Definition
Was sind Steuerberatungskosten?
Zu Steuerberatungskosten zählen alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Steuererklärung entstehen. Das können bspw. Kosten für eine Software, Beratungskosten oder Steuerberaterkosten sein. Dazu gehören auch die Fahrten zu Ihrem Steuerberater. Auch die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein zählt dazu.
Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit der Steuererklärung sind keine Steuerberatungskosten und können daher nicht abgesetzt werden. Kosten wie diese fallen z. B. bei getrennt lebenden Ehepartnern an.
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Die Kostenart ist ausschlaggebend
Damit Sie anfallende Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung absetzen können, müssen Sie die Kostenart feststellen. Sie können lediglich Steuerberatungskosten geltend machen, die bei der Ermittlung Ihrer Einkünfte entstehen. Das Finanzamt unterscheidet zwischen drei Kostenarten:
1. Kosten im Rahmen der Unternehmertätigkeit
In diese Kategorie fallen alle Aufwände, die für Ihre Steuererklärung im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen und Ihren Einkünften entstehen. Demnach zählen diese Kosten zu den Betriebsausgaben und sind in der Regel mit der Vorsteuer absetzbar.
2. Kosten aus weiteren Einkunftsarten (außer Kapitalerträge)
Wenn Sie weitere Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis oder als Vermieter haben, können Sie auch die Kosten für das Erledigen dieses Teils der Steuererklärung steuerlich geltend machen. Die Kosten werden dann in Ihrer privaten Steuererklärung der Einkommensteuer als Werbungskosten angegeben.
3. Kosten im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung (inkl. Kapitalerträgen)
Kosten für das Erledigen der Steuererklärung für Bereiche, die in keinem Zusammenhang mit Einkünften stehen, sind nicht absetzbar. Das betrifft z. B. bestimmte Kinderbetreuungskosten (Anlage „Kind“ und „Unterhalt“), Handwerkerleistungen oder den gesamten Mantelbogen.
So können Sie Steuerberatungskosten absetzen
Damit Sie anfallende Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung absetzen können, müssen Sie die Kostenart feststellen. Sie können lediglich Steuerberatungskosten geltend machen, die bei der Ermittlung Ihrer Einkünfte entstehen. Das Finanzamt unterscheidet zwischen drei Kostenarten:
Grundsätzlich können Sie als Unternehmer alle Kosten für die Hilfe beim Erledigen Ihrer Steuererklärung absetzen, die sich bei der Ermittlung Ihrer Einkünfte ergeben. In diesem Fall sollte dann auch ein Vorsteuerabzug möglich sein. Erhalten Sie Einkünfte aus einem Anstellungsverhältnis, Vermietungen oder Land- und Forstwirtschaft, können Sie Kosten, die Sie für das Erledigen dieses Teils der Steuererklärung haben, absetzen. Allerdings sollten Sie beachten, dass dann in der Regel kein Vorsteuerabzug mehr möglich ist.
Sie können Steuerberatungskosten bei den folgenden Formularen als Werbungskosten absetzen:
- Anlage N
- Anlage V
- Anlage R
- Anlage SO
- Anlage AUS
Als Betriebsausgabe sind die Kosten für das Ausfüllen dieser Formulare absetzbar:
- Anlage G
- Anlage S
- Anlage L
- Anlage EÜR
Angaben zu privaten Ausgaben (Kinderbetreuung, Versicherung etc.) und Kapitaleinkünften haben keinen Bezug zum Einkommen. Daher lässt sich der Aufwand für diesen Teil der Steuererklärung nicht steuerlich geltend machen.
Für das Absetzen von Steuerberatungskosten ist es essenziell, dass die Beträge korrekt aufgeteilt werden. Dem Finanzamt sollte ersichtlich sein, welche Kosten sich auf die Umsatzsteuererklärung und welche sich auf die private Einkommensteuererklärung beziehen. Daher ist es wichtig, dass Ihr Steuerberater, dies verständlich in der Rechnung aufstellt.
Mischkosten absetzen
Wenn Sie Ihre persönliche Einkommensteuererklärung und die für Ihre Selbstständigkeit mit der gleichen Steuersoftware erledigen, ist eine Aufteilung der Kosten nicht ganz eindeutig. Ausgaben für Fachliteratur in Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung oder Ihre Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein sind ebenfalls nicht genau zuzuordnen.
Entstehende Kosten wie diese sind Mischkosten. Mischkosten können pauschal als Werbungskosten oder Betriebsausgaben mit 100 Euro geltend gemacht werden. Sind Ihre Mischkosten höher, können Sie die Beträge, die über diesen 100 Euro liegen, zu 50 Prozent absetzen. Für die Angabe der Mischkosten sind keine Nachweise notwendig.