Selbstständig und krank sein, ist kein Spaß. Ein paar Wochen einer hartnäckigen Grippe mitsamt Folgen, chronische Erkrankungen, Unfälle oder plötzlich erkannte ernste Krankheiten wie Krebs können zu kritischen Situationen führen. Ob einige Wochen oder gleich Jahre, in solchen Phasen musst du nämlich mit großen oder gar vollständigen Verdienstausfällen rechnen. Existenzängste und seelisch schwierige Phasen sind vorprogrammiert.
Teil des Vorsorge-Puzzles: Krankentagegeld
Hast du dich beim Start in die Selbstständigkeit dafür entschieden, freiwillig weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben? Dann musst du die Krankenkasse darauf hinweisen, dass du damit auch für eine Krankengeldzahlung ab dem 43. Tag der Erkrankung versichert sein möchtest. Das machst du mit einer Wahlerklärung. Du bist dann allerdings zunächst drei Jahre an die Krankenkasse gebunden.
Bis zum 43. Tag bist du dann selbstständig und krank auf deine Ersparnisse angewiesen. Das ist natürlich keine gute Idee, daher solltest du bei der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich einen sogenannten zusätzlichen Wahltarif für die Krankengeldzahlung ab dem 15. Tag abschließen. Für einen relativ geringen Betrag bekommst du dann Krankengeld ab dem 15. Tag lückenloser Krankschreibung. Die Höhe des Krankengelds ist in den Wahltarifen wählbar. Je höher das Krankengeld, desto höher der Beitrag, den du dafür zahlst. Allerdings darf die Höhe des Krankengelds nicht die Höhe deines Nettoeinkommens übersteigen.
Im Ernstfall musst du also zwei Wochen ohne Einkünfte überbrücken, was einfacher ist als sechs Wochen oder länger. Diesbezüglich ist die gesetzliche Krankenversicherung also grundsätzlich eine sehr gute Idee.
Bei der privaten Krankenversicherung ist es ebenfalls möglich, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Auch hier muss im Krankheitsfall nachgewiesen werden können, dass der Job nicht mehr ausgeführt werden kann, wenn die Versicherung zahlen soll. Ohne Attest läuft nichts und es kann schwierig sein, zu belegen, dass die Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann – ein Coach mit einem gebrochenen Bein kann zum Beispiel immer noch sprechen, warum sollte er nicht coachen können? Wenn du Pech hast, musst du also selbstständig und krank noch gegen die Versicherung kämpfen.
Monatelang krank? Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Krankentagegeld ist keine langfristige Lösung, denn die Leistungsdauer ist begrenzt und deckt daher keinen totalen Ausfall über viele Jahre oder für immer ab. Die Dauer beträgt maximal 78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren für dieselbe Krankheit. Das passt vielleicht zu einem komplizierten Beinbruch, aber im Fall schwerwiegender oder chronischer Erkrankungen, die dich viel länger oder für immer aus der Bahn werfen, reicht der Leistungsumfang nicht mehr aus.
Wer selbstständig ist und länger erkrankt, ist auf eine zusätzliche Versicherung wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz: BU, angewiesen. Berufsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn du bereits seit sechs Monaten deiner Tätigkeit aufgrund einer schweren Krankheit oder Verletzung nicht mehr nachgehen kannst.
Die BU springt also dann ein, wenn das Krankentagegeld nicht mehr gezahlt wird.
Info
Wie sieht es bei vorübergehender Berufsunfähigkeit aus?
Besonders gut und wichtig ist, dass die BU auch bei vorübergehender Berufsunfähigkeit zahlt, also auch wenn eine Genesung in Aussicht steht.
Noch eine Absicherung für Selbstständige: Die Erwerbsminderungsrente
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, aber vom Rentenalter noch weit entfernt ist, braucht ein Auffangnetz. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung – die Erwerbsminderungsrente – kann das Einkommen ersetzen.
Pleite und am Anschlag – was jetzt?
Wenn du kein Krankengeld mehr bekommst, keine Versicherungen hast und dein privates Vermögen aufgebraucht ist, hilft nur noch der Gang zum Arbeitsamt und der zeitnahe Antrag auf Bürgergeld.
Auch Selbstständige haben nämlich Anspruch auf die Unterstützung, wenn sie ihren Aufenthaltssitz in der BRD haben, sich noch vor dem Renteneintritt befinden und drei Stunden täglich arbeiten könnten, aber vom aktuellen Einkommen und Vermögen nicht leben können. Anders ausgedrückt: Wenn du selbstständig und krank bist und wegen dieser Krankheit zu wenig verdienst, um deinen Lebensunterhalt (Miete, Versicherungen, Essen und Co.) zu bestreiten, dann hast du Anspruch auf Bürgergeld.
Selbstständig und krank – was ist mit den Kunden?
Deine Kunden werden teils geduldig sein, teils werden sie nicht auf dich warten. Du musst also damit rechnen, dass die Krankheit dich nicht nur finanzielle Einbußen kostet, sondern auch einen Teil oder im schlimmsten Fall alle deine Kunden.
Die Chancen, zurück in die Geschäftsbeziehung kommen zu können, steigen entscheidend, wenn du dich fair verhältst und Bescheid gibst, sobald du absehen kannst, dass du nicht nur wie bei einer Erkältung einige Tage ausfällst, sondern ernsthaft und langfristig erkrankt bist.
Tipp
Kollege in Auftrag vermitteln bei längerfristiger Erkrankung
Wenn du längerfristig krank sein wirst, kannst du jemanden aus deinem Netzwerk in den Auftrag vermitteln mit der Absprache, dass du zurückkehren kannst. Der Kollege sollte dir das schriftlich zusichern, dafür verzichtest du auf eine Vermittlungsprovision, die den Erhalt von Krankengeld nur verkomplizieren würde.