Revisionssichere Archivierung: Richtlinien für Unternehmer

Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre geschäftlichen Unterlagen aufzubewahren. So müssen Firmen ihre Dokumente im Rahmen einer unangekündigten Steuerprüfung offenlegen können. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Archivierung sind in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) zusammengefasst. Was du über die Themen Archivierung und Revisionssicherheit wissen musst, wer zur Aufbewahrung verpflichtet ist und worauf du bei digitalen Belegen achten musst, erklären wir dir in diesem Ratgeber.

Zuletzt aktualisiert am 03.11.2025

Definition

Was bedeutet archivieren?

Archivierung bezeichnet die systematische und sichere Aufbewahrung von Dokumenten und Daten, meist in einem physischen Archiv. Sie ermöglicht den späteren Zugriff, gewährleistet Schutz und Revisionssicherheit und ist ein zentraler Bestandteil der Büroorganisation mit unbegrenzter Erhaltungsdauer.

Welche Bedeutung hat die Archivierung für Unternehmen?

In der Vergangenheit wurden Dokumente in Papierform meist in Ordnern abgeheftet und in entsprechenden Archivräumen gelagert. Im Rahmen der Digitalisierung findet ein Großteil des (unternehmerischen und privaten) Schriftverkehrs jedoch digital in Form von E-Mails statt. Die logische Konsequenz: du benötigst eine elektronische Archivierung. Folgende Hintergründe stehen mit einer digitalen Sicherung von Unterlagen in Verbindung:

  • Sowohl beim Jahresabschluss als auch bei einer unangekündigten Steuerprüfung müssen Firmen zu jeder Zeit Ihre Unterlagen transparent und nachvollziehbar offenlegen können.
  • Musst du, unter juristischen Umständen, die Rechtmäßigkeit deiner Geschäftsabläufe beweisen, kannst du dies nur mit gespeicherten Dokumenten tun.
  • Fällt dein Unternehmen einer Naturkatastrophe wie Brand oder Überschwemmung zum Opfer, könnten all deine Akten zerstört werden. 

Mit Hilfe eines digitalen Archivspeichers können Unternehmen Ihre Unterlagen hinsichtlich der oben aufgeführten Gründe revisionssicher absichern. Hinzu kommt, dass die Archivierungspflicht für alle Unternehmensformen gilt, unabhängig von der Größenordnung. Das bedeutet, sowohl für Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften als auch Einzelunternehmer.

In diesem Zusammenhang gibt es für geschäftliche elektronische Dokumente seit 2015 gesetzliche Vorschriften, wie die GoBD, die du als Unternehmer zwingend einhalten musst. Hier lautet das Stichwort: Revisionssichere Archivierung. Auch das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ steht mit dem Thema Archivierungsvorschriften in Verbindung.

Nicht nur für Unternehmer spielt die Archivierung eine Rolle

Für Privatpersonen gilt grundsätzlich keine Aufbewahrungspflicht. Von diesem Grundsatz gibt es aber zwei Ausnahmen:

  1. Liegt dein jährliches Einkommen über 500.000 Euro, musst du steuerrelevante Belege und Aufzeichnungen 6 Jahre lang aufbewahren.
  2. Als Eigentümer oder Vermieter musst du Handwerkerrechnungen ebenfalls 6 Jahre lang aufbewahren.

Abgesehen davon empfiehlt es sich für Privatpersonen aber auch in anderen Fällen, bestimmte Unterlagen revisionssicher aufzubewahren. Beispielweise solltest du Steuerunterlagen und Belege für das Finanzamt 4 Jahre lang aufbewahren. Für Kontoauszüge und Bankunterlagen wird eine Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren empfohlen.

SOFTWARESUPPORT

Archivierung deiner Daten mit Lexware: So funktioniert’s

Du benötigst Hilfe bei der Archivierung deiner Daten in deinem Lexware Programm? Hier gelangst du zu unserem Software-Support und liest allgemeine Infos rund um das Thema.

