Der elektronische Widerrufsbutton: Das bedeutet die neue Pflicht

Online einkaufen ist einfach. Einen Vertrag zu widerrufen, ist aber meistens deutlich mühsamer. Das soll sich nun ändern: Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, Verbraucherrechte bei Fernabsatzverträgen zu stärken. Ab dem 19. Juni 2026 gilt: Wer online verkauft, muss Verbraucherinnen und Verbrauchern das Widerrufen so einfach machen wie das Bestellen. Der sogenannte elektronische Widerrufsbutton wird zur gesetzlichen Pflicht – für Onlineshops, Buchungsportale und digitale Dienstleister gleichermaßen. Was genau hinter der neuen Regelung steckt, wen sie betrifft und wie du deinen Shop rechtzeitig fit machst, erfährst du in diesem Artikel.

Zuletzt aktualisiert am 17.06.2026

Hintergründe

Eine Online-Bestellung ist schnell abgeschickt. Um den online abgeschlossenen Vertrag jedoch zu widerrufen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher meistens ein wenig auf die Suche gehen. Das Widerrufsformular, die passende E-Mail-Adresse oder der Kontakt zum Kundenservice sind manchmal nur auf Umwegen zu finden. Dies soll sich nun mit der Verpflichtung eines sogenannten elektronischen Widerrufsbuttons in der Praxis ändern. In diesem Artikel zeigen wir dir:

  • was der Widerrufsbutton genau ist,
  • warum er ab dem 19. Juni 2026 verpflichtend wird,
  • welche Unternehmen den Widerrufsbutton einsetzen müssen,
  • welche rechtlichen und technischen Anforderungen du erfüllen musst,
  • welche Risiken bei falscher Umsetzung drohen,
  • wie du die Umsetzung Schritt für Schritt vorbereiten kannst.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Lass dich zur konkreten Umsetzung bitte eingehend rechtlich beraten.

Definition des Widerrufsbuttons

Der ab 19. Juni 2026 verpflichtend einzubauende elektronische Widerrufsbutton muss nicht unbedingt ein technisch aufzurufender Button sein. Im Grunde geht es darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Widerruf eines online geschlossenen Vertrags einfach, klar und ohne unnötige Hürden erklären können. Dies kann über einen eindeutig erkennbaren und beschrifteten Link oder eine Schaltfläche möglich sein. Wichtig ist, dass deine Kundinnen und Kunden erkennen, dass über diese technische Funktion ein Widerruf möglich ist und sie diesen einfach und ohne lange Suche erklären können.

Beispiel:
Eine Kundin eines Onlineshops bestellt ein Artikel. Nach Lieferung fällt ihr auf, dass der Artikel nicht ihren Erwartungen entspricht und sie möchte ihn zurückgeben. Bisher musste sie im Onlineshop eventuell nach der Widerrufsbelehrung suchen, eine E-Mail schreiben oder ein bestimmtes Formular ausfüllen. Ab dem 19. Juni 2026 kann sie nun ohne langes Suche, über das Aufrufen des sogenannten Widerrufsbuttons schnell und unkompliziert den Widerruf absenden. Anschließend erhält sie umgehend eine Eingangsbestätigung, um sicher zu sein, dass ihr Widerruf auch angekommen ist.

Widerrufsbuttonpflicht ab 19. Juni 2026

Die Pflicht gilt ab dem 19. Juni 2026. Ab diesem Tag müssen betroffene Unternehmen die Funktion umgesetzt haben.
Vorsicht: Du solltest mit der Umsetzung nicht mehr warten, denn ab diesem Stichtag sollte dein Shop sowohl technisch als auch organisatorisch vorbereitet sein, da die Neuerung nicht nur die technische Umsetzung, sondern auch die Anpassung der Rechtstexte betrifft. In der Widerrufsbelehrung muss auf die Widerrufsfunktion und deren Platzierung verwiesen werden. Ebenso muss die Datenschutzerklärung die Verarbeitung der personenbezogenen Daten beim Widerruf berücksichtigen.

Diese Unternehmen sind von der Widerrufsbuttonpflicht betroffen

Unternehmen, die mit Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge über Online-Benutzeroberflächen schließen, sind verpflichtet ab dem 19. Juni 2026 die Widerrufsschaltfläche zur Verfügung zu stellen, wenn für diese Verträge ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Im Grunde bedeutet das, dass viele klassische B2C Onlineshops betroffen sind, da diese in der Regel Waren an private Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen, z. B. Kleidung, Schmuck, Möbel oder Haushaltswaren. Es ist aber nicht nur der Verkauf von physischen Produkten betroffen, die gesetzliche Regelung gilt grundsätzlich auch für digitale Inhalte und Dienstleistungen.

Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind, also nur an andere Unternehmen verkaufen, sind von der Widerrufsbutton Pflicht 2026 in der Regel nicht betroffen, da das gesetzliche Verbraucherwiderrufsrecht nicht für reine B2B Geschäfte gilt. Die Pflicht zur Einführung eines Widerrufsbuttons betrifft zudem nicht nur klassische Onlineshops mit Warenkorbsystem. Auch Verkäufe über Online-Bestellformulare, Kundenportale oder Buchungsseiten sind von der Neuerung betroffen. Bei Verkauf über Verkaufs- und Vermittlungsplattformen musst du als Verkäuferin oder Verkäufer ebenso unbedingt auf die Einhaltung der Verpflichtung achten und prüfen, ob die Plattform die rechtlichen Vorgaben richtig umsetzt. 

