Rechtsformen: Welche gibt es und was sind die Besonderheiten?

Als Gründer haben Sie schon alle Hände voll damit zu tun, Ihr Geschäft anzukurbeln. Zwischen Umsatzzielen, Rechnungsvorlagen und Businessplan bleibt kaum noch Zeit für andere Dinge. Doch gleichzeitig drängt die Frage nach der Rechtsform. Denn ohne diese funktioniert eine Selbstständigkeit nicht. Welche ist aus steuerlicher Sicht vorteilhafter? Wie hoch ist das Haftungsrisiko? Die Antworten erhalten Sie auf dieser Seite.

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Zuletzt aktualisiert am:01.06.2023

Definition Rechtsform bzw. Gesellschaftsform

Bei der Wahl der Rechtsform sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Denn diese Entscheidung beeinflusst verschiedene Faktoren Ihres Unternehmens, wie beispielsweise die Buchführung, die Eröffnung des Geschäftskontos sowie die Haftungsbestimmungen. Wägen Sie daher genau ab, welche Rechtsform die Richtige für Sie ist. In diesem Ratgeber finden Sie erste Anhaltspunkte zu den wichtigsten Unternehmensformen.

Bei einer Rechtsform (synonym oftmals als Unternehmensform bezeichnet) handelt es sich um den rechtlichen Rahmen einer Firma bzw. eines Betriebs. Sie beeinflusst maßgeblich wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Formalitäten, auf die Sie im Rahmen Ihrer Unternehmensgründung achten müssen:

  • Gesellschafter
  • Geschäftsführung
  • Haftung
  • Buchführungspflicht
  • Steuerpflichten
  • Publikationspflicht
  • Firmenname
  • Gründungsformalitäten
  • Betriebsgröße
  • Kapitalbedarf
  • Börsenfähigkeit
  • u.v.m.

Rechtliche Lage

Wenn Sie mehr über die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Rechtsformen erfahren wollen, finden Sie alle dazugehörigen rechtlichen Rahmenbedingungen im Handels- und Gesellschaftsrecht:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieses listet ab Paragraph 705 ff. alle relevanten Informationen bezüglich Gesellschafter auf. Zum Beispiel: Inhalt des Gesellschaftervertrags, Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführung.
  • Handelsgesetzbuch (HGB): Dieses vermittelt Ihnen alle Informationen für Kaufleute, wie beispielsweise alle Fakten rund um den Eintrag ins Handelsregister.
  • Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG): Sie wollen wissen, worauf Sie bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) achten müssen? Dieses Gesetz liefert Ihnen alle Informationen.

Überblick der Rechtsformen für Unternehmen

In Deutschland gibt es bis zu 14 verschiedene Rechtsformen, zwischen denen Sie sich bei der Gründung Ihres Unternehmens entscheiden können – Mischformen ausgenommen. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die 12 gängigsten Gesellschaftsformen bzw. Unternehmensformen zunächst in einer Übersicht dar. Anschließend betrachten wir die einzelnen Gesellschaftsformen detailliert.

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<b>Rechtsform</b>
RechtsformInhaberGesellschaftHGBMindestkapitalHaftung
Einzelunternehmen 1 x x x privat
Einzelkaufmann 1 x ja x privat
GbR mind. 2 PersonenG x x privat
OHG mind. 2 PersonenG ja x privat
PartG mind. 2 PersonenG ja x privat
KG mind. 2 PersonenG ja x privat
GmbH & Co. KG mind. 1 + Teilhaber PersonenG ja 25.000 Euro beschränkt
GmbH mind. 1 KapitalG ja 25.000 Euro beschränkt
AG mind. 1 KapitalG ja 50.000 Euro beschränkt
UG mind. 1 KapitalG ja mind. 1 Euro beschränkt
SE je nach Art je nach Art je nach Art mind. 120.000 Euro je nach Art
KGaA mind. 1 KapitalG ja mind. 50.000 Euro privat

Wie Sie sehen, unterscheiden sich die Rechts- und Geschäftsformen in der Übersicht teilweise gravierend. Ein wesentlicher Faktor ist hierbei das Mindestkapital. Ebenso wichtig ist die Haftung. Die verschiedenen Unternehmensformen zeigen deutlich, wie relevant die Entscheidung bezüglich einer Rechtsform im Rahmen einer Firmengründung ist.

Einzelunternehmen bzw. Einzelkaufmann

Das Einzelunternehmen als Rechtsform empfiehlt sich für Gründer, die zunächst klein anfangen wollen. Wie der Name schon sagt, darf nur eine einzelne natürliche Person der Inhaber des Unternehmens sein. Ihre Geschäfte sind im Kleingewerbe angesiedelt. Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen wollen, müssen Sie kein festgelegtes Mindestkapital vorweisen.

Die Rechtsform des Kleingewerbes lässt sich nicht immer an Umsatzzahlen messen, sondern hängt u.a. auch von der Zahl und Funktion der Mitarbeiter ab. Wenn Ihr Unternehmen nämlich als ein auf kaufmännische Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb funktioniert, ist das Kleingewerbe überschritten. Dann müssen Sie sich ins Handelsregister eintragen, um die Rechtsform Einzelkaufmann/Einzelkauffrau anzunehmen.

