Urlaubsanspruch berechnen

Möchten Sie den Urlaubsanspruch Ihrer Mitarbeiter berechnen, können Sie das mit dem Urlaubsrechner ganz unkompliziert herausfinden.

  • Einfach: Mit nur wenigen Daten können Sie den Urlaubsanspruch berechnen.
  • Schnell: Innerhalb weniger Sekunden erhalten Sie das korrekte Ergebnis.
  • Zuverlässig: Der Urlaubstage-Rechner richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Urlaubsanspruch berechnen: Diese Daten brauchen Sie

Mit dem Urlaubsanspruch-Rechner ist es schnell und einfach möglich, die Urlaubstage Ihrer Arbeitnehmer zu ermitteln. Für die Berechnung der Urlaubstage pro Mitarbeiter brauchen Sie nur wenige Daten anzugeben:

  • Urlaubsanspruch bei Vollzeit
  • Wochen-Arbeitstage bei Vollzeit
  • Wochen-Arbeitstage des Mitarbeiters
  • Beschäftigungsmonate im Kalenderjahr

Urlaubsanspruch bei Vollzeit

Damit der Urlaubstage-Rechner eine Grundlage hat, müssen Sie angeben, wie viele Urlaubstage im Arbeitsvertrag festgehalten sind. Dieser Wert gilt für eine Vollzeitbeschäftigung.

Info

Rechner erlaubt nur gesetzlich vorgeschriebene Werte

Der Rechner akzeptiert ausschließlich Werte, die dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entsprechen. Sollte Ihre Eingabe zu niedrig sein, erhalten Sie einen Hinweis auf die Mindesturlaubstage.

Neben den gesetzlichen Vorgaben aus dem BUrlG müssen Sie auch auf den Mindesturlaub achten, wenn Sie den Urlaubsanspruch berechnen. Dieser ist durch Tarif- und Arbeitsverträge geregelt. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Urlaubstage und bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage Urlaub.

Wochen-Arbeitstage bei Vollzeit

Der Mindestanspruch auf Urlaub bei Vollzeit richtet sich nach den wöchentlichen Arbeitstagen in einer Vollzeitbeschäftigung. Möchten Sie den Urlaubsanspruch mit dem Rechner ermitteln, haben sie die Wahl zwischen 5 und 6 Tagen.

Viele Arbeitsverhältnisse schreiben eine 5-Tage-Woche vor, in der von Montag bis Freitag gearbeitet wird. Sollte in Ihrem Unternehmen zusätzlich am Samstag gearbeitet werden, geben Sie 6 Arbeitstage pro Woche an.

Wochenarbeitstage des Mitarbeiters

An dieser Stelle geht es darum, wie viele Tage Ihr Arbeitnehmer in der Woche arbeitet. Sie haben die Wahl zwischen 1 - 5 bzw. 6 Tagen - abhängig davon, ob Ihre Mitarbeiter eine 5- oder 6-Tage-Woche haben.

Bei einer Vollzeitbeschäftigung geben Sie 5 bzw. 6 Tage an. Arbeitet ein Arbeitnehmer in Teilzeit sind es entsprechend weniger, was den Urlaubsanspruch verringert. Die Urlaubsberechnung erfolgt in dem Fall anteilig.

Urlaub berechnen für Teilzeitbeschäftigte

Arbeitet ein Angestellter 20 - 25 Stunden pro Woche, geben Sie in dem Urlaubstage-Rechner 3 Wochenarbeitstage an. Sind es beispielsweise nur 15 Stunden, wären es nur 2 Arbeitstage pro Woche.

Beschäftigungsmonate im Kalenderjahr

Zum Schluss geben Sie die voraussichtliche Anzahl der vollen Monate eines Jahres an, die ein Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen beschäftigt ist. Wenn Sie an dieser Stelle nicht die vollen 12 Monate angeben, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.

