E-Rechnung: Was gilt für dich und wie stellst du sicher um?
Der Auftrag ist abgeschlossen, jetzt fehlt nur die Rechnung. Früher hast du sie schnell getippt und als PDF gemailt. Wenn du Geschäfte mit anderen Unternehmen oder Selbstständigen machst (B2B), gilt das seit 2025 grundsätzlich nicht mehr als Rechnung. Allerdings gelten Übergangsfristen. E-Rechnungen empfangen können musst du bereits. Und spätestens ab 2028 auch E-Rechnungen ausstellen und versenden. Klingt nach Aufwand? Muss es nicht sein.
Die gute Nachricht vorweg: Mit der richtigen E-Rechnung-Software läuft der technische Teil im Hintergrund. Und du schreibst deine Rechnungen wie gewohnt.
Hier klärst du in Ruhe drei Fragen: Betrifft dich die E-Rechnungspflicht? Welches Format brauchst du? Und wie stellst du sicher um?
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Fristen
Bin ich überhaupt betroffen? Wenn ja, ab wann?
Zwei Dinge gehen oft durcheinander: E-Rechnungen empfangen und E-Rechnungen ausstellen. Empfangen musst du sie im Geschäft mit anderen Unternehmen (B2B) schon jetzt. Fürs Ausstellen hast du dank Übergangsfristen noch Zeit. Was ab wann gilt, siehst du in der Übersicht. Kurz: Schreibst du Rechnungen an andere Firmen in Deutschland, betrifft dich das Thema. Egal ob Handwerksbetrieb, Agentur oder Einzelunternehmer.
Was gilt: E-Rechnungen empfangen
Für wen: alle Firmen im B2B
Was gilt: E-Rechnungen ausstellen
Für wen: Selbstständige und Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz
Was gilt: E-Rechnungen ausstellen
Für wen: alle übrigen Selbstständigen und Unternehmen
In der Übergangszeit kannst du vorerst noch eine PDF- oder Papierrechnung verschicken. Für PDF-Rechnungen benötigst du allerdings die Zustimmung deines Kunden. Spätestens ab 2028 zählt ein einfaches PDF im B2B nicht mehr als ordnungsgemäße Rechnung.
Wie die Pflicht im Detail gestaffelt ist und welche Ausnahmen gelten, liest du kompakt in unserem Artikel zur E-Rechnungspflicht:
Sonderfälle
Was gilt für Kleinunternehmer, Freiberufler, Vereine und Barkäufe?
Nicht für jede Gruppe gilt das Gleiche. Hier die wichtigsten Fälle im Überblick:
Kleinunternehmer

Kleinunternehmer
Empfangen musst du E-Rechnungen. Ausstellen musst du keine. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG schreibst du weiter eine normale Rechnung, zum Beispiel eine PDF- oder Papierrechnung.
Freiberufler

Freiberufler
Sobald du Rechnungen an Unternehmen oder Selbstständige stellst, gilt auch für dich die E-Rechnungspflicht. Das heißt: Du musst E-Rechnungen sowohl empfangen als auch erstellen können.
Ausnahme: Wenn du ausschließlich steuerfreie Leistungen erbringst – zum Beispiel bestimmte Heilbehandlungen oder Bildungsleistungen – musst du keine E-Rechnungen ausstellen, aber diese trotzdem empfangen können.
Vermieter

Vermieter
Du musst E-Rechnungen empfangen können. E-Rechnungen ausstellen musst du nur, wenn du an Unternehmen vermietest und von der Option zur Steuerpflicht gemäß § 9 Umsatzsteuergesetz Gebrauch machst.
Vereine

Vereine
Ist der Verein unternehmerisch tätig, ist er von der E-Rechnungspflicht betroffen.
Für den ideellen Bereich gilt das nicht.
Barkäufe und Kleinbeträge

Barkäufe und Kleinbeträge
Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto musst du nicht als E-Rechnung ausstellen. Beim klassischen Barkauf mit Quittung greift die E-Rechnungspflicht nicht. Erst wenn du einem Unternehmen später eine Rechnung über mehr als 250 Euro brutto stellst, brauchst du eine E-Rechnung.
Selbsttest
Betrifft mich die E-Rechnungspflicht?
Klick dich durch fünf kurze Fragen. Danach weißt du, was für dich gilt. Das dauert keine Minute.
Hast du Geschäftskunden – also andere Unternehmen oder Selbstständige – mit Sitz in Deutschland (B2B)?
Bekommst du Rechnungen von Lieferanten oder Dienstleistern?
