Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

Ab dem 12. August 2026 wird in der gesamten EU die neue Verpackungsverordnung PPWR angewendet. Sie setzt verbindliche Standards für Nachhaltigkeit, Recycling und Kennzeichnung – und betrifft fast jedes Unternehmen, das Verpackungen nutzt oder in Verkehr bringt.

Zuletzt aktualisiert am 08.04.2026

Zusammenfassung

Die PPWR im Überblick

  • Inkrafttreten: 11. Februar 2025 Anwendung der meisten Vorschriften: ab 12. August 2026
  • Ziel: Reduzierung von Verpackungsabfällen, Förderung von Kreislaufwirtschaft und Recycling
  • Betroffene: Alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren in der EU in Verkehr bringen
  • Neuerungen: Strengere Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Mehrweg, Kennzeichnung und Verpackungsminimierung
  • Unterschied zum VerpackG: Die PPWR ist eine EU-Verordnung und gilt unmittelbar, während das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) nationale Umsetzung und zusätzliche Pflichten enthält

Definition

Wofür steht PPWR?

PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation (Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle). Die Verordnung ist Teil des European Green Deal und der europäischen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Sie legt europaweit verbindliche Anforderungen für Herstellung, Verwendung, Wiederverwendung und Recycling von Verpackungen fest und ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie.

Die EU will Verpackungsabfälle deutlich reduzieren und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft beschleunigen. Verpackungen verursachen einen großen Teil des europäischen Abfallaufkommens.

Mit der PPWR verfolgt die EU mehrere Ziele:

  • weniger Verpackungsabfälle
  • bessere Recyclingfähigkeit von Verpackungen
  • stärkere Förderung von Mehrweg- und Wiederverwendungssystemen
  • mehr Transparenz für Verbraucher durch Kennzeichnung von Verpackungen

Wann tritt die PPWR in Kraft?

Die PPWR ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten, doch die meisten Pflichten gelten erst ab dem 12. August 2026. Ab diesem Datum müssen alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, die neuen Anforderungen erfüllen. Einige Vorgaben – etwa zu Recyclingquoten oder Verboten bestimmter Einwegverpackungen – treten schrittweise bis 2040 in Kraft. 

Wer ist von der PPWR betroffen?

Die PPWR gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen, egal, ob sie in der EU produziert oder importiert werden. Auch Onlinehändler, die Ware an Konsumenten versenden, sind betroffen. Sonderregelungen gibt es nur für Verpackungen, bei denen Hygiene- oder Sicherheitsanforderungen Vorrang haben, wie etwa bei Arzneimitteln oder Babykost.
Betroffen sind also in erster Linie:

  • Hersteller und Importeure von Verpackungen
  • Hersteller von verpackten Produkten
  • Händler und Einzelhändler
  • Onlineshops

Achtung: Auch kleine Unternehmen und Selbstständige müssen die Vorgaben einhalten, es gibt keine Bagatellgrenze.

Was die PPWR von bisherigen Regelungen unterscheidet

In Deutschland gilt bisher vor allem das Verpackungsgesetz (VerpackG). Dieses setzt europäische Vorgaben national um. Die PPWR geht deutlich weiter. Sie schafft erstmals einheitliche EU-Regeln für Verpackungen und reduziert nationale Unterschiede.

Zu den wichtigen Neuerungen zählen

  • strengere Anforderungen an Verpackungsdesign und Materialeinsatz
  • verbindliche Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen
  • stärkere Förderung von Mehrwegsystemen
  • neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten

Welche Pflichten Unternehmen jetzt erfüllen müssen

  1. Konformitätserklärung: Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre Verpackungen den Anforderungen der PPWR entsprechen und entsprechende technische Dokumentationen vorhalten.
  2. Recyclingfähigkeit & Rezyklateinsatz:
    • Verpackungen müssen recyclingfähig sein.
    • Für bestimmte Kunststoffverpackungen gelten künftig verbindliche Mindestanteile an Rezyklaten.
  3. Mehrwegsysteme: Für bestimmte Verpackungen – zum Beispiel im Außer-Haus-Bereich – müssen Wiederverwendungssysteme eingerichtet werden.
  4. Kennzeichnungspflicht: Jede Verpackung muss klar mit Angaben zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Entsorgungsweg gekennzeichnet sein.
  5. Verpackungsminimierung: Unnötiger Leerraum, wie etwa übergroße Versandkartons, ist zu vermeiden.

Besonders betroffen sind Versandhändler und Onlineshops, da Versandverpackungen einen großen Anteil der Verpackungsabfälle verursachen.

Tipp

Checkliste: Ist dein Unternehmen PPWR-ready?

  1. Prüfe deine Verpackungen jetzt:
    Welche Verpackungen sind betroffen?
    Welche Verpackungen müssen angepasst werden?
  2. Dokumentiere alles:
    Halte Nachweise über Materialien, Recyclingfähigkeit und Konformität bereit.
  3. Nutze Übergangsfristen:
    Bis August 2026 kannst du noch Bestände aufbrauchen, danach gelten die neuen Regeln ohne Ausnahme.
  4. Informiere dich über Förderprogramme:
    Die Umstellung auf Mehrweg oder recycelbare Materialien wird oft bezuschusst.
     

Welche Rolle spielt das Verpackungsregister?

In Deutschland bleibt die Meldepflicht über das Verpackungsregister (LUCID) bestehen. Jedes Unternehmen, das Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, muss sich dort registrieren und seine Verpackungsmengen melden. Außerdem müssen sich Unternehmen amdualen System zur Entsorgung von Verpackungen, wie etwa „Der Grüne Punkt“, beteiligen.

Die PPWR ersetzt nationale Systeme wie das VerpackG nicht vollständig, harmonisiert jedoch viele Anforderungen und ergänzt bestehende Pflichten.

Achtung

Das droht ohne Verpackungslizenz durch die PPWR

Ohne gültige Verpackungslizenz darfst du keine Verpackungen in den Verkehr bringen. Die möglichen Folgen:

  • Bußgelder bis zu 200.000 Euro
  • Vertriebsstopp für betroffene Produkte
  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Behörden

Die PPWR verschärft auch die Kontrollen in naher Zukunft. Plattformen wie Amazon oder eBay prüfen zunehmend, ob Händler ihre Verpackungen korrekt lizenziert haben. Ohne Nachweis kann dein Account gesperrt werden.

Wichtig also: Keine Lizenz, kein Verkauf!

Was du jetzt tun solltest

  • Prüfe deine Verpackungen auf Konformität mit den PPWR-Vorgaben.
  • Registriere dich im Verpackungsregister, falls noch nicht geschehen.
  • Lizenziere alle Verpackungen bei einem dualen System.
  • Dokumentiere alles – von Materialien bis zur Recyclingfähigkeit.
  • Setze auf Mehrweg und Recycling, um langfristig Kosten zu sparen und Bußgelder zu vermeiden.

Achtung

Unbedingt Fristen der PPWR beachten!

Ab August 2026 gelten erste zentrale Anforderungen der Verordnung. Weitere Vorgaben treten in den folgenden Jahren schrittweise in Kraft. Verpackungen, die den Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht mehr verkauft oder genutzt werden.