Was bedeutet revisionssichere Archivierung?

Die revisionssichere Archivierung bezieht sich auf die Verwahrung in elektronischen bzw. digitalen Archivsystemen. Unternehmen müssen aufbewahrungspflichtige Dokumente, Belege und Unterlagen dort revisionssicher lagern. Das bedeutet, dass die Verwahrung und Speicherung der Dokumente den Richtlinien der GoBD sowie weiteren steuer- und handelsrechtlichen Grundsätzen des Handelsgesetzbuches (HGB) entsprechen muss.

Revisionssicherheit bezieht sich in erster Linie auf Faktoren wie:

  • Unveränderbarkeit
  • Nachvollziehbarkeit
  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit
  • Verfügbarkeit

Diese Kriterien beziehen sich auf alle Änderungen am Dokument. Die Anforderungen sind sowohl im HGB als auch in der AO (Abgabenordnung) verankert und sollen vor Verfälschung der Dokumente schützen. Zu diesen Anforderungen kommen noch Bedingungen hinzu:

  • unverzügliche Dokumentation: Du musst sämtliche Unterlagen und Dokumente zu Betriebsabläufen zeitnah digital archivieren. Zahlungsein- und Ausgänge sind täglich zu erfassen, für elektronische Transaktionen gilt ein Spielraum von 10 Tagen.
  • Gegen Verlust absichern: Du musst zudem garantieren können, dass alle Akten und Urkunden, die du derzeitig nicht benötigst, dennoch sicher abgespeichert sind. Auch ruhende Dokumente müssen gegen Verlust, Vernichtung oder Diebstahl gesichert sein.

In der Praxis bedeutet das für dich: Jeder einzelne Geschäftsvorfall muss die akribische und revisionssichere Archivierung durch deine Buchhaltung durchlaufen. Jegliche Änderungen, Überschreibungen oder Löschungen müssen im elektronischen Archiv ordnungsgemäß nachvollziehbar sein. Eine rechtssichere bzw. revisionssichere Archivierung deiner Dokumente ist im Falle einer Betriebsprüfung zwingend notwendig, da du bei Verstoß mit Bußgeldern oder im schlimmsten Fall sogar mit Haftstrafen rechnen musst.

Die Bedeutung der digitalen Archivierung für dein Unternehmen

Egal, ob du laut § 238 HGB buchführungspflichtig bist oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anwendest, du unterliegst in jedem Fall der Aufbewahrungspflicht deiner Bücher und Aufzeichnungen sowie den entsprechenden Fristen. Besonders bei einer stetig wachsenden Menge von Papierdokumenten erhält die digitale Archivierung immer mehr an Bedeutung. Setzt du eine Unternehmenssoftware ein, solltest du klären, was es bei der digitalen Archivierung mit Speichertechnologien zu beachten gibt. Du solltest in jedem Fall berücksichtigen, dass einige Systeme oder Module ebenfalls der Archivierungspflicht unterliegen und du die entsprechenden Geschäftsvorfälle lückenlos dokumentieren und archivieren musst.

Darunter fallen unter anderem:

  • Komplette Finanzbuchhaltung (inkl. Anlagen- und Lohnbuchhaltung, Zeiterfassung)
  • Fakturierung
  • Systeme der Warenwirtschaft (inkl. Materialwirtschaft)
  • Kassen- und Zahlungsverkehr-Systeme
  • Archiv- und Dokumentenmanagement-Systeme (DMS)
  • Elektronische Waagen

Die so angelegten elektronischen Akten dienen im Falle einer Betriebsprüfung der lückenlosen Nachvollziehbarkeit aller Geschäftsvorfälle. Welche Bedeutung die digitale Archivierung weiterhin für Unternehmen hat, zeigen die folgenden Aspekte:

  • Durch die Langzeitarchivierung kannst du anhand der elektronischen Archivierung deine Dokumente auch problemlos über Monate oder Jahre aufbewahren.
  • Du brauchst dir keine Gedanken mehr über das Ausbleichen des Papiers oder den nötigen Lagerplatz machen.
  • Mit digitalisierten Archivspeichern sind deine Unternehmensunterlagen auch bei Überschwemmung oder Brand geschützt.
  • Mit digital archivierten und revisionssicheren Akten sparst du Zeit, Nerven, Platz und damit sogar bares Geld.