Stellst du Rechnungen an andere Unternehmen oder Selbstständige aus, die mehr als 250 Euro betragen?
Wie viel Umsatz hattest du im letzten Jahr?
Bist du Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz?
Beachte: Der Selbsttest ordnet deine Angaben ein und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Grundlagen
Was ist eine E-Rechnung und was ist keine?
Definition
Das ist eine E-Rechnung
Eine elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat. Ausgestellt, übermittelt und empfangen wird sie elektronisch. Die Daten liegen so vor, dass ein Programm sie direkt weiterverarbeitet – ohne dass jemand sie abtippt. In Deutschland gibt es dafür zwei gängige Formate: XRechnung und ZUGFeRD.
Wie sich XRechnung und ZUGFeRD unterscheiden und wann welches Format passt, liest du weiter unten im Abschnitt zu den Formaten.
Der wichtigste Unterschied zu früher: Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne der Pflicht. Eine eingescannte Papierrechnung zählt auch nicht. Entscheidend ist nicht der digitale Versandweg. Entscheidend sind die strukturierten Daten. Eine PDF-Rechnung kann von Menschen gelesen werden. Eine Buchhaltungssoftware liest sie nicht automatisch aus. Genau das ermöglicht ein strukturiertes Format.
Achtung
Mit Word, Excel oder einem PDF erfüllst du die Pflicht nicht
Du schreibst deine Rechnungen in Word oder Excel und schickst sie als PDF an deine Kunden? Dann ist das keine E-Rechnung und du erfüllst damit die E-Rechnungspflicht im B2B nicht. Der Grund: Die Daten liegen nicht strukturiert vor. Es hakt also nur an einer Stelle: am Format. Deine Rechnung selbst musst du deshalb nicht neu denken. Inhalt und Aufbau bleiben, wie du sie kennst. Sie muss am Ende nur in einem zulässigen Format herauskommen wie XRechnung oder ZUGFeRD.
Ob das Finanzamt eine Rechnung anerkennt, hängt also am Format, nicht am Versandweg. Um diese Umstellung geht es.
Vorteile
Welche Vorteile bringt die E-Rechnung?
Die Pflicht ist der Anlass. Der eigentliche Gewinn zeigt sich im Alltag:
Weniger Tippfehler
Die Daten werden automatisch verarbeitet.
Schnellere Bezahlung
Niemand tippt mehr Beträge ab, deine Rechnungen werden schneller bezahlt.
Sicher archivieren
Revisionssichere und GoBD-konforme Ablage möglich, ganz ohne Papierstapel.
Weniger Aufwand
Kein Porto, kein Ausdruck, kein Sortieren.
Du willst tiefer einsteigen? Weitere Infos zu den Vorteilen liest du in unserem Artikel zur E-Rechnung:
Formate
Welche Formate gibt es: XRechnung, ZUGFeRD und Peppol
In Deutschland zählen vor allem zwei Formate: XRechnung und ZUGFeRD. Beide erfüllen die europäische Norm EN 16931 und sind damit zulässig. Der Unterschied: Ist die E-Rechnung für Menschen lesbar oder besteht sie nur aus Daten?
XRechnung
ZUGFeRD
Peppol
Welches Format am besten passt, hängt davon ab, wem du Rechnungen stellst. Ausführliche Infos findest du in unseren Artikeln zur XRechnung und zum ZUGFeRD-Format.
Pflichtangaben
Was muss auf eine E-Rechnung und was passiert bei Fehlern?
Für die Pflichtangaben gelten dieselben Regeln wie für jede Rechnung nach § 14 Umsatzsteuergesetz. Auf eine E-Rechnung gehören unter anderem:
- vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
- deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Rechnungsdatum und eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und Art der Leistung sowie das Leistungsdatum
- Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag – sauber aufgeschlüsselt
Fehlt eine Angabe oder stimmt sie nicht, kann dein Kunde die Vorsteuer nicht geltend machen. Er reklamiert die Rechnung. Du musst die falsche Rechnung berichtigen, zum Beispiel stornieren und eine korrigierte E-Rechnung neu ausstellen. Die Folge: Du musst extra Zeit reinstecken und die Zahlung der Rechnung verzögert sich.
Beispiel: Wie eine fehlende Angabe zum Stressfaktor wird
Grafikerin Anna schickt ihrem Kunden eine E-Rechnung, vergisst aber das Leistungsdatum. Zwei Wochen später reklamiert die Buchhaltung des Kunden: Ohne Leistungsdatum ist der Vorsteuerabzug gefährdet.