Info

Widerrufsbutton: Keine Frage der Unternehmensgröße

Achtung: Die Pflicht zur Etablierung eines elektronischen Widerrufbuttons gilt für Unternehmen aller Größen. Auch Kleinstunternehmen sind hierbei nicht ausgenommen. D. h. auch wenn du deinen Shop nur im Nebengewerbe betreibst, gilt für dich die neue Verpflichtung. Entscheidend ist nicht die Größe des Unternehmens, sondern die Art des Geschäfts.

Technische Voraussetzungen und Widerrufsprozess

Sichtbarkeit und Platzierung des Widerrufsbuttons

  1. Der Widerrufsbutton muss leicht zugänglich, über die optische Gestaltung gut sichtbar und schnell auffindbar sein. Er muss sich von weiteren Informationen deutlich abgrenzen, darf nicht versteckt werden und muss laut Fachkreisen von jeder Seite deines Online-Auftritts erreichbar sein. Sinnvoll ist es daher, ihn an einer gut auffindbar Stelle zu platzieren, z. B. in der Fußzeile.
  2. Die Widerrufsfunktion soll auch von Kunden ohne Kundenkonto schnell und einfach ansteuerbar sein und keinen Login oder eine Registrierung erfordern.
  3. Die Funktion zum Widerruf soll eindeutig beschriftet werden: Es muss klar ersichtlich sein, dass über den Aufruf der Funktion ein Widerruf angestoßen werden kann, z. B.  mit der Formulierung, „Widerruf starten“ oder „Vertrag widerrufen“. Wichtig ist, dass deine Kundinnen und Kunden auf den ersten Blick erkennen können, dass sie über diese Funktion ihr gesetzliches Widerrufsrecht ausüben können.
  4. Die Widerrufsfunktion muss kein Button sein, sondern kann auch über einen eindeutig als Widerrufsmöglichkeit bezeichneten Hyperlink umgesetzt werden.

Einbau eines nachfolgenden zweistufigen Widerrufsprozesses

  • Nach Aufruf der leicht zugänglichen Widerrufsfunktion sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher zu einem Formular oder einer Seite gelangen, auf der sie die notwendigen Angaben zum Widerruf eingeben können.
  • Wichtig ist, dass der Widerruf nicht durch unnötige Angaben erschwert wird. Deswegen sollen für die Widerrufserklärung nur notwendige Daten abgefragt werden:
    • Name der Kundin oder des Kunden,
    • Angaben des Kunden zur Identifizierung des Vertrags oder Vertragsteils, der widerrufen werden soll,
    • Angabe der E-Mail-Adresse oder eines Kommunikationsmittels der Kundin oder des Kunden zur Übersendung der Eingangsbestätigung.
  • Einbau einer zweiten Schaltfläche zum Absenden der Daten und die Bestätigung des Widerrufs durch die Kundinnen und Kunden. Erst mit dem Abschicken soll der Widerruf eindeutig erklärt werden.
  • Verpflichtung zur Eingangsbestätigung: Die Widerrufserklärung muss durch das Unternehmen unverzüglich bestätigt werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine Bestätigung, dass der Widerruf inhaltlich berechtigt ist, sondern lediglich um die Erklärung, dass der Widerruf beim Empfänger zugegangen ist. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
    • Angaben der Kundin oder des Kunden zum Inhalt der Widerrufserklärung
    • Datum und Uhrzeit des Eingangs beim Unternehmen

Kein Widerrufsrecht bei bestimmten Produkten

Nicht alle Produkte und Waren sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht erfasst. In folgenden Fällen kann das Widerrufsrecht z. B. eingeschränkt bzw. erloschen sein:

  • Bei Maßanfertigungen und personalisierten Waren
  • Bei schnell verderblicher Ware, wie frischen Lebensmittel, Blumen etc.
  • Bei bestimmten versiegelten Hygiene- und Gesundheitsprodukten

Info

Voraussetzungen für den Verzicht auf den Widerrufsbutton

Vorsicht: Der Einbau des elektronischen Widerrufsbuttons darf nur ausbleiben, wenn für alle angebotenen Waren, Dienstleistungen etc. tatsächlich kein Widerrufsrecht besteht.

Risiken bei Nichteinhalten der Widerrufsbutton Pflicht

Wenn es Schwierigkeiten im Widerrufsprozess gibt, kann es zu Auseinandersetzungen und Diskussionen mit deinen Kundinnen und Kunden kommen. Kunden werten die fehlende Einhaltung von gesetzlichen Pflichten oft als Zeichen für mangelnde Seriosität des Shops, was sich schließlich in deinen Verkaufszahlen niederschlagen kann. Du riskierst bei Nichteinhaltung der neuen Widerrufsbutton Pflicht 2026 außerdem Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbänden. Die fehlende oder unzureichende Umsetzung der neuen Verpflichtung kann überdies auch Auswirkungen auf den Lauf der Widerrufsfrist haben.

Checkliste für die Umsetzung der Widerrufsbutton Pflicht

  • Prüfe, ob dein Shop überhaupt von der Pflicht betroffen ist.
  • Kläre die Zuständigkeiten und frage bei deinem Shopsystem-Anbieter oder deiner Webagentur nach, ob eventuell ein Update geplant ist bzw. prüfe selbst, welche technische Umsetzung für deinen Webauftritt möglich ist.
  • Lasse deine Rechtstexte prüfen und aktualisieren.
  • Baue die neue Widerrufsfunktion ein und teste sie.
  • Definiere neue interne Prozesse zum Ablauf des Widerrufsverfahrens.
  • Schule deine Mitarbeiter und teste die neuen Prozesse.