Achtung

Du musst ein GoBD-konformes Speichermedium nutzen

Eine Dokumentation innerhalb der Software reicht meist nicht aus und gilt daher nicht als revisionssicheres Speichermedium im Sinne der GoBD. Daher bist du verpflichtet, eine revisionssichere digitale Archivierung aller Unterlagen, Daten und Dokumente – auch innerhalb der verschiedenen Software-Module – zu gewährleisten.

Diese Dokumente musst du archivieren

Laut Gesetzgebung gibt es für bestimmte Dokumente und Unterlagen eine Archivierungspflicht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestimmen außerdem, wie lange du diese aufbewahren musst. Die Archivierung von Daten, Dokumenten und weiteren Geschäftsunterlagen, die für die Besteuerung eines Unternehmens von Bedeutung sind, unterliegen den GoBD-Richtlinien. Die folgende Liste zeigt, welche Dokumente du gemäß § 147 AO revisionssicher bzw. rechtssicher aufbewahren musst:

  • Bücher und Aufzeichnungen, Inventarlisten, Arbeitsunterweisungen, Konzeptentwürfe, Bilanzen zum Jahresbeginn und Jahresabschluss.
  • Erhaltene und versendete Briefe über Handels- und Geschäftsabkommen
  • Buchungsbelege
  • Wichtig: auch elektronische Rechnungen musst du archivieren
  • Urkunden gemäß Artikel 15 Absatz 1 sowie Artikel 163 der Zollvorschriften der Union
  • Lieferscheine und Frachtbriefe
  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Sonstige Dokumente, sofern diese im Rahmen der Besteuerung relevant sind.
  • Personalunterlagen
  • E-Mails

Insbesondere dann, wenn du Rechnungen, Buchungsbelege und Unterlagen archivierst, solltest du auf eine ordnungsgemäße Ablage und Archivierung achten.

Tipp

Beachte die Archivierungsfristen der einzelnen Dokumente

Du bist sowohl steuer- als auch handelsrechtlich zu einer Archivierung verpflichtet. Informationen über die gesetzlichen Vorschriften findest du unter anderem in § 147 AO und in § 238 HGB. Bist du buchführungspflichtig? Dann solltest du dich zeitnah um eine konforme Archivierung deiner Akten kümmern, indem du dich mit den Aufbewahrungsfristen auseinandersetzt.

Tipp

Alphabetische Übersicht über die Aufbewahrungsfristen zum Download

Ob Rechnungen, Gutschriften oder Inventurunterlagen wir haben für dich eine Übersicht erstellt, in der wir die Aufbewahrungsfristen für alle wichtigen Geschäftsunterlagen alphabetisch sortiert haben. Diese Übersicht kannst du hier kostenlos als PDF herunterladen.

Dokumente, die archiviert werden, müssen inhaltlich und bildlich jederzeit lesbar gemacht werden können. Zur Sicherung sind daher elektronische Speichermedien vorgesehen. Um diese Anforderung jedoch garantieren zu können, müssen die Speichermedien den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen und die Revisionssicherheit der Dokumente gewährleisten.

Info

Unternehmen müssen Archivierungsrückstellungen bilden

Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2002 entschieden, dass Unternehmen und Selbstständige Archivierungsrückstellungen in ihren Jahresabschlüssen bilden müssen. Beispielsweise sind damit anfallende Kosten für Hilfsmittel zur digitalen Archivierung wie Scanner gemeint. Dies gilt natürlich nur, wenn du buchführungspflichtig bist. Solltest du nur eine EÜR erstellen, musst du diese Rücklagen nicht bilden.