Für Anna heißt das: stornieren, neu ausstellen und länger aufs Geld warten. Alles wegen eines einzigen übersehenen Feldes. Deshalb lohnt sich vor dem Versand ein prüfender Blick auf alle Pflichtangaben.
Übrigens: Lexware Office erkennt sofort, wenn eine Pflichtangabe fehlt, und gibt dir Bescheid.
E-Rechnung leicht gemacht
Wie erstellst, versendest und empfängst du eine E-Rechnung?
In der Praxis kann die Umstellung auf die E-Rechnung in wenigen Schritten ablaufen. Du brauchst kein IT-Projekt. Du brauchst eine Software, die das Format beherrscht wie zum Beispiel Lexware Office.
E-Rechnung in fünf Schritten erstellen
Stammdaten prüfen: Hinterlege deine Angaben und die deines Kunden vollständig.
Format wählen: Format wählen, das zu deinem Empfänger passt (XRechnung oder ZUGFeRD).
Rechnung anlegen: Rechnung mit allen Pflichtangaben anlegen.
Rechnung versenden: Rechnung im strukturierten Format erzeugen und versenden.
Rechnung ablegen: Rechnung revisionssicher ablegen.

So empfängst du eine E-Rechnung
Empfangen kannst du E-Rechnungen per E-Mail oder über eine E-Rechnung-Software. Wichtig ist nur eins: Du musst das strukturierte Format lesbar machen und es weiterverarbeiten. Eine XRechnung ist als reine XML-Datei fürs Auge zunächst nur Code. Du brauchst also einen Weg, sie sichtbar zu machen, zu prüfen und richtig abzulegen. Wie du eine XRechnung öffnest, liest du in der FAQ „Wie kann ich eine XRechnung öffnen und lesen?“. Oder du probierst es direkt mit Lexware Office, denn damit geht´s automatisch.
Von Excel zur E-Rechnung: ganz einfach mit Lexware Office
Mit Word oder Excel kannst du keine E-Rechnung erstellen, weil das strukturierte Format fehlt.
- Mit Lexware Office entsteht genau dieses Format automatisch beim Schreiben.
- Du versendest die E-Rechnung per Klick.
- Eingehende E-Rechnungen zeigt dir die Software lesbar an und legt sie revisionssicher ab.
E-Rechnung erstellen
Von Hand erstellen, an Steuerkanzlei abgeben oder Software nutzen?
Empfangen musst du E-Rechnungen so oder so, wenn du im B2B-Bereich tätig bist. Beim Erstellen hast du die Wahl. Diese drei Wege sind möglich:
- sehr wenige Rechnungen
- technisches Grundverständnis ist vorhanden
- fehleranfällig
- kein automatischer Empfang
- keine revisionssichere Ablage
- Buchhaltung ist ohnehin ausgelagert
- hohe laufende Kosten
- beim Schreiben von E-Rechnungen auf Dritte angewiesen
- regelmäßige Rechnungen
- Erstellen, Empfangen und Archivieren von E-Rechnungen in einem System
- monatliche Kosten fürs Programm
Von Hand oder mit kostenlosem Tool
- sehr wenige Rechnungen
- technisches Grundverständnis ist vorhanden
- fehleranfällig
- kein automatischer Empfang
- keine revisionssichere Ablage
An Steuerberater oder Dienstleister abgeben
- Buchhaltung ist ohnehin ausgelagert
- hohe laufende Kosten
- beim Schreiben von E-Rechnungen auf Dritte angewiesen
Mit Software selbst erledigen
- regelmäßige Rechnungen
- Erstellen, Empfangen und Archivieren von E-Rechnungen in einem System
- monatliche Kosten fürs Programm
Welcher Weg für dich am besten passt, hängt von drei Fragen ab:
- Wie viele Rechnungen schreibst du im Monat?
- Empfängst du regelmäßig E-Rechnungen und musst sie lesbar machen?
- Wie viel Zeit kannst bzw. willst du in die Technik stecken?
Info
Wann sich der Weg mit einer Software lohnt
Du schreibst und empfängst regelmäßig E-Rechnungen und hast weder die Zeit noch die Lust, dich mit der Technik zu beschäftigen? Dann ist eine Software wie Lexware Office genau das Richtige für dich: Sie erzeugt automatisch das richtige Format, prüft die Pflichtangaben vor dem Versand und archiviert revisionssicher.
Archivierung
Wie archivierst du E-Rechnungen richtig?
