse oder der Kontakt zum Kundenservice sind manchmal nur auf Umwegen zu finden. Dies soll sich nun mit der Verpflichtung eines sogenannten elektronischen Widerrufsbuttons in der Praxis ändern. In diesem Artikel zeigen wir dir:
- was der Widerrufsbutton genau ist,
- warum er ab dem 19. Juni 2026 verpflichtend wird,
- welche Unternehmen den Widerrufsbutton einsetzen müssen,
- welche rechtlichen und technischen Anforderungen du erfüllen musst,
- welche Risiken bei falscher Umsetzung drohen,
- wie du die Umsetzung Schritt für Schritt vorbereiten kannst.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Lass dich zur konkreten Umsetzung bitte eingehend rechtlich beraten.
Info
Widerrufsbutton: Keine Frage der Unternehmensgröße
Achtung: Die Pflicht zur Etablierung eines elektronischen Widerrufbuttons gilt für Unternehmen aller Größen. Auch Kleinstunternehmen sind hierbei nicht ausgenommen. D. h. auch wenn du deinen Shop nur im Nebengewerbe betreibst, gilt für dich die neue Verpflichtung. Entscheidend ist nicht die Größe des Unternehmens, sondern die Art des Geschäfts.
Technische Voraussetzungen und Widerrufsprozess
Sichtbarkeit und Platzierung des Widerrufsbuttons
- Der Widerrufsbutton muss leicht zugänglich, über die optische Gestaltung gut sichtbar und schnell auffindbar sein. Er muss sich von weiteren Informationen deutlich abgrenzen, darf nicht versteckt werden und muss laut Fachkreisen von jeder Seite deines Online-Auftritts erreichbar sein. Sinnvoll ist es daher, ihn an einer gut auffindbar Stelle zu platzieren, z. B. in der Fußzeile.
- Die Widerrufsfunktion soll auch von Kunden ohne Kundenkonto schnell und einfach ansteuerbar sein und keinen Login oder eine Registrierung erfordern.
- Die Funktion zum Widerruf soll eindeutig beschriftet werden: Es muss klar ersichtlich sein, dass über den Aufruf der Funktion ein Widerruf angestoßen werden kann, z. B. mit der Formulierung, „Widerruf starten“ oder „Vertrag widerrufen“. Wichtig ist, dass deine Kundinnen und Kunden auf den ersten Blick erkennen können, dass sie über diese Funktion ihr gesetzliches Widerrufsrecht ausüben können.
- Die Widerrufsfunktion muss kein Button sein, sondern kann auch über einen eindeutig als Widerrufsmöglichkeit bezeichneten Hyperlink umgesetzt werden.
Einbau eines nachfolgenden zweistufigen Widerrufsprozesses
- Nach Aufruf der leicht zugänglichen Widerrufsfunktion sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher zu einem Formular oder einer Seite gelangen, auf der sie die notwendigen Angaben zum Widerruf eingeben können.
- Wichtig ist, dass der Widerruf nicht durch unnötige Angaben erschwert wird. Deswegen sollen für die Widerrufserklärung nur notwendige Daten abgefragt werden:
- Name der Kundin oder des Kunden,
- Angaben des Kunden zur Identifizierung des Vertrags oder Vertragsteils, der widerrufen werden soll,
- Angabe der E-Mail-Adresse oder eines Kommunikationsmittels der Kundin oder des Kunden zur Übersendung der Eingangsbestätigung.
- Einbau einer zweiten Schaltfläche zum Absenden der Daten und die Bestätigung des Widerrufs durch die Kundinnen und Kunden. Erst mit dem Abschicken soll der Widerruf eindeutig erklärt werden.
- Verpflichtung zur Eingangsbestätigung: Die Widerrufserklärung muss durch das Unternehmen unverzüglich bestätigt werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Bestätigung, dass der Widerruf inhaltlich berechtigt ist, sondern lediglich um die Erklärung, dass der Widerruf beim Empfänger zugegangen ist. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
- Angaben der Kundin oder des Kunden zum Inhalt der Widerrufserklärung
- Datum und Uhrzeit des Eingangs beim Unternehmen
Kein Widerrufsrecht bei bestimmten Produkten
Nicht alle Produkte und Waren sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht erfasst. In folgenden Fällen kann das Widerrufsrecht z. B. eingeschränkt bzw. erloschen sein:
- Bei Maßanfertigungen und personalisierten Waren
- Bei schnell verderblicher Ware, wie frischen Lebensmittel, Blumen etc.
- Bei bestimmten versiegelten Hygiene- und Gesundheitsprodukten
Info
Voraussetzungen für den Verzicht auf den Widerrufsbutton
Vorsicht: Der Einbau des elektronischen Widerrufsbuttons darf nur ausbleiben, wenn für alle angebotenen Waren, Dienstleistungen etc. tatsächlich kein Widerrufsrecht besteht.