Wie lange müssen die Dokumente archiviert werden?

Grundsätzlich müssen alle Unterlagen von steuerrechtlicher Bedeutung archiviert werden. Doch Achtung, nicht alle Dokumente müssen gleich lange aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist ist von der Art des Dokuments abhängig und liegt in den meisten Fällen bei sechs bis zehn Jahren.

Das Steuerrecht sieht u. a. bei den folgenden Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist …

von 10 Jahren vor:

  • Handelsbücher
  • Inventare
  • Lageberichte
  • Jahresabschlüsse
  • Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte
  • Eröffnungsbilanzen

von 8 Jahren vor: 

  • Buchungsbelege

von 6 Jahren vor:

  • Kopien von Geschäfts- und Handelsbriefe
  • sonstige Unterlagen, soweit sie steuerliche Relevanz besitzen

Achtung

Die Aufbewahrungsfrist beginnt nicht am Tag der Erstellung des Dokuments, sondern erst mit dem Ende des entsprechenden Kalenderjahres.

Beispiel: Die Aufbewahrungsfrist einer Rechnung, die du am 11.03.2025 geschrieben hast, startet am 01.01.2026 und endet am 31.12.2035.

Infografik von Lexware: Bis zu 50.000 € Bußgeld möglich

E-Mail-Archivierung: Das schreibt der Gesetzgeber vor

Es ist inzwischen gang und gäbe, dass die Buchhaltung deines Unternehmens Kontoauszüge, Handelsbriefe oder Mahnungen digital zu speichern hat. Bei der Überlegung, was weiterhin revisionssicher archiviert werden muss, kommen mit Blick auf die moderne Wirtschaftswelt schnell E-Mails in den Sinn. Abgesehen von den herkömmlichen Papierunterlagen sind diese Schriftstücke bereits grundsätzlich digital aber dennoch in einem separatem, zentralen sowie zugänglichen Ablagesystem zu speichern: 

  • E-Mails sind aus der geschäftlichen Kommunikation und im unternehmerischen Alltag nicht mehr wegzudenken.
  • Was so einfach und praktikabel ist, kann jedoch für dich böse Überraschungen bereithalten.
  • Auch für E-Mails gilt laut GoBD eine Archivierungspflicht.
  • Je nach Inhalt der E-Mail können vertragliche oder gesetzliche Vorschriften die Art und Dauer der Aufbewahrung bestimmen.

Info

Aufbewahrungspflicht bei E-Mails

In § 147 AO ist festgehalten, dass Handels- und Geschäftsbriefe, die per E-Mail versendet oder empfangen werden, 6 Jahre lang archiviert werden müssen. Bei Rechnungen und Buchungsbelegen beträgt die Aufbewahrungsfrist 8 Jahre.

Gesetzliche Pflicht und steuerrechtliche Vorschriften zur revisionssicheren Archivierung von E-Mails

Eine gesetzliche Pflicht, E-Mails zu archivieren, kann sich aus verschiedenen Vorschriften ergeben. Diese gelten nicht alternativ, sondern kumulativ. Je nach Fall können daher mehrere Vorschriften entscheidend sein. Die Fälle unterscheiden sich nach den folgenden Gesichtspunkten:

  • Rechtsform des Unternehmens
  • Tätigkeitsbereich
  • Inhalt der E-Mail
  • anzuwendende Vorschriften

Das deutsche Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht beinhaltet wichtige Vorschriften über die revisionssichere E-Mail-Archivierung. Im Vergleich zum HGB sind die Vorgaben deutlich umfangreicher und betreffen mehr Unternehmen (z. B. auch Freiberufler).

