Was versteht man unter Altersvorsorgedepots?
Das Herzstück der Reform der privaten Altersvorsorge ab 1.1.2027 ist die Einführung eines Altersvorsorgedepots. Ein Altersvorsorgedepot ist ein Vertrag, den der Sparer mit einer Versicherung abschließt. Bei dieser Vertragsform wird auf Garantien verzichtet, um chancen- und renditeorientierte Anlagevermögen zu ermöglichen. Das ist der entscheidende Unterschied zu Riester-Verträgen. Bei Riester-Verträgen wurden konservative Anlageformen gewählt, weil jedem Riester-Sparer eine Garantie-Listung nach Ende der Laufzeit versprochen wurde. Die Höhe der Riester-Rente fällt dadurch leider überschaubar, um nicht zu sagen enttäuschend gering aus.
Der Clou des neuen Depots zur Altersvorsorge ist, dass die Beiträge in handelbare Fonds der Risikokategorie eins bis fünf von sieben angelegt werden können. Das steigert die Renditechancen und kann zu einer ordentlichen (hohen) privaten Rente im Alter führen. Auch die Anlage in Anleihen soll im Altersvorsorgedepot erlaubt sein.
Info
Standarddepot im Rahmen des Altersvorsorgedepots wählen
Im Rahmen der privaten Altersvorsorge in Form eines Altersvorsorgedepots kann auch ein Standarddepot gewählt werden. Das ist ein besonders einfach zu handhabendes Altersvorsorgedepot. Dieses ist für Sparer geeignet, die einen Vertrag abschließen und sich ansonsten um nichts mehr kümmern möchten. Ein weiterer Vorteil des Standarddepots: Die Effektivkosten, die der Versicherer in Rechnung stellen darf und die letztlich die Rendite des Altersvorsorge-Sparers mindern, dürfen maximal 1,0 Prozent betragen.
Was ist der Unterschied zwischen privater und beruflicher Altersvorsorge?
Der Unterschied zwischen beruflicher und privater Altersvorsorge liegt vor allem darin, wer die Vorsorge organisiert und finanziert.
Die berufliche Altersvorsorge (umgangssprachlich Betriebsrente) ist an das Arbeitsverhältnis gekoppelt. In Deutschland gehört sie zur sogenannten betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Die private Altersvorsorge (umgangssprachlich auch Privatrente) schließen Privatpersonen selbstständig bei einem Anbieter ab und finanzieren sie eigenverantwortlich.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
- Wird über den Arbeitgeber organisiert (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).
- Beiträge werden meist per Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt abgezogen – das spart Steuern und Sozialabgaben.
- Der Arbeitgeber muss sich seit 2019 bei neuen Verträgen mit mindestens 15 % beteiligen.
- An das Arbeitsverhältnis gebunden; bei Jobwechsel ist eine Mitnahme oder Beitragsfreistellung nötig.
- Auszahlungen in der Rentenphase sind i. d. R. voll steuer- und beitragspflichtig.
Private Altersvorsorge
- Wird eigenständig und unabhängig vom Arbeitgeber abgeschlossen.
- Große Auswahl: Riester-Rente, Rürup-/Basisrente, private Rentenversicherung, ETF-Sparpläne, Fondssparpläne.
- Flexibel in Höhe, Laufzeit und Anbieterwahl; bleibt bei einem Jobwechsel unberührt.
- Je nach Produkt staatliche Förderung (Zulagen, Steuervorteile) oder freie Kapitalanlage ohne Förderung.
- Eignet sich, um individuelle Versorgungslücken im Ruhestand gezielt zu schließen.
Info
Was ändert sich 2027 bei der privaten Altersvorsorge?
Zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge im Rahmen eines Altersvorsorgedepots sind folgende Eckpunkte wichtig:
- Es wird zum 1.1.2027 das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot eingeführt.
- Insofern handelt es sich um eine Art Reform der Riester-Rente, wobei anzumerken ist, dass vor dem 1.1.2027 abgeschlossene Riester-Verträge parallel zum neuen Altersvorsorgedepot weiterlaufen. Es kann jedoch nur für eine dieser beiden Formen der privaten Altersvorsorge eine staatliche Förderung beantragt werden.
- Für Beitragszahlungen ins neue Altersvorsorgedepot ab 2027 bleibt es im Grunde bei den Riester-Spielregeln. Will heißen: Der Sparer bekommt staatliche Zulagen und gegebenenfalls einen Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug.
- Bestehende Riester-Verträge können auf die ab dem 1.1.2027 neu eingeführten Altersvorsorgeverträge übertragen werden. Das kann jedoch Kosten verursachen.
Ziel des neuen Altersvorsorgedepots ist es, die private Altersvorsorge finanziell attraktiver zu machen, etwa durch eine Reglementierung der Kosten, die Versicherer ihren Kunden in Rechnung stellen dürfen, und durch risikoreichere Anlageformen. Zudem erhalten ab dem 1.1.2027 auch Selbstständige, egal obGewerbetreibenderoder Freiberufler, einen unmittelbaren Zulagenanspruch.
Wer wird mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert?
Gefördert werden durch das neue Altersvorsorgedepot unter anderem Arbeitnehmer und Auszubildende in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, Minijobber, die nicht von der Versicherungspflicht befreit sind, und erstmals auch Gewerbetreibende und Freiberufler. Gehört ein Steuerzahler nicht zum begünstigten Personenkreis, kann er über den Ehepartner jedoch einen mittelbaren Zulagenanspruch bekommen. Und zwar dann, wenn der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner einen neuen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat.