Info

Beispiel zur Unterscheidung der Rechtsformen Einzelunternehmer – Einzelkaufmann

Dem Pächter einer Bundeswehrkantine wurde sein Geschäft als Kleingewerbe anerkannt, obwohl er einen Jahresumsatz von rund 250.000 Euro erzielte. Denn seine Geschäfte liefen in überschaubaren Strukturen ab. Hingegen konnte ein Händler von Damenbekleidung die Definition als Kleingewerbe nicht erwirken. Zwar erreichte er nur einen Jahresumsatz von 120.000 Euro, jedoch fielen bei ihm die kaufmännischen Betriebsabläufe und -strukturen ins Gewicht (Filialstruktur, Anzahl der Geschäftsfälle, etc.).

Liegt Ihr Unternehmen noch im Rahmen des Kleingewerbes? Dann können Sie die Rechtsform Einzelunternehmer wählen und haben dabei nur geringen formalen Aufwand. In dieser Rechtsform betreiben Sie Ihre Geschäfte nach Privatrecht und wickeln sie auf eigenen Namen und eigene Rechnung ab. Besonders praktisch: Für die Rechnungslegung reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Achtung

Worüber Sie sich unbedingt im Klaren sein sollten: 

Bei der Rechtsform Einzelunternehmer haften Sie als Inhaber mit Ihrem Privatvermögen. Dies gilt ebenso für die Rechtsform des Einzelkaufmanns.

Was ist bei der Rechtsform Einzelkaufmann zu beachten?

Wenn Sie einen auf kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führen, müssen Sie sich als Einzelkaufmann ins Handelsregister eintragen. Ihre Geschäfte laufen dann nach Handelsgesetzbuch (HGB), weshalb Sie sich auch um eine ordnungsgemäße Buchführung kümmern müssen. Zudem müssen Sie einen Jahresabschluss erstellen, eine Bilanz vorlegen sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung durchführen.

Dafür eignet sich die Rechtsform Einzelunternehmer

Die Rechtsformen Einzelunternehmer und Einzelkaufmann / Einzelkauffrau eignen sich für kleine Unternehmen wie z. B.:

  • Handwerksbetriebe
  • Arztpraxen
  • Einzelhandels-Geschäfte
  • kleine gastronomische Betriebe oder Dienstleister
  • Freiberufler
  • Kleingewerbetreibende

Voraussetzung für das Führen eines Einzelunternehmens: Es gibt nur einen Inhaber. Bei dieser Rechtsform dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen (z. B. eine Stiftung, oder eine GmbH als Muttergesellschaft) das Unternehmen führen.

Personengesellschaften

Sie wollen Ihr Unternehmen mit mehreren Inhabern führen? Sie alle möchten jedoch im Rahmen der Teamgründung auf das Einbringen von Mindestkapital verzichten? Dann bietet sich für Sie die Gründung einer Personengesellschaft an. Hierbei gelten drei Regeln:

  • Es sind mindestens zwei Gesellschafter notwendig.
  • Es ist kein Mindestkapital erforderlich.
  • Sie nehmen bei den gängigen Personengesellschaften in Kauf, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften.

Bei Personengesellschaften erfolgt die Geschäftsführung durch einen oder mehrere Gesellschafter. Die Rechtsform Personengesellschaft ist damit beliebt bei Gründern, die die Fäden selbst in der Hand behalten wollen. Welche Rechtsformen gibt es unter den Personengesellschaften? Wir haben Ihnen die Wichtigsten zusammengestellt.

Überblick der Personengesellschaften

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Wenn Sie sich mit mehreren Gründern zusammengeschlossen haben und im Kleingewerbe aktiv sind, können Sie eine GbR gründen. Bei dieser Rechtsform vermeiden Sie viel Papierkram:

  • Es ist keine Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
  • Die Geschäfte laufen ganz einfach nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB).

Auch Gesellschaften, die keine wirtschaftlichen, sondern soziale oder kulturelle Ziele anstreben, können die Rechtsform GbR wählen. Wichtig ist, dass Sie im Gesellschaftsvertrag angeben, welchen Zweck Sie verfolgen. Auch der Nachweis Ihrer Zahlen für steuerliche Zwecke/das Finanzamt ist denkbar unkompliziert: Die notwendige Einnahmen-Überschuss-Rechnung (inkl. Anlage zur Einkommensteuererklärung) haben Sie im Nu erstellt.