Tipp

Halte dich lieber an das Steuerrecht als an das Handelsgesetzbuch

Nimm immer die engeren Anforderungen aus dem Steuerrecht als Maßgabe, wenn du dich fragst, ob und wie eine E-Mail-Archivierung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vorzunehmen ist. So bist du in jedem Fall auf der sicheren Seite.

GoBD und AO

Hier ist insbesondere die AO (Abgabenordnung) in Verbindung mit den GoBD entscheidend. Jeweils aktuelle Informationen findest du z. B. auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.

Gemäß AO müssen E-Mails mit folgenden Inhalten aufbewahrt werden:

  • empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe
  • Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe
  • Buchungsbelege
  • sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind
  • Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen

Info

Ist eine Archivierung von E-Mails ohne relevanten Inhalt nötig?

Nach steuerrechtlichen Vorschriften musst du diese weder archivieren noch für den Datenzugriff vorhalten. Allerdings ist nicht klar geregelt, wann Inhalte steuerlich relevant sind. Dies ist einzelfallabhängig. Daher im Zweifelsfall besser zu viel aufbewahren als zu wenig.

Handelsgesetzbuch (HGB)

In § 238 HGB heißt es: "Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten."

§ 257 HGB bestimmt, dass ein Kaufmann empfangene Handelsbriefe und Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe aufzubewahren hat. Handelsbriefe sind hier nur Schriftstücke, die ein Handelsgeschäft betreffen. Dabei ist "Schriftstück" nicht allzu wörtlich zu nehmen, denn hierunter fallen auch elektronische Dokumente wie E-Mails. Ob ein Dokument (so auch ein elektronisch übermitteltes) einen "Handelsbrief" darstellt, hängt im Wesentlichen von dessen Inhalt ab.

Definition

Was sind Handelsbriefe?

Handelsbriefe sind Schriftstücke (Geschäftsbriefe), die sich auf die Vorbereitung, den Abschluss oder die Rückgängigmachung von Handelsgeschäften beziehen. Hierzu gehören z. B. Angebote, Rechnungen und Zahlungserinnerungen, nicht aber bloße Werbe-E-Mails – vergleichbar mit Werbeaussendungen per Briefpost – oder Newsletter.

Individuelle Archivierungspflichten

Neben den genannten gesetzlichen Aufbewahrungsfristen können sich Pflichten auch vertraglich ergeben. Aufgrund der Vertragsfreiheit können in Verträgen Archivierungspflichten in unterschiedlicher Art und Weise geregelt sein. Oft werden dabei solche Fälle geregelt, für die es keine unmittelbare gesetzliche Pflicht gibt.

Ein Beispiel: Zwischen zwei Unternehmen kann geregelt sein, dass eine Vertragspartei den gesamten E-Mail-Verkehr für einen Zeitraum X aufzubewahren hat, etwa für den Zeitraum, in dem ein bestimmtes Projekt läuft.

Inhalte und Zeitraum der Archivierungspflicht können dabei vollkommen unabhängig von gesetzlichen Vorschriften sein.

Info

Freiwillige E-Mail-Archivierung

Eine E-Mail-Archivierung kann auch auf freiwilliger Basis ohne rechtliche oder vertragliche Verpflichtung erfolgen und je nach Fall durchaus sinnvoll sein. Nützlich ist eine freiwillige Archivierung zum Beispiel dann, wenn folgende Sachverhalte vorliegen:

  • Wenn du zu einem späteren Zeitpunkt bei potenziellen (rechtlichen) Streitigkeiten ausreichend Material für die Beweisführung vorlegen willst.
  • Wenn du das Know-how deines Unternehmens beispielsweise durch die Archivierung von themenspezifischen E-Mail-Newslettern steigern möchtest.
  • Wenn du Newsletter von Wettbewerbern sammelst und zur Wettbewerbsbeobachtung nutzen willst.

