Am 31. Dezember 2022 läuft die verlängerte Frist zur Aufrüstung der Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ab. Das heißt für Sie als Unternehmer:in:
Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein elektronisches Kassensystem einsetzen, müssen alle Einzeldaten der Kasse unveränderbar und maschinell auswertbar gespeichert werden. Um Manipulationen an diesen Grundaufzeichnungen zu verhindern, müssen ab 1. Januar 2023 die Kassendaten durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden (§ 146a Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung). Damit soll sichergestellt werden, dass die Kassendaten nicht nachträglich verändert werden.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen und was Sie tun müssen, um das integrierte Kassenmodul in Ihrem Lexware premium Produkt weiterhin gesetzeskonform einzusetzen. Zusätzlich erklären wir, wo Sie die TSE beziehen und korrekt an Ihr Lexware Produkt anbinden können.
Das Gesetz ist seit dem 01.01.2020 in Kraft; die Umsetzung musste bis 30.09.2020 erfolgen. Es umfasst die folgenden Inhalte:
Wichtig! Nur in Verbindung mit EFSTA erfüllt das Kassenmodul in Lexware premium die gesetzlichen Anforderungen.
Wenn Sie Fragen zu den Leistungen von EFSTA, zur TSE haben bzw. die für Sie geeignete TSE bestellen möchten, hilft Ihnen unser Partner EFSTA weiter, der Ihnen alle benötigten Module zur Verfügung stellt.
Wie Sie EFSTA an das Kassenmodul von Lexware warenwirtschaft bzw. Lexware handwerk premium anbinden, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Haben Sie noch Fragen rund um das Thema Kasse? Hier finden Sie die die häufigsten Fragen und Antworten.
Außerdem finden Sie in diesen rechtlichen Quellen weitere Informationen zum Thema Kasse:
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Alle Angaben und Informationen stellen weder eine Rechtsberatung noch eine steuerliche Beratung dar und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zur verbindlichen Klärung entsprechender rechtlicher und/oder steuerlicher Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.