Die Geschäftsführung können Sie als Gesellschafter gemeinschaftlich übernehmen. Oder Sie bestimmen einen der Gesellschafter per Vertrag zum Geschäftsführer. Vielleicht hilft Ihnen eine solche Regelung, um Entscheidungen und Prozesse zu beschleunigen. Die Benennung eines Geschäftsführers Ihrer GbR hat allerdings keine Auswirkungen auf die Haftung: Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit Ihrem Privatvermögen. Also haften auch diejenigen, die sich nicht an der Geschäftsführung beteiligt haben.
Für die Gesellschaftsform GbR kommen ähnliche Kleinunternehmen wie beim Einzelunternehmen in Frage – mit dem Unterschied, dass die GbR mehrere Eigner hat, wie beispielsweise in:

  • Handwerksbetrieben
  • Restaurants
  • Praxisgemeinschaften
  • Zusammenschlüssen von Freiberuflern

Achtung

Unbedingt beachten!

Sobald Ihre Geschäfte über das Kleingewerbe hinauswachsen, wird die GbR in eine OHG umgewandelt.

OHG - Offene Handelsgesellschaft

Erreichen Ihre Geschäfte größeren Umfang (z. B. mehrere 100.000 Euro Jahresumsatz), bietet sich die OHG als Rechtsform an. Ein Eintrag ins Handelsregister ist hierbei zwingend erforderlich. Ab jetzt laufen Ihre Geschäfte nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Und die doppelte Buchführung ist von nun an Pflicht: Neben der Bilanz müssen Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen.

Die OHG ist die älteste Gesellschaftsform, kommt aber inzwischen nur noch relativ selten als Rechtsform vor. Man trifft sie mitunter bei mittelständischen Familienbetrieben im Handelsgewerbe an, die die Rechtsform aus früherer Zeit beibehalten haben.

Werden Anteile des Unternehmens an minderjährige Familienmitglieder übergeben, kann sich die Haftung als tückische Stolperfalle entpuppen. Denn schließlich haften bei dieser Rechtsform die Gesellschafter gesamtschuldnerisch. Möchten Sie die Haftung eines minderjährigen Eigners beschränken? Dann sollten Sie die KG als Rechtsform in Erwägung ziehen.

PartG - Partnergesellschaften

Eine Partnergesellschaft eignet sich als Rechtsform, wenn Sie einen der sogenannten Freien Berufe ausüben:

  • Heilberufe
  • rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
  • naturwissenschaftliche / technische Berufe
  • sprach- und informationsvermittelnde Berufe
  • Diplom-Psychologen
  • Heilmasseure
  • Hebammen

Achtung

Freigabe vom Finanzamt erforderlich

Hierbei ist es jedoch wichtig, dass Ihre Tätigkeit vom Finanzamt als Freier Beruf anerkannt wird. Sofern Sie sich unsicher sind, lohnt es sich, im Vorfeld ein Beratungsgespräch bei dem für Sie zuständigen Finanzamt. So sind Sie von Anfang an auf der sicheren Seite und vermeiden folgenschwere Probleme. 

Diese Rechtsform eignet sich zudem für alle Unternehmer, die eigenverantwortlich agieren, aber dennoch mit Partnern kooperieren wollen. Nachteilig ist jedoch, dass die gesamte Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen haftet. Bei grob fahrlässigen Handlungen ist es jedoch möglich, dass die Haftung mittels Privatvermögen lediglich bei dem dafür zuständigen Partner erfolgt.

KG - Kommanditgesellschaften

Soll in Ihrer Personengesellschaft ein Gesellschafter mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestattet werden? Zum Beispiel wenn ein Personenkreis zusammen an eine Geschäftsidee glaubt, aber nur einer das Know-how zur Geschäftsführung und die Bereitschaft zur Haftung mitbringt. Dann könnte die Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) für Sie interessant sein.

In der KG teilen sich die Gesellschafter in einen Komplementär und einen oder mehrere Kommanditisten auf. Der Komplementär hat üblicherweise die Geschäftsführung inne oder Sie treffen vertraglich eine andere Reglung. In jedem Fall haftet der Komplementär mit seinem Privatvermögen.

Die übrigen Gesellschafter – Kommanditisten genannt – müssen nur mit dem Vermögen haften, das sie ins Unternehmen eingebracht haben. So lassen sich ggf. auch besser neue Gesellschafter anwerben: Sie bringen neues Kapital ins Unternehmen ein, gehen dabei kein Risiko für ihr Privatvermögen ein und können nicht bei den Entscheidungen des Geschäftsführers mitreden.

Beim formalen Aufwand steht die KG als Rechtsform der OHG in nichts nach: Die Eintragung ins Handelsregister ist ebenso notwendig wie die doppelte Buchführung (mit Bilanz und Gewinn-/Verlustrechnung).

Die KG als Gesellschaftsform ist besonders bei mittelständischen Unternehmen sehr beliebt. In Familienunternehmen genießen Sie mit der KG den Vorteil, dass Sie die Haftung minderjähriger Gesellschafter beschränken können. Setzen Sie Ihre Kinder einfach als Kommanditisten ein. Doch auch im Kleingewerbe bietet sich die KG inzwischen als mögliche Rechtsform an.