Archivierung von E-Mails bei Accounts zur betrieblichen und privaten Nutzung

Bei E-Mail-Accounts, die sowohl für betriebliche als auch private Zwecke genutzt werden dürfen, besteht für die E-Mail-Archivierung ein besonderes Hindernis: der Schutz der Privatsphäre der einzelnen Mitarbeiter etwa durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder das Telekommunikationsgesetz (TKG).

So dürfen beispielsweise nicht ohne Weiteres private E-Mails vom Arbeitgeber gelesen, gespeichert oder gelöscht werden. Daher ist eine automatische Archivierung aller ein- und ausgehenden E-Mails nicht ohne rechtliche Risiken.

Um diese Risiken zu umgehen, gibt es verschiedene Lösungen:

  1. du als Arbeitgeber untersagst ausdrücklich die private Nutzung betrieblicher E-Mail-Accounts.
  2. du verzichtest auf die automatische Archivierung aller E-Mails. Dann müssen deine Mitarbeiter betriebliche und private E-Mails jedoch eigenständig trennen, sodass die Ordner mit betrieblichen E-Mails entsprechend revisionssicher archiviert werden können.
  3. Häufig kennen Mitarbeiter jedoch nicht die Pflicht, E-Mails zu archivieren. Da dies schnell negative rechtliche Konsequenzen für dich als Arbeitgeber nach sich ziehen kann, sollten deine Mitarbeiter im Umgang mit betrieblichen E-Mails geschult und darauf hingewiesen werden, ob, wann und wie sie welche E-Mails archivieren müssen.

Wichtig: Bei der E-Mail-Archivierung solltest du auch mobile Endgeräte nicht vergessen, sofern nicht alle E-Mails im Unternehmen auf dem Mailserver gespeichert werden.

Welche E-Mails müssen archiviert werden?

Grundsätzlich musst du alle E-Mails aufbewahren, die steuerlich relevant sind, also Buchungsbelege sowie Handels- und Geschäftsbriefe.
Wichtig ist, dass du die E-Mails nicht im eigenen E-Mail-System selbst archivierst, sondern eine spezielle Lösung dafür verwendest, mit der du die Unveränderbarkeit der relevanten Daten nachweisen kannst.

Info

Diese E-Mails müssen nicht archiviert werden

Sofern eine E-Mail lediglich als Transportobjekt für Anhänge dient, bist du zu keiner Archivierung verpflichtet. Das betrifft zudem Newsletter und Spam-Mails.

Form und Dauer der revisionssicheren E-Mail-Archivierung

Im Rahmen der revisionssicheren Archivierung musst du die E-Mails einschließlich der angehängten Dateien über die Dauer der Aufbewahrungsfrist in digitaler Form ablegen, und zwar in folgender Form:

  • vollständig
  • manipulationssicher
  • jederzeit verfügbar
  • maschinell lesbar

Die Dauer der Aufbewahrungspflicht richtet sich, wie bereits erwähnt, nach dem Inhalt der E-Mail:

  • Zehn Jahre: E-Mails zu Einnahmen und Ausgaben, z. B. Kontoauszüge, Jahresabschlüsse und Handelsbücher
  • Acht Jahre: Buchungsbelege, Rechnungen
  • Sechs Jahre: empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe

Sofern die Unterlagen für die Steuern relevant sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist, bleiben die Vorgaben auch weiterhin gültig.

Info

Du benötigst die passende Hard- und Software zur Archivierung von E-Mails

Neben den Mails an sich musst du auch die Hard- und Software bereithalten, um E-Mails und deren Anhänge wiederherzustellen und lesbar zu machen. Dies ist z. B. dann von Bedeutung, wenn du die E-Mails in komprimierter Form archivierst. Um den betrieblichen Datenschutz zu gewährleisten und die Daten vor Manipulationen zu schützen, solltest du dabei beachten, dass nur berechtigte Personen Datenzugriff haben.

