SV-Meldeportal: Wie der Nachfolger von sv.net funktioniert

Das SV-Meldeportal löste im Oktober 2023 die Ausfüllhilfe sv.net ab. Für diese gab es bis zum 29. Februar eine Übergangszeit – seit 1. März sind der Datenaustausch und die Nutzung des Datenspeichers darüber nicht mehr möglich. Arbeitgeber können nun das SV-Meldeportal verwenden. Die wichtigsten Infos dazu haben wir hier für dich zusammengefasst.

Zuletzt aktualisiert am 29.10.2025
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Was ist das SV-Meldeportal?

Das SV-Portal ist eine Webanwendung, die als Ausfüllhilfe dient, um Meldungen und Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln. Seit Oktober 2023 ist sie für alle Unternehmer zugänglich und löst den Vorgänger sv.net ab. Eine Lohnabrechnung über das SV-Meldeportal kannst du nicht erstellen. Denn als Ausfüllhilfe ersetzt das SV-Meldeportal kein Entgeltabrechnungsprogramm. Es ist vor allem für kleine Unternehmen gedacht, die kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen.

Noch wird die elektronische Betriebsprüfung (euBP) vom SV-Meldeportal nicht unterstützt. Daten für die Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV können jedoch bereits eingegeben werden.

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Keine Pflicht zur Nutzung des SV-Meldeportals für Arbeitgeber

du bist nicht verpflichtet, das SV-Meldeportal zu nutzen. Wenn du mit einem professionellen Lohnprogramm arbeitest, lassen sich SV-Meldungen und Bescheinigungen auch einfach darüber an die Sozialversicherungsträger senden. Als Nutzer von Lexware lohn+gehalt kannst du beispielsweise beruhigt sein – die Software übermittelt alle nötigen Meldungen für dich, ohne dass du das Portal verwenden musst.

Warum wurde sv.net durch das SV-Meldeportal ersetzt?

Laut § 95a SGB IV sind die Sozialversicherungsträger verpflichtet, eine Ausfüllhilfe für Arbeitgeber und Selbstständige zur Verfügung zu stellen, die einen elektronischen Austausch von Meldedaten, Beitragsnachweisen etc. dauerhaft möglich macht. 
Im Vergleich zur alten Version sv.net ist das neue SV-Meldeportal besser auf die Bedürfnisse von Nutzerinnen und Nutzern zugeschnitten. Außerdem passt sich die Auflösung des Informationsportals automatisch an verschiedene Endgeräte an – so etwa an:

  • Smartphones
  • PCs
  • Tablets

So funktioniert die SV-Meldeportal-Anmeldung

Für die Registrierung beim SV-Meldeportal brauchst du ein ELSTER-Organisationszertifikat, um dich zu authentifizieren. Jeder, der in deinem Unternehmen als Administrator auf das Meldeportal zugreifen soll, benötigt ein eigenes Zertifikat. Das ELSTER-Organisationszertifikat beantragst du bei deinem zuständigen Finanzamt. Nachdem du dich und dein Unternehmenskonto authentifiziert hast, gibst du deine Unternehmensdaten samt Betriebsnummer ein. Per Post erhältst du anschließend ein Vertretungsberechtigungsschreiben, das einen Freischaltcode enthält. Über diesen erhältst du dann Zugriff aufs Portal, Ausfüllhilfen, Erklärvideos und vieles mehr.

Info

Keine Datenübernahme aus sv.net

Hast du zuvor bereits sv.net genutzt, ist es wichtig zu wissen, dass Daten aus sv.net nicht in das SV-Meldeportal übernommen werden. Du musst die Daten neu eingeben.

Hast du mehrere Betriebsstätten, beachte Folgendes: Für jede Betriebsnummer benötigst du jeweils ein ELSTER-Organisationszertifikat. Du kannst die Betriebsstätten allerdings über die Mandatsverwaltung zusammenlegen.

Wie hoch sind die SV-Meldeportal-Kosten?

Für die Nutzung des SV-Meldeportals fallen folgende Kosten an:

  • 36,00 Euro netto für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer.
  • 99,00 Euro netto für den Austausch von mehreren Meldungen für eine Betriebsnummer.

Die Nutzungsgebühr wird für 36 Monate im Voraus erhoben.