Sonderform: GmbH & Co. KG

Was ist eigentlich die GmbH und Co. KG? Sie haben diese Rechtsform schon so oft gesehen und wissen nicht genau, was dahinter verbirgt? Die GmbH & Co. KG ist eine der beliebtesten Personengesellschaften (auf Platz 2 hinter GbR). Der Grund: Sie kombiniert die Vorteile verschiedener Rechtsformen clever miteinander und erspart damit den Gesellschaftern einige Kopfschmerzen bei Haftungsfragen.

Der GmbH & Co. KG als Rechtsform liegt der Aufbau der KG zu Grunde: Die Kommanditisten bringen ein gewisses Vermögen ein und müssen nur mit diesem Vermögen haften. Normalerweise haftet der Komplementär mit seinem Privatvermögen. Aber seine Stelle tritt nun eine juristische Person: die GmbH. Die Kapitalgesellschaft GmbH kann nämlich als juristische Person auftreten und die Position des Komplementärs in der KG einnehmen. Da in der Rechtsform GmbH die Haftung der Gesellschafter per se beschränkt ist, muss in der GmbH & Co. KG niemand mit seinem Privatvermögen haften.

Die GmbH & Co. KG erfreut sich als Gesellschaftsform großer Beliebtheit, weshalb es zahlreiche Beispiele von Unternehmen mit dieser Rechtsform gibt. In der Schweiz ist die GmbH & Co. KG jedoch nicht möglich.

Kapitalgesellschaften

In Ihrem Unternehmen sind ein oder mehrere Gründer an Bord? Zusammen können Sie ein gewisses Mindestkapital einbringen? Dann ist es für Sie möglich, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Vorteil: Sie können die Haftung allein auf das Firmenvermögen beschränken und damit Ihr Privatvermögen schützen. Der Aspekt der Haftungsbeschränkung gilt wohl als das entscheidende Kriterium bei der Unternehmensgründung. Welche Rechtsform der Kapitalgesellschaft diese und andere Möglichkeiten bietet, sehen Sie im Folgenden.

Zum formalen Aufwand sei schon vorweggenommen: Die Eintragung ins Handelsregister sowie die doppelte Buchführung (mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, GUV) verstehen sich bei diesen Personenvereinigungen von selbst.

Überblick der Kapitalgesellschaften

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GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Unter den Kapitalgesellschaften ist die GmbH die beliebteste Rechtsform. Die Geschäfte der GmbH laufen nach dem HGB. Voraussetzung zur Gründung einer GmbH ist, dass der oder die Gründer ein Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro einbringen. Wenn Sie diese Summe beschaffen können, steht Ihnen die Rechtsform einer GmbH offen. Wie der Name schon sagt, genießen Sie bei der GmbH den Vorteil, dass die Haftung auf das Firmenvermögen beschränkt ist. So können Sie Ihr Privatvermögen schützen.

Ihren Geschäftspartnern ist jedoch bewusst, dass im Falle einer Haftung nur das Firmenvermögen in die Waagschale geworfen wird. Daher kann es vorkommen, dass die Kreditwürdigkeit Ihrer GmbH nicht so hoch eingestuft wird, wie Sie es sich erhofft hatten.

Als Gesellschafter einer GmbH müssen Sie sich nicht selbst die Geschäftsführung auflasten. Wenn Ihnen die nötige Erfahrung in der Unternehmensleitung fehlt, können Sie eine andere natürliche Person als Geschäftsführer bestimmen. Wofür der Geschäftsführer dann aber doch wiederum persönlich haften muss, ist für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH. Werden Steuern nicht ordnungsgemäß abgeführt, haftet der Geschäftsführer für die Steuerschulden.

AG - Aktiengesellschaft

Planen Sie ein größeres Gründungsvorhaben? Und können Sie schon zum Start mindestens 50.000 Euro als Kapital einbringen? Dann eignet sich als Rechtsform die AG. Diese Gesellschaftsform zeichnet sich durch folgende Kriterien aus:

  • Auch als Einzelperson können Sie eine AG gründen.
  • Trotzdem benötigen Sie immer einen Vorstand (ggf. Sie selbst) und einen Aufsichtsrat.
  • Ebenso muss jährlich eine Hauptversammlung stattfinden.
  • Für den Cashflow bietet die AG den Vorteil, dass neue Aktionäre Kapital einbringen können. Bei der Gründung ist jedoch ratsam, die Anzahl der Aktionäre überschaubar zu halten.

Sonderformen

Mit unserer Liste hat sich das gesamte Spektrum an Rechtsformen noch nicht erschöpft. Es gibt weitere, die wir Ihnen hier vorstellen.  

UG - Unternehmensgesellschaft mit beschränkter Haftung

Genau betrachtet, handelt es sich bei einer UG nicht um eine eigenständige Rechtsform, sondern lediglich um eine Variante der GmbH – quasi eine Mini-GmbH. Sie ist ideal für kleinere Unternehmen, da die Haftung beschränkt und nur 1 Euro Mindestkapital nötig ist, um die Rechtsform der UG für Ihr Unternehmen zu nutzen. Hinzu kommt der Vorteil, dass Sie keinerlei Gründungsformalitäten einhalten müssen. 

