Zusammenfassung
Arbeitnehmerüberlassung im Überblick
- Eine Arbeitnehmerüberlassung ist eine Form der Zeitarbeit.
- Sie ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
- Dieses besagt, dass Unternehmen Arbeitskräfte von Zeitarbeitsfirmen ausleihen können.
- Das funktioniert, indem Unternehmen einen Überlassungsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma schließen.
- Die Leiharbeiter bleiben dabei weiterhin bei der Zeitarbeitsfirma angestellt.
- Diese Form der Beschäftigung ermöglicht es, flexibel auf Konjunkturschwankungen, Krankheitsfälle, Elternzeiten oder saisonale Anforderungen zu reagieren.
Definition
Was ist eine Arbeitnehmerüberlassung?
Die Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht es Unternehmen, Arbeitskräfte von Zeitarbeitsfirmen auszuleihen, wobei der Leiharbeiter weiterhin bei der Zeitarbeitsfirma angestellt bleibt und seine Arbeitskraft dem entleihenden Unternehmen zur Verfügung stellt. Zeitarbeit ist besonders sinnvoll, um auf folgende Herausforderungen und Probleme zu reagieren:
- Konjunkturschwankungen
- Krankheitsfälle
- Elternzeit
- Saisonale Anlässe
Für Arbeitgeber bietet Zeitarbeit Vorteile wie:
- Flexibilität
- Kostenersparnis
- Kalkulierbare Personalkosten
Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?
Ein Unternehmen (der Entleiher), dass einen Leiharbeiter einstellen möchte, wendet sich an eine Zeitarbeitsfirma (den Verleiher) und schließt mit dieser einen Überlassungsvertrag. In diesem ist u. a. geregelt, dass Arbeitskräfte gegen Geld entliehen werden. Der Leiharbeiter selbst bleibt bei der Zeitarbeitsfirma vertraglich angestellt, stellt seine Arbeitskraft aber dem entleihenden Unternehmen zur Verfügung.
Wann ist Zeitarbeit sinnvoll?
Zeitarbeiter einzustellen lohnt sich, um Konjunkturschwankungen zu begegnen. Auch in Fällen von Krankheit oder Elternzeit sowie saisonalen Anlässen (z. B. Weihnachtsgeschäft, Sommermonate mit hohem Tourismusaufkommen) kann es sinnvoll sein, auf Zeitarbeiter zurückzugreifen und sie für eine befristete Zeit auszuleihen.
Arbeitnehmerüberlassung: Vor- und Nachteile für Arbeitgeber
Die Zuarbeit durch Leiharbeiter bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile, stellt sie jedoch auch vor Herausforderungen:
Vorteile | Nachteile |
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Flexibilität, Planbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit: Je nach Auftragslage können Sie mithilfe von Leiharbeitern schnell, flexibel und bedarfsgerecht auf den vermehrten Bedarf an Arbeitskräften reagieren. So ist es kurzfristig möglich, Auftragsspitzen abzufangen und so zu vermeiden, Kunden an die Konkurrenz zu verlieren. | Zeitarbeitsfirmen verfügen nicht immer über geeignetes Personal. Das meint nicht zwangsläufig die Qualifikation des Zeitarbeitenden, sondern die Herausforderung, dass Unternehmen und Leiharbeiter auch wirklich zueinanderpassen. |
Kostenersparnis: Durch den Einsatz von Leiharbeitern verzichten Sie auf einen aufwendigen Recruiting-Prozess, der neben Zeit auch Geld kostet. Auch um den Arbeitsvertrag müssen Sie sich nicht kümmern, da der Leiharbeiter über die Zeitarbeitsfirma angestellt ist. | Eine gute Zeitarbeitsfirma wird darauf achten. Auch dürfen Leiharbeiter i. d. R. maximal 18 Monate im selben Unternehmen beschäftigt werden, was ein weiterer Nachteil sein kann. |
Kalkulierbare Personalkosten: Die Personalkosten, die durch eine Arbeitnehmerüberlassung entstehen, sind gut kalkulierbar. Sie zahlen den vereibarten Stunden- oder Tagessatz für die erbrachten Leistungen. Ausfallzeiten (Urlaub oder Krankheit) und Lohnnebenkosten trägt die Zeitarbeitsfirma. | - |
Zeitarbeit: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer
Während bei Arbeitgebern die Vorteile von Zeitarbeit überwiegen, haben Arbeitnehmer mehr Dinge zu beachten, bevor sie sich auf eine Anstellung in einer Leiharbeitsfirma einlassen sollten:
Vorteile | Nachteile |
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Die Suche nach einem Job nimmt meist viel Zeit in Anspruch und kann auch lange dauern. Für die Zeitarbeitsfirma wird lediglich eine Bewerbung fällig, die Vermittlung wird dann von ihnen übernommen. | Die ersten neun Monate der Arbeitnehmerüberlassung erhalten Arbeitnehmer meist ein geringeres Gehalt als die Stammbelegschaft. Erst danach gilt das Gesetz von Equal Pay. |
Für Berufseinsteigende ist eine Zeitarbeitsfirma eine gute Anlaufstelle, wenn noch keine Berufserfahrung vorliegt und sie sich in der Orientierungsphase befinden. Mit der Arbeitnehmerüberlassung kann der Einstieg in den Wunschberuf gelingen. | Arbeitnehmende brauchen ein hohes Maß an Flexibilität, da sie nie genau wissen können, wo sie als nächstes von der Zeitarbeitsfirma eingesetzt werden. |
Mit dem Einsatz in unterschiedlichen Fachbereichen und Branchen können Berufseinsteigende nötige Erfahrungen sammeln und herausfinden, wie sie sich spezialisieren möchten. | |
Das Gehalt ist dabei in einem Tarifvertrag festgeschrieben, sodass keine Schwankungen zu erwarten sind und man marktgerecht entlohnt wird. | |
Eine Arbeitnehmerüberlassung kann außerdem eine gute Möglichkeit für einen unkomplizierten Wiedereinstieg in den Beruf sein, zum Beispiel nach Krankheit oder Elternzeit. | |
Zudem können Berufstätige durch Zeitarbeit ihr berufliches Netzwerk erweitern. Wird gute Arbeit geleistet, kann das auch interessante Türen in einem Unternehmen öffnen, z.B. die feste Übernahme mit einem unbefristeten Vertrag. |
Arbeitnehmerüberlassung: Rechte der Leiharbeiter
Bei der Arbeitnehmerüberlassung gelten für Leiharbeiter die gleichen Rechte wie für andere Arbeitnehmer, z. B. in Bezug auf Urlaubsanspruch oder Kündigungsschutz. Es gibt allerdings ein paar Besonderheiten:
- Im Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher muss eine Arbeitnehmerüberlassung eindeutig als solche bezeichnet werden. Der Leiharbeiter muss darin explizit aufgeführt sein – eine „Vorratserlaubnis“ ist somit nicht mehr möglich.
- Leiharbeiter dürfen maximal 18 Monate für denselben Entleiher tätig sein – es sei denn, die Tätigkeit im Unternehmen wurde für insgesamt drei Monate und einem Tag unterbrochen. Allerdings können in Tarifverträgen abweichende Regelungen getroffen werden (maximal 24 Monate darf die Überlassung dann betragen).
- Eine Weiterüberlassung an andere Unternehmen ist verboten (§ 1 AÜG).
- Es ist nicht erlaubt, Leiharbeiter zu nutzen, um von Gewerkschaften organisierte Streiks zu brechen. Hier drohen Bußgelder in Höhe von 500.000 Euro.
- Für Leihmitarbeiter gilt: equal pay. Nach neun Monaten erhalten sie bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit dasselbe Gehalt wie Stammbeschäftigte im Unternehmen, das sie entliehen hat.
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Diese Punkte muss er enthalten
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem entleihenden Unternehmen geschlossen. Enthalten im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss sein:
- Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Zeitarbeitsfirma.
- Bei Erlöschen oder Nichtverlängerung der Erlaubnis muss die Zeitarbeitsfirma sich umgehend mit dem Entleiher in Verbindung setzen.
- Arbeitsbedingungen im Unternehmen des Entleihers.
- Entgelt für vergleichbare Arbeitnehmer im Unternehmen des Entleihers.
- Qualifikationen des Leiharbeiters.
- Entgelt, das vergleichbare Beschäftigte im Unternehmen des Entleihers verdienen.
- Besondere Anforderungen, die die Tätigkeit mit sich bringt.
Außerdem werden im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag auch u. a. die Arbeitszeiterfassung und die Verrechnung der geleisteten Arbeit festgehalten.