E-Rechnungen unterliegen der Aufbewahrungspflicht wie jeder andere Buchungsbeleg. Dabei gelten drei Regeln: Du bewahrst die Rechnung in ihrem Originalformat auf, also als strukturierten Datensatz. Danach darf sie niemand mehr verändern. Und du findest sie über die ganze gesetzliche Frist hinweg schnell wieder. Fachleute nennen das revisionssicher. Die Regeln dazu stehen in den GoBD.
Achtung
Ein Ausdruck reicht nicht
Eine E-Rechnung auszudrucken oder als PDF zu sichern, genügt nicht. Aufbewahren musst du den strukturierten Originaldatensatz. Wer nur den Ausdruck behält, hat den Beleg im rechtlichen Sinn nicht aufbewahrt.
Mehr Infos zur revisionssicheren Ablage liest du in unserem Artikel zur Archivierung.
FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung
Ist der Versand der E-Rechnung per E-Mail zulässig?
Ja. Du darfst E-Rechnungen per E-Mail verschicken. Es kommt nur auf den Anhang an. Befindet sich hier eine reine PDF-Datei, ist das im B2B keine E-Rechnung im Sinne der Pflicht. Erst mit einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD wird daraus eine E-Rechnung. Der Versand per E-Mail bleibt also erlaubt. Nur die Datei im Anhang muss die richtige sein.
Gilt eine PDF-Rechnung als E-Rechnung?
Eine klassische PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung. Sie ist ein Bild der Rechnung und enthält keine strukturierten Daten. Das heißt, ein Buchhaltungssystem liest sie nicht automatisch aus. Eine Ausnahme ist das ZUGFeRD-Format: Dies sieht aus wie eine PDF-Datei, trägt die Rechnungsdaten aber maschinenlesbar in sich. So eine Hybrid-Datei ist eine gültige E-Rechnung. Ein gewöhnliches PDF ohne eingebettete Daten nicht.
Wie kann ich eine XRechnung öffnen und lesen?
Eine XRechnung ist eine XML-Datei und fürs Auge zunächst nur Code. Lesbar machst du sie mit einem sogenannten Viewer oder einer Software, die die Daten in eine sichtbare Rechnung übersetzt. Buchhaltungsprogramme wie Lexware Office stellen eingehende XRechnungen automatisch lesbar dar. Öffnest du die Datei nur im Browser oder Texteditor, siehst du die Rohdaten, aber keine übersichtliche Rechnung.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
Beide sind zulässige E-Rechnungsformate. Sie unterscheiden sich im Aufbau. Die XRechnung ist ein reiner Datensatz ohne sichtbare Rechnung. Sie wird vor allem im Austausch mit Behörden genutzt. ZUGFeRD ist ein Hybrid: eine PDF-Datei mit eingebetteten strukturierten Daten. Für dich heißt das: Mit ZUGFeRD erhält dein Kunde eine lesbare Rechnung, die gleichzeitg die maschinenlesbaren Daten enthält. Welches Format du nutzt, stimmst du am besten mit deinem Geschäftspartner ab.
Wie funktioniert die E-Rechnung bei Barkäufen über 250 Euro?
Kurz zur Grenze: Rechnungen bis 250 Euro brutto gelten als Kleinbetragsrechnungen. Diese müssen nicht als E-Rechnung ausgestellt werden, sondern können weiterhin z.B. als Papierbeleg, PDF oder Kassenbon ausgegeben werden.
Bei Rechnungen über dieser Grenze ist entscheidend, ob es sich um einen Vorgang zwischen Unternehmen (B2B) oder mit Privatpersonen (B2C) handelt und wie abgerechnet wird:
- Bei Verkäufen an Privatpersonen besteht keine Pflicht zur E-Rechnung.
- Erbringst du jedoch eine Leistung für ein anderes Unternehmen, ist grundsätzlich eine E-Rechnung mit strukturierten Daten erforderlich, sofern keine Ausnahme (z.B. Kleinbetragsrechnung) vorliegt.
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst vor Ort eine sonstige Rechnung auszustellen, etwa in Form eines Kassenbelegs, die im Nachgang durch eine E-Rechnung berichtigt wird. Die E-Mail-Adresse des Rechnungsempfängers lässt sich direkt bei der Leistungserbringung erfragen, sodass die E-Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt per E-Mail übermittelt werden kann.
Müssen Freiberufler und Vermieter E-Rechnungen erstellen?
Sobald Freiberufler für andere Unternehmen oder Selbstständige tätig sind, gelten für sie dieselben Regeln wie für alle – inklusive der Übergangsfristen fürs Ausstellen. Empfangen können müssen sie E-Rechnungen schon jetzt.