Tipp

Schriftlicher Vertrag sinnvoll

Es empfiehlt sich, einen schriftlichen Vertrag zwischen den einzelnen Gesellschaftern abzuschließen, auch wenn dies bei der UG nicht Pflicht ist. Dies raten wir Ihnen generell bei jeder Rechtsform, da Sie mit einem schriftlichen Vertrag stets auf der sicheren Seite sind und Problemen im Vorfeld vorbeugen können.

Der Vorteil der UG gegenüber dem Einzelunternehmen: Die Haftung der einzelnen Gesellschafter beschränkt sich bei Ansprüchen lediglich auf die Kapitaleinlage. Diese muss im Übrigen mindestens einen Euro betragen. 

Achtung

Beachten Sie beim Stammkapital

Bei der Unternehmensform UG müssen Sie das Stammkapital nicht nur komplett, sondern auch in bar einzahlen.

Bei der Unternehmergesellschaft handelt es sich wie bei der GmbH um eine Kapitalgesellschaft.

SE – Societas Europaea

Sie haben bereits ein florierendes Unternehmen und wollen nun ins Ausland expandieren? Dann bietet sich die SE als Rechtsform an. Aber was genau ist eine SE? Bei der Societas Europaea handelt es sich laut Definition um eine Form der Aktiengesellschaft, mit der Sie im europäischen Wirtschaftsraum verschiedene Geschäftstätigkeiten betreiben können. Diese Variante der Unternehmensform ist primär unter der Abkürzung „SE“ bekannt. Im Deutschland ist für die Societas Europaea auch die Übersetzung Europäische Gesellschaft vertreten. Abgesehen davon zeichnen die Societas Europaea folgende Kriterien und Vorteile aus:

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<b></b>
Unternehmenssitz und dazugehörige Hauptverwaltung Beide Vertretungsorgane müssen sich im gleichen EU-Land befinden.
Mindestkapital Zur SE-Gründung sind 120.000 Euro Grundkapital notwendig.
Einführung dieser Gesellschafts- bzw. Rechtsform Eine SE-Eintragung ist seit dem 8. Oktober 2021 möglich.
Geschäftsaktivitäten Vereinfachte Wirtschaftsabläufe im EU-Ausland.
Image SE-Gesellschaften haben die Möglichkeit, als rechtliche Einheit EU-weit aufzutreten.
Mobilität Bei Verlagerung des SE-Hauptsitzes von einem EU-Staat zum anderen ist keine Auflösung notwendig.
Unternehmensstruktur Bei der SE-Kapitalgesellschaft ist ein monistisches Betriebskonzept möglich. Die Unternehmensleitung besteht allein aus einem Verwaltungsrat.
Mitbestimmung Die Einbeziehung von Mitarbeitern ist in einem Beteiligungsverfahren mit einer Mitbestimmungsvereinbarung zwischen den Arbeitnehmervertretern und der Unternehmensleitung festgelegt.
Unternehmenswachstum Laut Rechtsvorschriften darf die SE weitere Tochterfirmen gründen, die ebenfalls Europäische Gesellschaften sind.
Gründer-Team Die Unternehmensform SE darf nicht von natürlichen Personen, sondern nur von juristischen Personen gewählt werden.
Bezug zum EU-Ausland Die wirtschaftlichen Verbindungen zu anderen EU- oder EWR-Staaten sind nicht nur möglich, sondern auch zwingend erforderlich.
Unternehmenstitel In der Firmenbezeichnung muss der Namenszusatz „SE“ enthalten sein.
Eintragungen Gründen Sie eine SE in Deutschland, müssen Sie diese im deutschen Handelsregister eintragen.
Besteuerung Bei einer SE gelten die Besteuerungsregelungen von Kapitalgesellschaften. Daher müssen Europäische Gesellschaften Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen.

Wenn Sie sich zu dieser Rechtsform entschließen, sollten Sie bei der Societas Europaea bestimmte Gründungsvarianten kennen. Folgende vier stehen zur Auswahl: 

  • Verschmelzung: Zwei Aktiengesellschaften können zu einer SE fusionieren, wenn sie aus zwei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten stammen. Bei mehreren Gesellschaften müssen mindestens zwei Unternehmen einen Mehrstaatenbezug besitzen, also ebenfalls wenigstens aus zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten kommen. 

  • Umwandlung: Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft in der EU oder im EWR haben, dürfen sich in eine SE umwandeln. 

  • Holding: Möchten zwei Unternehmen nicht miteinander verschmelzen oder gänzlich umwandeln, besteht die Option, eine Holding zu bilden. Voraussetzung dafür ist, dass sie ebenfalls seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat haben. 

  • Tochtergesellschaft: Schließlich ist auch die Gründung einer Tochtergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einer Holding möglich. 

Achtung

Formalitäten hängen vom Land ab

Die Formalitäten variieren oftmals von Land zu Land. Informieren Sie sich dabei vor Ihrer Expansion ins europäische Ausland, welche Kapitalanforderungen für eine Gründung dieser Rechtsform bestehen.

