Die E-Rechnung wird im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen verpflichtend. Doch was bedeutet das genau für die Betriebe? Auf dieser Themenseite geben wir Ihnen Antworten auf die drängendsten Fragen rund um das Thema E-Rechnung und die kommende E-Rechnungspflicht. Mit den Informationen aus unseren Fachartikeln, Schulungen und dem umfassenden eBook werden Sie im Handumdrehen fit für die E-Rechnung!
Unternehmen werden ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, im B2B-Bereich elektronische Rechnungen auszustellen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist mit dem Wachstumschancengesetz geschaffen. Bis zum 1. Januar 2028 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsfristen.
Doch wie sehen diese aus und für wen gilt die E-Rechnungspflicht? Das erfahren Sie in diesem Artikel.
Welche Vorteile bietet die E-Rechnung? Worauf muss ich bei der Einführung achten? Wie sieht der Zeitplan aus und was sind eigentlich die Formate X-Rechnung oder ZUGFeRD? Unsere Artikel liefern die Antworten.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, die Geschäfte mit anderen Unternehmen machen, zwingend in der Lage sein, elektronische Rechnungen gemäß der EU-Norm EN 16931 zu empfangen. Noch bis 2027 gibt es für den Versand von elektronischen Rechnungen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsfristen. Hier ein Überblick:
In diesem kostenlosen eBook erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur E-Rechnung und den rechtlichen Hintergründen der E-Rechnungspflicht. Erfahren Sie, was die relevanten Standards XRechnung und ZUGFeRD bedeuten und wie sie angewendet werden. Anhand von Beispielen, Checklisten und Praxistipps zeigen wir Ihnen, wie Sie die Vorteile der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen erfolgreich nutzen können. So hilft Ihnen das eBook dabei, die neuen Regelungen erfolgreich in Ihrem Geschäftsalltag umzusetzen. Viel Spaß beim Lesen!
Der Bundesrat hat am 22.03.2024 der Einführung der E-Rechnungspflicht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B-Bereich) zugestimmt. Am 01.01.2025 tritt das Gesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Unternehmen dazu verpflichtet, E-Rechnungen gemäß EU-Norm EN 16931 von anderen Unternehmen empfangen zu können. Für den Versand von E-Rechnungen wurden Übergangsfristen und wenige Ausnahmen definiert.
Wichtig: Keine Übergangsfristen für den Empfang von E-Rechnungen!
Zwar gibt es für den Versand von E-Rechnungen die oben genannten Übergangsfristen. Ab 2025 müssen jedoch alle Unternehmen, die Geschäfte mit anderen Unternehmen machen, dazu in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
Laut EU-Norm 16931 ist die E-Rechnung eine Rechnung in einem strukturierten Format. Diese muss elektronisch übermittelt, empfangen sowie automatisch, ohne Medienbrüche, verarbeitet werden können.
Eine Papier- oder PDF-Rechnung gilt nicht als E-Rechnung.
Folgende Rechnungen sind nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen:
Sie sind jedoch jederzeit bei Erhalt einer E-Rechnung auf Basis der EU-Norm EN 16931 dazu verpflichtet, diese empfangen zu können.
Die Archivierung der E-Rechnung erfolgt in elektronischer Form, immer entsprechend der GoBD-Vorschriften. Sprich in speziellen Archivierungssystemen oder innerhalb einer Buchhaltungssoftware, wenn diese Systeme die Anforderungen der GoBD erfüllen. Ein standardisiertes Format ist z. B. PDF/A. Damit E-Rechnungen sicher archiviert werden können, sind sie mit Sicherheitsfunktionen ausgestattet, wie Authentifizierungen oder Verschlüsselungen.
Viele Anbieter gängiger Buchhaltungssoftware bieten unterstützende Funktionen zur Handhabung von E-Rechnungen an, so auch Lexware. Oftmals sind Updates oder Erweiterungen erhältlich, um E-Rechnungsfunktionen hinzuzufügen. Wenn Sie die technischen Voraussetzungen geschaffen haben, ist es sinnvoll, auch Ihre Mitarbeiter zu schulen. Schulungen finden Sie online sowie u. a. bei Industrie- und Handelskammern, Berufsverbänden oder bei den Softwareanbietern und IT-Unternehmen selbst.
Die E-Rechnung birgt Potenziale und revolutioniert das Rechnungswesen, keine Frage. Doch ist die deutsche Wirtschaft schon so weit? Lange Zeit gab es heftige Kritik, weil der Nutzen nicht unmittelbar erkennbar war und die Umsetzungsfristen zu kurz erschienen. Tim Roßky ist Vorstandsmitglied des Verbands elektronische Rechnung (VeR) und kennt neben den Vorteilen auch die Herausforderungen der E-Rechnung. Von der Umsetzung bis zur Stimmung in der Wirtschaft - Tim Roßky hat alles im Blick. In unserem Experteninterview ordnet er die Situation ein.
Die nebenstehende Grafik zeigt Ihnen auf Basis Ihres aktuell genutzten Rechnungsformats, ob akuter Handlungsbedarf besteht. Folgen Sie einfach den Pfaden. Sie haben Bedarf? Dann hilft Ihnen eine unserer Software-Lösungen weiter. Schauen Sie in der folgenden Tabelle ganz einfach nach, welche Lösung für Sie am besten geeignet ist.
Mit Lexware sind Sie beim Thema E-Rechnung auf der sicheren Seite. Ihnen stehen dazu entweder unsere Desktop-Programme oder unsere Cloud-Lösung lexoffice zur Verfügung.
So können Sie beispielsweise mit Lexware financial office E-Rechnungen erstellen, versenden, empfangen und verarbeiten. Weitere Lexware-Lösungen ermöglichen Ihnen je nach Einsatzgebiet entweder die Erstellung und den Versand oder den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen. Welche Lösung die richtige für Ihren Bedarf ist, können Sie unseren Videos und der darauf folgenden Tabellen-Übersicht entnehmen.
Bei der Auswahl der passenden Software ist entscheidend, welche E-Rechnungsfunktionen Sie damit abdecken wollen und welchen Leistungsumfang die Softwarelösung sonst haben soll. Mit unserem Kaufratgeber Lexi finden Sie mit wenigen Klicks heraus, welches unserer Programme das passende für Ihre Bedürfnisse ist.
Wenn Sie Bereits eine Lexware Lösung haben, gibt Ihnen Lexi eine Übersicht darüber, welche E-Rechnungsfunktionen Ihre Softwarelösung abdeckt.
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, für welche Aufgaben sich unsere Software-Lösungen eignen. Alle Produkte finden Sie in unserem Lexware Shop.
Produkte von Lexware | annehmen & verbuchen | erstellen & versenden |
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Lexware buchhaltung (basis, plus, pro, premium) | ||
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