Bei Vermietern kommt es darauf an, ob sie unternehmerisch tätig sind. Wer nur privat vermietet und kein Unternehmer ist, fällt nicht unter die E-Rechnungspflicht.
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG musst du keine E-Rechnungen ausstellen. Du schreibst weiter eine normale Rechnung oder eine Papierrechnung. Eine Sache gilt aber ohne Ausnahme auch für dich: Empfangen können musst du E-Rechnungen. Ein Geschäftskunde darf dir eine schicken, und die solltest du öffnen, prüfen und richtig ablegen.
Wie korrigiere ich eine fehlerhafte E-Rechnung?
Eine schon versendete E-Rechnung überschreibst du nicht. Du stornierst die falsche Rechnung und stellst eine korrigierte neu aus. So bleiben Nummernfolge und Nachweis erhalten. Wichtig: Sowohl die Stornierung als auch die neue Rechnung müssen wieder als E-Rechnung im gültigen Format vorliegen. Mit Lexware Office kannst du ganz einfach Stornorechnungen erstellen.
Müssen Vereine elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen?
Vereine sind betroffen, soweit sie unternehmerisch tätig sind – etwa über einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Für diesen Teil gelten dieselben Regeln wie für jede Firma. Der rein ideelle Bereich zählt getrennt davon. Im Zweifel klärt der Steuerberater, welche Tätigkeiten als unternehmerisch gelten.
Muss ich Rechnungen unterschreiben?
Nein. Eine E-Rechnung ist ohne Unterschrift rechtlich gültig und heute gängig. Auch eine elektronische Signatur ist nicht nötig.
In welchem Format muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Zulässig sind Formate gemäß der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland sind das vor allem XRechnung und ZUGFeRD. Beide werden von den Finanzbehörden akzeptiert. Ein selbst gebautes oder abweichendes Format erfüllt die Anforderung nicht. Welches der beiden du wählst, hängt davon ab, an wen du E-Rechnungen stellst.
Kann ich bestehende Papierrechnungen digitalisieren?
Alte Papier- oder PDF-Rechnungen musst du nicht nachträglich umwandeln. Für sie gilt das Recht zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung. Digitalisieren und digital archivieren darfst du sie aber, solange du die GoBD einhältst. Dann reicht die digitale Kopie – vorausgesetzt, das Verfahren ist dokumentiert. Zur E-Rechnung im Sinne der Pflicht wird ein eingescanntes Papier dadurch trotzdem nicht.
Kann ich meine Rechnungen weiter in Word oder Excel schreiben?
An Privatkunden kannst du weiter deine Rechnungen in Word oder Excel erstellen. Im B2B-Bereich, also im Geschäft mit anderen Unternehmen oder Selbstständigen, reicht das nicht mehr. Eine Word- oder Excel-Datei ist auch als PDF keine strukturierte E-Rechnung. Den Aufbau deiner Rechnung kannst du beibehalten. Du brauchst nur einen Weg, die Rechnung in ein zulässiges Format wie XRechnung oder ZUGFeRD umzuwandeln. Das gelingt dir zum Beispiel mit einer Software. Die Umstellung auf die E-Rechnung betrifft das Format, nicht deine Arbeitsweise beim Schreiben.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Rechnungen ins EU-Ausland?
Die inländische E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich greift, wenn beide Unternehmen in Deutschland sitzen. Für Kunden im EU-Ausland gelten die dortigen Regeln und teils eigene EU-Vorgaben. Ein strukturiertes Format ist auch über die Grenze oft sinnvoll. Ob es Pflicht ist, hängt vom Einzelfall ab.
Muss ich auch Gutschriften als E-Rechnung erstellen?
Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn ist eine Rechnung. Damit fällt sie unter dieselben Regeln. Stellst du im B2B eine Gutschrift aus, muss sie im selben strukturierten Format vorliegen wie eine E-Rechnung. Für die Korrektur einer fehlerhaften E-Rechnung gilt derselbe Grundsatz: stornieren und korrekt im zulässigen Format neu ausstellen.
eBook
Zum Mitnehmen: das kostenlose eBook zur E-Rechnung
Du willst alles in Ruhe nachlesen? Dann lade dir das E-Book herunter. Darin klären wir kompakt:
- Für wen gilt die neue E-Rechnungspflicht und welche Übergangsregeln gelten?
- Wo sind elektronische Rechnungen heute schon Pflicht?
- Wie stellst du deinen Betrieb Schritt für Schritt um?
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