Zusammenfassung
Wirtschafts-Identifikationsnummer im Überblick
- Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist eine neue Kennziffer zur Identifizierung von wirtschaftlich tätigen Vereinigungen oder Personen.
- Voraussichtlich wird die W-IdNr. ab 01. November 2024 eingeführt. Die Vergabe soll bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein.
- Mit der neuen Nummer sollen sich wirtschaftliche Vorgänge besser von privaten Angelegenheiten trennen lassen.
- Die Nummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeordnet.
- Unternehmen müssen die Wirtschafts-Identifikationsnummer nicht extra anfordern. Sie erhalten die Nummer automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern.
Definition
Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (kurz: W-IdNr.) wird ab Herbst 2024 vom Bundesfinanzministerium für wirtschaftliche tätige Personen neu eingeführt, um unternehmerische Vorgänge von privaten Abläufen zu trennen. Unternehmer und Freiberufler erhalten neben der bisherigen Steuer-Identifikationsnummer ein zusätzliches Erkennungsmerkmal. Rechtliche Vorschriften zur Wirtschafts-Identifikationsnummer sind in § 139 c der Abgabenverordnung geregelt.
Wer soll eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erhalten?
Es gilt in einem ersten Punkt zu klären, für wen die Wirtschafts-Identifikationsnummer gedacht ist. Dieses neue Identifikationsmerkmal ist für alle Individuen in Deutschland gültig, die einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen. Hierzu zählen:
- Unternehmen (gültig für alle Rechtsformen)
- Freiberufler
- Einzelkaufleute
- Gewerbetreibende
- Kleinunternehmer
- Natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
- Juristische Personen
- Personenvereinigungen (z.B. gemeinnützige Organisationen, kulturelle oder sportliche Vereine)
Bei der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer prüfen die Mitarbeiter grundsätzlich folgende Kriterien:
- Inwiefern ist ein Angebot bzw. ein Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zu erkennen.
- Ausschlaggebend ist, dass für die durchgeführte Leistung oder das verkaufte Produkt ein Entgelt bezahlt wird.
- Die Gewinnerzielungsabsichten sind in diesem Fall nicht relevant.
Wozu dient die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Gewerbetreibende, Einzelunternehmer sowie Freiberufler geben bisher bei Behörden ihre Steuer-Identifikationsnummer an. Zusätzlich zur vorhandenen Steuernummer sollen Personen, die Einnahmen erwirtschaften, die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten. Die Einführung der neuen Nummer hat folgende Gründe:
- Sie dient dazu, betriebliche Vorgänge und private Aktionen genauer voneinander zu trennen.
- Zudem soll mit dieser Nummer die Identifizierung im Rahmen des Besteuerungsverfahrens vereinfacht werden.
- Personen, die mehreren unternehmerischen Beschäftigungen nachgehen, erhalten für jede einzelne Tätigkeit eine separate W-IdNr.
- Mithilfe der Wirtschafts-Identifikationsnummer sollen auch bei Zuordnungen im Unternehmensbasisdatenregister helfen.
Info
Ab wann wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt?
Der Start für die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer ist für den Herbst 2024 angesetzt. Voraussichtlich soll mit dem 1. November 2024 der Prozess für die Verteilung beginnen. Bis Ende 2026 sollen dann alle betroffenen Unternehmen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen haben. Bis dahin ist die Angabe der W-IdNr. deshalb nicht verpflichtend.
Wie wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben?
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sieht im Rahmen der Verteilung bestimmte Aspekte vor:
- Die verantwortliche Finanzbehörde fordert hier für die betroffenen Unternehmen eine Nummer zur wirtschaftlichen Identifizierung an.
- Für die Zuteilung der W-IdNr. ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig.
- Unternehmerisch tätige Personen müssen die Wirtschafts-Identifikationsnummer allerdings nicht gesondert beantragen. Sie erhalten die Nummer automatisch.
- Wirtschaftlich Tätige, die bereits eine USt-IdNr. haben, werden über eine öffentliche Mitteilung u. a. im Bundessteuerblatt darüber informiert, wenn ihre USt-IdNr. zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist.
- Bei wirtschaftlich Tätigen, die noch keine USt-IdNr. besitzen, erfolgt die Mitteilung über ELSTER. Voraussetzung hierfür ist ein ELSTER-Benutzerkonto.
- Wegen der technischen sowie organisatorischen Herausforderungen findet die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer stufenweise statt.
Wie ist die W-IdNr. aufgebaut?
Damit die Behörden die wirtschaftlich Tätigen mithilfe der Wirtschafts-Identifikationsnummer finden und zuordnen können, sollte die Zusammensetzung der W-IdNr. bekannt sein. Diese setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
- Am Anfang steht das Kürzel DE, welches für Deutschland steht.
- Darauf folgen 9 Ziffern.
- Es folgt ein Bindestrich mit weiteren 5 Ziffern. Diese bilden das relevante Unterscheidungsmerkmal, um Betriebsformen sowie Tätigkeiten voneinander zu differenzieren. Die Vergabe des Unterscheidungsmerkmals erfolgt stufenweise.
Wo wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer angewendet?
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt einerseits zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren zum Einsatz. Darüber hinaus soll sie auch im Register für Unternehmensbasisdaten verwendet werden. Dieses Register befindet sich momentan im Aufbau und soll zukünftig durch einen behördenübergreifenden Austausch für eine bürokratische Entlastung der Unternehmen sorgen. Darin sollen bisher dezentral gesammelte Unternehmensdaten zusammengeführt werden:
1. Steuernummer | Zuordnungsnummer für das Finanzamt zur steuerlichen Bearbeitung. |
---|---|
2. Firmenname | Unter welchem Namen wird das Unternehmen gemäß §§ 17ff. Handelsgesetzbuch geführt? |
3. ehemalige Firmennamen | Falls das Unternehmen früher unter anderen Namen geführt wurde. |
4. Rechtsform | Als welche Unternehmensform wird die Firma geführt? |
5. Wirtschaftszweignummer | In welcher wirtschaftlichen Branche ist das Unternehmen tätig? |
6. amtlicher Gemeindeschlüssel | Bei welcher Gemeinde ist die Firma gemeldet? |
7. Adresse | Die genaue Anschrift und der Firmensitz müssen angegeben werden. |
8. Eintragung im Handelsregister | Eine Aktenkopie aus dem Handelsregister, inklusive Angabe des Registergerichts mit Datum und Handelsregisternummer. |
9. Firmeneröffnung | Datum bzw. genauer Zeitpunkt an der Betriebseröffnung. |
10. Firmeneinstellung | Datum bzw. genauer Zeitpunkt der Betriebsschließung. |
11. Finanzamt | Zuständige Finanzbehörde |
12. Firmenkennzeichen | Unterscheidungsmerkmale nach Absatz 5a |
13. Kooperationen | Informationen zu verbundenen Unternehmen |