Mithilfe unseres Minijob-Rechners kalkulieren Sie sämtliche Minijob-Kosten schnell und einfach und behalten als Arbeitgeber Ihre Personalkosten stets im Auge.
Der Minijob-Rechner ist einfach zu bedienen und ein unschätzbarer Helfer, wenn es um das Beschäftigungsverhältnis im Rahmen eines Minijobs geht. Egal ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, tippen Sie einfach folgende Daten in die Eingabefelder:
Wenn es um das Minijob-Modell in der Arbeitswelt geht, haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig Wissensdefizite. Auch private Arbeitgeber, die eine Putzhilfe als 520-Euro-Kraft einstellen möchten, sind angesichts vorherrschender Regeln zu Arbeitszeiten, Lohnsteuer oder sonstigen Abgaben oft unsicher. Ein Smart-Rechner als digitales Tool bietet hierfür allen Beteiligten schnelle Unterstützung. Denn mithilfe eines Brutto-Netto-Rechners für Minijobs bekommen Sie als Arbeitgeber übersichtlich und regelkonform angezeigt, welche finanziellen Auswirkungen Beschäftigungen auf 520-Euro-Basis für Ihr Unternehmen haben.
Gesetzliche Basis für die Minijob-Berechnung ist das Sozialgesetzbuch (SGB), genauer der § 8 SGB IV. Darin werden alle Fakten sowie Regelwerke dieses Job-Modells definiert.
Wichtig dabei ist, dass es für diese Art von Beschäftigungsverhältnis bestimmte Verdienstgrenzen oder Zeitgrenzen gibt. Bis zum 30. September 2022 galt im Minijob eine Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat. Zum 1. Oktober 2022 stieg die Verdienstgrenze auf 520 Euro aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns (12 Euro/h).
Tipp
Wenn Arbeitgeber Minijobs anmelden möchten, müssen sie für die Lohnabrechnung zwei Arten unterscheiden. Es gibt 520-Euro-Verträge, die eine bestimmte Verdienstgrenze definieren. Daneben sind auch kurzfristige Verträge für Minijobs geläufig, die den Einsatz kurzfristig Beschäftigter auf ein bestimmtes Zeitfenster begrenzen – insgesamt sind das 70 Arbeitstage. Je nach Modell des Minijobs müssen Arbeitgeber unterschiedlich hohe Steuern und Abgaben für ihre Mitarbeiter zahlen. Für beide Arten gibt es weitere Regeln, je nachdem, ob Minijobs im Privathaushalt oder im gewerblichen Bereich ausgeübt werden.
Wenn Sie Minijobber einstellen möchten, ist es für Sie als Arbeitgeber wichtig zu wissen, dass für diese die gleichen Arbeitsrechte greifen wie für Vollzeitbeschäftigte. Folgendes gilt für Beschäftigte auf Minijob-Basis:
Sofern Arbeitnehmer keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können diese sogar zwei Minijobs bei verschiedenen Unternehmen nachgehen. Voraussetzung ist, dass sich insgesamt nicht mehr als 520 Euro aus den Lohnabrechnungen der Minijobs ergeben.
Mit Minijobbern werden auch sogenannte Aushilfen gleichgesetzt. Sie verdienen netto ebenfalls ein Gehalt, das 520 Euro pro Monat nicht übersteigen darf, da sie sonst steuerpflichtig werden. Ihr Stundenlohn errechnet sich auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns.
Der Arbeitnehmeranteil eines Minijobs ist gering. Als Beschäftigte auf 520-Euro-Basis profitieren sie von zahlreichen Vorteilen:
Für Sie als Arbeitgeber kann es ebenfalls von Vorteil sein, geringfügig Beschäftigte einzustellen. Folgendes spricht dafür:
Tipp
Auf Antrag können sich Minijobber von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen in die Rentenkasse befreien lassen. In diesem Fall erhalten Sie die kompletten 520 Euro pro Monat als Arbeitsentgelt ausgezahlt. Nur der Arbeitgeber entrichtet dann die für ihn geltende Abgabe in die Rentenkasse. Mit einem modernen Minijob-Abgabenrechner von Lexware können sich Arbeitnehmer die Rechnung aufmachen. Alternativ nutzen diese einfach einen Minijob-Steuer-Rechner im Excel-Format. Mithilfe von Detail-Eingaben sind sie jeweils in der Lage, alle Kosten zu ermitteln, die sie selbst bzw. ihre Arbeitgeber im Rahmen eines 520-Euro-Jobs übernehmen müssen. Am Ende wirft der Rechner das exakte Brutto oder Netto des Minijobs aus.
Als Arbeitgeber müssen Sie alle relevanten Abgaben für beschäftigte Minijobber monatlich der Minijob-Zentrale melden sowie bezahlen. Hier eine Übersicht, wie sich Ihr Arbeitgeberanteil zusammensetzt – Stand 2023:
Arbeitgeberbelastung | Gewerblicher Minijob | Minijob in Privathaushalten |
---|---|---|
Krankenversicherung | 13 % | 5 % |
Rentenversicherung | 15 % | 5 % |
Pauschalsteuer | 2 % | 2 % |
Umlage 1 – Lohnfortzahlung wegen Krankheit | 1,1 % | 1,1 % |
Umlage 2 – Abgaben für Mutterschutz | 0,24 % | 0,24 % |
Umlage 3 – Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | |
Unfallversicherung | 1,3 % im Durchschnitt – individueller Beitrag an den zuständigen Versicherer | 1,6 % – festgelegter Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung |
Gesamtabgaben | 31,4 % (zzgl. Unfallversicherung) | 14,94 % |
Info
Der Smart-Rechner von Lexware berechnet Arbeitgebern nach Eingabe aller relevanten Daten nicht nur den Beitrag zur Krankenversicherung eines Minijobs in Euro, sondern auch alle weiteren Positionen in Euro und Prozent aus erwähnter Liste zur Arbeitgeberbelastung. Die Ergebnisse des Minijob-Steuer-Rechners liefern gleichzeitig auch Arbeitnehmern eine klare Übersicht:
Info
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Bewerbungsschluss ist der 16. Februar 2024. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird am 15. April bekanntgegeben.