KGaA - Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft sowie ein Zusammenschluss einer Aktien- mit einer Kommanditgesellschaft. Als Startkapital benötigen Sie 50.000 Euro. Zudem ist für die Gründung zwingend mindestens ein Gesellschafter notwendig, der persönlich mit seinem Privatvermögen haftet. Diese Rechtsform wird in Deutschland selten genutzt.

Wie auch bei einer herkömmlichen Kommanditgesellschaft besteht diese Rechtsform aus einem oder mehreren Komplementären sowie einer unbegrenzten Anzahl an Kommanditaktionären. Wichtig ist darüber hinaus, dass Sie die Gründung Ihres Unternehmens notariell beglaubigen lassen, ansonsten ist diese nicht rechtsgültig. Weiterhin benötigen Sie einen Eintrag im Handelsregister.

Steuern nach Rechtsformen

Wie bereits erwähnt, nimmt die Wahl der Rechtsform Einfluss auf verschiedene Faktoren innerhalb eines Unternehmens. Sie entscheidet, welche Steuern eine Firma ans Finanzamt abführen muss.

  1. Lohnsteuer: Jedes Unternehmen und jeder Betrieb, der Mitarbeiter beschäftigt, muss Lohnsteuer bezahlen. Die Höhe ist abhängig von der jeweiligen Steuerklasse der einzelnen Mitarbeiter. Freiberufler entrichten sie im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung.
  2. Körperschaftssteuer: Kapitalgesellschaften müssen 15 % ihres Einkommens mittels Körperschaftssteuer abführen.
  3. Umsatzsteuer: Jede Rechtsform muss die Umsatzsteuer begleichen. Ausnahme: Sie sind Kleinunternehmer und machen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch. Sofern Sie im laufenden Jahr nicht mehr als 22.000 Euro und im folgenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz generieren, können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen.
  4. Gewerbesteuer: Diese ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Mittels Gewerbesteuermessbescheid ermittelt das Finanzamt die Höhe Ihrer Gewerbesteuer.

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Bevor die unterschiedlichen Unternehmens- bzw. Gesellschafsformen in einer Übersicht weiter verglichen werden, gilt es, die Frage der Gewerbeanmeldung zu klären. Eine Registrierung beim Gewerbeamt gilt für jene Rechtsformen, auf die folgende Kriterien zutreffen:

  • Sie planen mit Ihrem Unternehmen eine selbstständige Tätigkeit.
  • Sie gründen Ihr Unternehmen mit dem Ziel, dass dieses auf langfristige Dauer besteht.
  • Mit Ihrem Unternehmen ist die Absicht der Gewinnerzielung verbunden.

Diese Kriterien haben für folgende Unternehmen Gültigkeit:

  • Einzelhändler
  • Onlineshop-Betreiber
  • Gastronomiebetreiber
  • Handwerker
  • Dienstleister

Von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind Freiberufler.

Info

Welche Steuerbelastung hat Ihr Unternehmen?

Sie haben sich einen ersten Überblick über die verschiedenen Steuern verschafft, wollen nun aber tiefer ins Detail gehen? Hier erfahren Sie alles über die Steuerbelastung der einzelnen Unternehmensformen.

Vor- und Nachteile: Rechtsformen im Vergleich

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, welche der Unternehmensformen zu Ihnen passt, haben wir für Sie einen direkten Vergleich zusammengestellt, der die relevantesten Faktoren beinhaltet sowie die Vor- und Nachteile von Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen.

