ELStAM: Vorgehen bei ungeklärten Abweichungen

Die abgerufenen Steuerdaten weichen von den erwarteten ELStAM ab. Wie ist vorzugehen?

Wenn die von der Finanzverwaltung zurückgemeldeten ELStAM von den erwarteten Lohnsteuermerkmalen abweichen, müssen Sie dennoch nach den vom ELStAM Server gesendeten Lohnsteuermerkmalen abrechnen.

Vorgehen

  1. Übernehmen Sie die ELStAM aus der Antwortzentrale.
  2. Informieren Sie den Mitarbeiter über die Abweichung(en).
    Die Richtigstellung der ELStAM kann nur der Mitarbeiter selbst bei seinem Finanzamt beantragen.
    Am Anhang finden Sie den Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).

    Die ELStAM-Datenbank liefert nach Klärung korrigierte ELStAM-Meldungen zurück. In bestimmten Fällen erstellt die Finanzverwaltung eine Ersatzbescheinigung.
     
  3. Holen Sie Änderungslisten ab.
    Hinweis: Die Bereitstellung der korrigierten ELStAM kann 2 bis 6 Wochen dauern.
  4. Übernehmen Sie die geänderten ELStAM in die Mitarbeiterstammdaten.


Hinweis zu Freibeträgen:
Nur jährlich geltende Freibeträge (z.B. für Werbungskosten oder für volljährige Kinder) müssen vom Arbeitnehmer neu beantragt werden. Die Anträge können beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

 
 

 


 

 

antrag-auf-korrektur-von-unzutreffenden-elektronischen-lohnsteuerabzugsmerkmalen-elstam.pdf

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