Wie hoch sind die Zulagen für das Altersvorsorgedepot?
Es gibt eine Grundzulage und für Eltern unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Kinderzulage. Diese staatlichen Zulagen werden dem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben.
Grundzulage: Die staatliche Grundzulage für das zum 1.1.2027 zu besparende Altersvorsorgedepot beträgt maximal 540 Euro und wird in zwei Schritten ermittelt:
- Schritt 1: Für Beitragszahlungen von bis zu 360 Euro im Jahr gibt es für jeden Euro eine staatliche Grundzulage von 50 Cent. Das macht eine Grundzulage von 180 Euro.
- Schritt 2: Für weitere Beitragszahlungen gibt es für jeden Euro nochmals eine Grundzulage von 25 Cent. Da maximal 1.800 Euro begünstigt sind, kann die weitere Grundzulage in Schritt 2 maximal 360 Euro betragen (maximaler Sparbeitrag 1.800 Euro abzüglich Sparbeitrag aus Schritt 1 von 360 Euro = 1.440 Euro × 0,25 Euro).
Junge Sparer, die vor ihrem 25. Geburtstag einen solchen neuen Altersvorsorgedepot-Vertrag abschließen, bekommen einmalig eine zusätzliche Grundzulage von 200 Euro.
Kinderzulage: Haben Eltern für ein Kind noch Anspruch auf Kindergeld, dann erhalten sie zur Grundzulage noch eine Kinderzulage. Für jeden eingezahlten Euro gibt es einen Euro Kinderzulage, maximal jedoch 300 Euro pro Jahr und Kind.
Info
Zusätzlicher Sonderausgabenabzug in der Ansparphase
Wie schon bei Riester-Verträgen können Sparer bei Abgabe einer Steuererklärung für ihren geleisteten Eigenbetrag, erhöht um die Zulagen, einen Sonderausgabenabzug beantragen. Das Finanzamt überprüft dann, ob die Steuerersparnis höher als die staatlichen Zulagen ausfällt. Ist das der Fall, führt der Differenzbetrag zu einer Steuerentlastung bzw. zu einer Steuererstattung. Dieser Differenzbetrag wird nicht dem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben, sondern steht dem Altersvorsorgedepot-Sparer zur freien Verfügung.
Welche weiteren Steuervorteile winken beim neuen Altersvorsorgedepot in der Ansparphase?
Die Reform der privaten Altersvorsorge in Form eines Altersvorsorgedepots bietet folgende weitere Förderungen:
Keine Vorabpauschale: Fondssparer müssen jedes Jahr auf eine Vorabpauschale Abgeltungsteuer bezahlen, obwohl gar keine Fondsverkäufe stattgefunden haben. Diese Vorabpauschale fällt im neuen Altersvorsorgedepot nicht an.
Keine Abgeltungsteuer: Wird das Altersvorsorgedepot während der Ansparphase umstrukturiert und werden dabei Fonds oder Anleihen verkauft, muss auf die Gewinne keine Abgeltungsteuer gezahlt werden.
Höhere Beiträge: Es dürfen bis zu 6.840 Euro ins neue Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Zulagen gibt es zwar nur bis zu einem Einzahlungsbetrag von 1.800 Euro. Doch auch für höhere Beitragszahlungen von bis zu 6.840 Euro fällt keine Vorabpauschale an und Umstrukturierungen lösen keine Abgeltungsteuer aus. Der Clou: Es dürfen nach diesem Motto zwei Altersvorsorgedepots gleichzeitig bespart werden. Zulagen und den Sonderausgabenabzug gibt es zwar nur für ein Altersvorsorgedepot. Doch es kann geschützt vor Steuerabzügen effektiv gespart werden.
Tipp
Zinsenzins-Effekt
Dass für Beitragszahlungen bis zu 6.840 Euro für zwei Verträge keine Vorabpauschale anfällt und Umstrukturierungen ohne Steuerzahlungen möglich sind, führt in der Ansparphase zu einem hübschen Zinseszins-Effekt und damit zu einer maximalen Ansparsumme am Ende der Ansparphase.
Was gilt steuerlich für eine Rente aus einem neuen Altersvorsorgedepot?
Bei Beitragszahlungen bis zu maximal 1.800 Euro wird die Rentenzahlung aus dem Altersvorsorgedepot nachgelagert besteuert. Nachgelagert bedeutet, dass aufgrund der Förderung in der Ansparphase mit Zulagen und Steuervorteilen die spätere Rente in voller Höhe (also zu 100 Prozent) zu versteuern ist.
Wurden mehr als 1.800 Euro in das neue Altersvorsorgedepot eingezahlt, fällt die Rente zum einen höher aus. Zum anderen muss die private Rente folgendermaßen aufgeteilt werden, um für eine faire Besteuerung zu sorgen:
- Die Rente, die aus den Beitragszahlungen von Beiträgen bis 1.800 Euro erzielt wird, wird wie vorher beschrieben in voller Höhe (nachgelagert) besteuert.
- Die Rente, die aus den Beitragszahlungen über den geförderten 1.800 Euro resultiert, ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter des Sparers zum Zeitpunkt der Fälligkeit der privaten Altersvorsorgedepot-Rente.
Info
Teilkapitalisierung für Altersvorsorgedepot-Rente zulässig
Der Altersvorsorgedepot-Sparer kann sich zu Beginn der Auszahlungsphase auf einen Schlag 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Bei dieser Teilkapitalisierung muss der ausgezahlte Betrag mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.