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<b>Rechtsform</b>
RechtsformVorteile Nachteile
EinzelU
  • Ideal für den Einstieg
  • Geringes Konfliktpotenzial, da Einzelperson
  • Kein Mindestkapital
  • Gewinne gehören Unternehmer uneingeschränkt
  • Minimale Formalitäten
  • Keine Bilanzierungspflicht (bei Kleingewerbe)
  • Uneingeschränkte Haftung mit Privatvermögen
  • Eingetragene Kaufleute: doppelte Buchführung
  • Kleingewerbe: Ihr kompletter Name muss in die Unternehmensbezeichnung
GbR
  • Ideal für eine Geschäftspartnerschaft
  • Hohe Flexibilität jedes einzelnen Gesellschafters
  • Keine Formalitäten
  • Kein Mindestkapital
  • Einfache Buchführung
  • Kaum bürokratischer Aufwand
  • Einfache Auflösung
  • Uneingeschränkte Haftung sowohl mit Gesellschafts- als auch mit Privatvermögen
  • Keine alleinige Gründung möglich
  • Umwandlung in andere Rechtsform, sobald Umsätze zu hoch sind
  • Namensgebung erfolgt nach vorgeschriebenen Regeln
  • Spitzensteuersätze von 45 Prozent
OHG
  • Ideal für Handelsgeschäfte
  • Kein Mindestkapita
  • Hohes Ansehen
  • Einfache Gründung
  • Hohe Flexibilität im Bereich der Unternehmensführung
  • Viel Spielraum bei Gesellschaftervertrag
  • Nicht für Kleingewerbe geeignet; nur für Kaufleute
  • Hohe Haftung sowohl mit Gesellschafts- als auch Privatvermögen
  • Fortbestehen abhängig von guten Beziehungen zwischen den Gesellschaftern
  • Verpflichtung zur doppelten Buchführung
PartG
  • Hohe Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Partner
  • Status als Freiberufler bleibt erhalten
  • Einfache Buchführung
  • Haftung mit Gesellschaftsvermögen
  • Nur für freie Berufe
  • Bei grober Fahrlässigkeit Haftung mit Privatvermögen
  • Wer Status des Freiberuflers verliert, scheidet automatisch aus
KG
  • Leichtes Startkapital
  • Große Unabhängigkeit
  • Hohe Eigenverantwortlichkeit
  • Finanzielle Beteiligung der Kommanditisten
  • Alleinige Geschäftsführung des Komplementärs
  • Hohe Kreditwürdigkeit
  • Komplementär haftet uneingeschränkt mit Privatvermögen
  • Kommanditisten haften in Höhe Ihrer Einlage
GmbH
  • Steuerliche Vorteile
  • Beschränkte Haftung der Gesellschafter auf jeweilige Kapitaleinlage
  • 1-Personen-GmbH möglich
  • Hohes Ansehen weltweit
  • Eigene Rechtsfähigkeit
  • Pflicht zur doppelten Buchführung
  • Aufwändige Formalitäten bei Gründung
  • Mindestkapital von 25.000 Euro
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses
  • Hoher Arbeitsaufwand
UG
  • Geringes Startkapital
  • Einfache Gründung
  • Beschränkte Haftung auf Kapitaleinlage
  • Stammeinlage ab 1 Euro möglich
  • Geringe Besteuerung
  • Keine Pflicht zum Abschluss eines Gesellschaftervertrags
  • Rücklagenpflicht
  • Höhere Gründungsformalitäten als bei Personengesellschaften
  • Niedriges Ansehen und Kreditwürdigkeit durch geringes Stammkapital
  • Unterliegt der Publizitätspflicht
GmbH & Co. KG
  • Beschränkte Haftung
  • Hohe Flexibilität
  • Hoher jährlicher Steuerfreibetrag
  • Komplementär alleinige Entscheidungsbefugnis
  • Hoher Aufwand bei den Formalitäten
  • Pflicht zur doppelten Buchführung
AG
  • Ideal für Mittelstand
  • Anteile können unkompliziert übertragen werden
  • Gesellschafterwechsel problemlos möglich
  • Hohe Reputation
  • Beschränkte Entscheidungsbefugnis durch Aufsichtsrat
  • Hohes Stammkapital von 50.000 Euro
  • Hoher Gründungsaufwand
  • Hoher Verwaltungsaufwand
  • Offenlegungspflicht
SE
  • Einheitliche, internationale Holding-Gesellschaft
  • Kostengünstigere Strukturen
  • Höherer Marktwert einer Firma
  • Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt
  • Hohes Stammkapital von mind. 120.000 Euro
  • Sehr hoher formaler Aufwand durch diverse (inter-)nationale Regelungen
KGaA
  • Breite Kapitalbasis
  • Persönliche Bindung der Gesellschafter
  • Hohe Übernahmeresistenz
  • Komplementäre haften mit Privatvermögen
  • Startkapital von mind. 50.000 Euro nötig
  • Umfangreiche Gründungsformalitäten

Die passende Rechtsform finden

Mit ein paar wenigen Fragen können Sie sehr schnell klären, ob für Sie ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft in Frage kommt:

  • Einzelunternehmer/Einzelkaufmann: Sie sind alleiniger Gründer Ihres Unternehmens und möchten kein Mindestkapital einbringen? Dann können Sie sich als Einzelunternehmer oder Einzelkaufmann anmelden. Als Einzelunternehmen können nur kleingewerbliche Betriebe geführt werden. Sobald Ihr Unternehmen einen auf kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb aufweist, müssen Sie sich ins Handelsregister eintragen und werden zum Einzelkaufmann.
  • Personengesellschaften: Sind an Ihrem Unternehmen mehrere Personen beteiligt? Und keiner der Gesellschafter bringt Kapital ein? Dann bleiben Ihnen nur die Personengesellschaften (z. B. GbR) als Rechtform. Hier schließen sich mehrere Personen ohne Mindestkapital zusammen und übernehmen selbst die Geschäftsführung (entweder gemeinsam oder durch einen der Gesellschafter).
  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH): Sind Sie bereit, das nötige Mindestkapital zu investieren? Dann können Sie eine Kapitalgesellschaft gründen. Dies ist für Unternehmen mit einem oder mehreren Inhabern möglich. Ein Vorteil ist, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften, wie es bei den Rechtsformen Einzelunternehmen/-kaufmann und Personengesellschaften der Fall ist. Die Gesellschafter müssen nicht selbst die Geschäftsführung übernehmen.
Grafik zur Veranschaulichung aller Unternehmensformen in Deutschland

Tipp

Bereits bei der Gründung richtig wählen

Alle Unternehmensformen haben ihre Vor- und Nachteile. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie bereits vor der Gründung alle Faktoren der infrage kommenden Rechtsformen genau abwägen. Denn es kann sehr schwer werden, die Rechtsform zu ändern – oftmals ist dies ohne eine Auflösung gar nicht möglich.