Tipp

Berechnung vom Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte

Anhand der Anzahl der Beschäftigungsmonate können Sie auch den Resturlaub berechnen, den Ihre Angestellten noch zur Verfügung haben. Beispielsweise sind bei einer Vollzeitbeschäftigung im Oktober von 30 Urlaubstagen noch 8 Tage übrig.

Voller Urlaubsanspruch nach Wartezeit

Bei einem Arbeitsverhältnis, das mindestens 6 Monate besteht, geben Sie die vollen 12 Monate an. Laut § 4 BUrlG hat ein Arbeitnehmer nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit das erste Mal Anspruch auf seinen vollen Urlaub. Dieser Zeitraum wird als Wartezeit bezeichnet.

Anteilige Berechnung des Urlaubs

Ist die Wartezeit für den vollen Urlaubsanspruch noch nicht erreicht, haben Arbeitnehmer laut § 5 BUrlG nur Anspruch auf Teilurlaub. Die Regelung lautet konkret: In jedem vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht, hat Ihr Mitarbeiter Anspruch auf ein Zwölftel vom Jahresurlaub. Das trifft in den folgenden Fällen zu:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht nur für 6 Monate.
  • Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.07. eines Jahres. Die Wartezeit ist nicht erfüllt, sodass kein voller Urlaubsanspruch besteht.
  • Ein Mitarbeiter scheidet aus dem Arbeitsverhältnis aus, bevor die Wartezeit erreicht ist.
  • Ein Mitarbeiter hat zwar die Wartezeit erfüllt, beendet das Arbeitsverhältnis aber in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres.

Tipp

Vollzeitbeschäftigung ab August

Wenn ein Mitarbeiter während eines Kalenderjahres, z. B. im August, in Ihrem Unternehmen anfängt, wird der Urlaub anteilig berechnet.

Urlaubsanspruch mit Formel berechnen

Sie können den Urlaubsanspruch auch mit einer Formel berechnen. Dazu teilen Sie den Urlaubsanspruch in Vollzeit durch die Anzahl der Arbeitstage pro Woche in Vollzeit. Diesen Wert multiplizieren Sie mit der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage. Kurz zusammengefasst nutzen Sie die folgende Formel:

(Urlaubsanspruch (Vollzeit) / Wochen-Arbeitstage (Vollzeit)) × Anzahl tatsächlicher Arbeitstage/Woche

Mit dieser Formel können Sie sowohl die Urlaubstage von Mitarbeitern in Vollzeit als auch in Teilzeit berechnen.

Urlaubsabgeltung berechnen

Kann ein Mitarbeiter seine Urlaubstage nicht mehr vollständig nutzen, bis er aus Ihrem Unternehmen ausscheidet, verfallen diese nicht. Es kommt die Urlaubsabgeltung ins Spiel. Sie müssen dem Arbeitnehmer den Urlaub auszahlen. Für die Berechnung der Urlaubsabgeltung ziehen Sie die folgenden Daten heran:

  • Monatsbrutto
  • Arbeitstage pro Woche
  • Abzugeltende Urlaubstage

Beispiel zur Berechnung der Urlaubsabgeltung

Ihr Arbeitnehmer verdient 3.500 € brutto im Monat und arbeitet an 5 Tagen pro Woche. Nun hat er noch 8 Urlaubstage, die er nicht mehr nutzen kann. Hier lautet die Rechnung wie folgt:

Sie müssen zunächst das Tagesentgelt berechnen. Hierfür müssen Sie erst einmal das Quartalsentgelt ermitteln.
3 x 3.500 € = 10.500 €

Daraus müssen Sie nun das wöchentliche Arbeitsentgelt berechnen:
10.500 € : 13 = 807,69 €

Nun können Sie auch das Tagesentgelt berechnen, indem Sie das Wochenentgelt durch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage teilen:
807,69 € : 5 = 161,54 €

Diesen Betrag können Sie nun mit der Anzahl der übrigen Urlaubstage multiplizieren und erhalten die fällige Urlaubsabgeltung:
161,54 x 8 = 1.292,32 €