Die europäische Rechtsform sollten Sie hingegen erst ins Auge fassen, wenn Ihre Firma für eine Expansion ins europäische Ausland auch wirklich bereit ist.

Checkliste: Welche Rechtsform passt zu mir?

Wenn Sie vor der Qual der Wahl stehen, eine geeignete Geschäftsform zu wählen, werden Ihnen unsere verschiedenen Übersichten über die einzelnen Unternehmensformen sicherlich helfen. Nichtsdestotrotz gibt es verschiedene Kriterien, die Sie bei der Entscheidung berücksichtigen sollten. Je nachdem, welche Faktoren für Sie eine wichtige Rolle spielen, wählen Sie die entsprechende Rechtsform aus.

Ein Beispiel: Sie wollen als Privatperson in den Einzelhandel einsteigen? Dann bleibt Ihnen nur das Einzelunternehmen. Schwebt Ihnen hingegen ein Gründer-Team vor, dann stehen Ihnen verschiedene Gesellschaftsformen wie die OHG, GmbH etc. zur Verfügung. 

Diese Checkliste mit den relevantesten Fragen hilft Ihnen bei der Rechtsformwahl bzw. dabei, die verschiedenen Rechtsformen für Ihre Zwecke einzugrenzen.

1. Wollen Sie alleine arbeiten oder lieber im Team?

 

a)    Rechtsform für Einzelgründer:

  • Einzelunternehmen
  • Einzelkaufmann/-frau
  • GmbH & Co. KG
  • GmbH
  • AG
  • UG
  • SE
  • KGaA

b)    Zwei oder mehr Gesellschafter:

  • GmbH & Co. KG
  • GmbH
  • AG
  • UG
  • SE
  • KGaA
  • GbR
  • OHG
  • PartG
  • KG

2. Begrenzte oder unbegrenzte Haftung?

 

a)    Unbegrenzte Haftung:

  • GbR
  • OHG
  • KG

b)    Begrenzte Haftung:

  • GmbH
  • UG
  • Einzelunternehmen
  • Einzelkaufleute
  • AG

3. Höhe des Mindestkapitals?

 

a)    Niedriges Startkapital:

  • GbR
  • UG
  • Einzelunternehmen
  • Einzelkaufleute
  • OHG
  • KG

b)    Hohes Startkapital:

  • GmbH
  • AG

4. Gründungsformalitäten?

 

a)    Schnelle, formlose Gründung:

  • Freiberufler
  • Einzelunternehmen
  • Kleingewerbe
  • Einzelkaufleute
  • GbR
  • OHG
  • KG

b)    Umfangreiche, teilweise komplizierte Formalitäten:

  • GmbH
  • UG
  • AG

5. Müssen Sie Ihre Bilanzen veröffentlichen?

 

a)    Transparenzpflicht:

  • GmbH
  • UG
  • AG
  • KGaA
  • SE
  • GmbH & Co. KG
  • PartG
  • KG

b)    Keine Transparenzpflicht:

  • GbR
  • OHG

6. Sie wollen gemeinnützig tätig sein? Welche Rechtsform eignet sich dafür?

 

a)    Gemeinnützige Rechtsformen:

  • GbR
  • GmbH (gGmbH)
  • UG (gUG)
  • AG (gAG)

b)    Nicht gemeinnützig:

  • OHG
  • PartG
  • KG

Änderung der Rechtsform eines Unternehmens

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Rechtsform Ihrer Firma zu ändern. Jedoch ist dieser Vorgang mit einem hohen Aufwand verbunden. Die Umwandlung eines Unternehmens können Sie auf verschiedene Arten vornehmen:

  1. Die ursprüngliche Firma bleibt bestehen
  2. Spaltung des Unternehmens
  3. Zusammenschluss mehrerer Betriebe

Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden: Jede Änderung bzw. Rechtsformwechsel basiert auf dem Umwandlungsgesetz

  • Zu Beginn müssen Sie alle Gesellschafter über die Änderung der Rechtsform unterrichten. Denn die Gesellschafterversammlung muss  dem erst einmal zustimmen und den Beschluss fassen.
  • Der Umwandlungsbeschluss bedarf der Mehrheit und muss notariell beglaubigt werden. 
  • Anschließend gilt es, einen ausführlichen Umwandlungsbericht zu erstellen.
  • Den Formwechsel müssen Sie zudem beim übergeordneten Register anmelden.

Achtung

Verträge und Verbindlichkeiten bleiben bestehen

Der Wechsel der Rechtsform hilft Ihnen nicht dabei, Verbindlichkeiten zu umgehen. Sie sind auch weiterhin für die Durchführung bestehender Verträge verpflichtet.

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