Archivierungssoftware: Dokumente revisionssicher und übersichtlich aufbewahren

Wie der Name schon sagt, unterstützt Archivierungssoftware Unternehmen dabei, sämtliche betrieblichen Dokumente digital abzulegen. Dazu gehören laut den GoBD z. B. Angebote, Rechnungen, Lieferscheine oder Geschäftsbriefe. Eine spezialisierte Software unterstützt dich bei der Erfüllung der Anforderungen und deiner Aufbewahrungspflicht und der Sicherstellung der Revisionssicherheit. So bist du garantiert auf eine Betriebsprüfung vorbereitet.

Für die durchgängig elektronische Archivierung steht dir als Unternehmer heute eine große Auswahl an elektronischen Archivsystemen und Dienstleistungen zur Verfügung. Deshalb ist es wichtig, dass du deine individuellen Anforderungen möglichst genau identifizierst, um die für dich optimale Archivierungssoftware oder -dienstleistung zu finden.

Zudem gibt es einige wichtige Dinge zu berücksichtigen, wenn du ein Archivierungsprogramm für die Erstellung eines digitalen Archivs nutzt. Nur unter Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien gelingt dir eine revisionssichere Aufbewahrung, die weder Steuerprüfung noch Betriebsprüfung fürchten muss.

Die Vorteile elektronischer Archivierung

Die Spielregeln für eine durchgängig elektronische bzw. digitale Buchhaltung, die das Bundesfinanzministerium in Form der GoBD aufgestellt hat, sind umfangreich und komplex. Allerdings gibt es auch für die analoge Archivierung steuerlich relevanter Geschäftsunterlagen – zum Beispiel in einem Papierarchiv – strenge Aufbewahrungspflichten, die du als Unternehmer kennen und erfüllen musst.

Vor diesem Hintergrund sind die GoBD daher nur die logische Erweiterung dieser Vorschriften auf eine zunehmend digitalisierte und vernetzte Welt. Da auch du mit deinem Betrieb, von einem manuellen Ablagesystem zu einer digitalen Archivierungssoftware wechseln musst, erörterst du sicher, waurm eine digitale Archivierung sinnvoll ist. Zu dieser Frage gibt es einige entscheidende Vorteile, wenn du dich für eine revisionssichere Archivierung mittels Software entscheidest:

  • Digitale Kontrollmöglichkeiten durch das Finanzamt (beispielsweise durch die Prüfungssoftware IDEA)
  • Einsparungen bei Kosten für Papier, Tinte und Drucker. Infolge der Materialeinsparung kannst du andere Kosten decken.
  • Einsparung an Archivräumen: Mit der Umwandlung der Dokumente auf digitale Laufwerke, kannst du die veralteten Archivräume in Sport- oder Erholungsräume für deine Mitarbeiter umwandeln. In diesem Punkt ist erforderlich, dass die Laufwerke über ausreichend Speicherkapazität verfügen.
  • Einsparung an Zeit: Digital gespeicherte Daten und Urkunden kannst du mit wenigen Mausklicks abrufen.
  • Steigerung der Flexibilität: Digital gespeicherte Unterlagen und Daten lassen sich schneller und jederzeit aufrufen und einfacher mit weiteren Softwarelösungen kombinieren.
  • Geringerer personeller Aufwand (zum Beispiel bei der Archivierung). Indem die manuelle Archivierung wegfällt, entsteht mehr Zeit für andere Aufgaben.
  • Langes Suchen bei Rückfragen entfällt: Durch die Zeiteinsparung kannst du Rechnungen, Dokumente und Daten ganz komfortabel direkt am PC oder je nach Software auch direkt in der passenden App auf deinem Smartphone aufrufen.
  • Absicherung vor Verlust oder Diebstahl: Damit deine Akten vor unvorhersehbaren Einflüssen wie Brand, Hochwasser oder Hackerangriffen geschützt sind, solltest du alle Dokumente sowie Verträge digital und unveränderbar archivieren.

Tipp

E-Rechnungen GoBD-konform archivieren

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht. Mit einer Archivierungssoftware lassen sich E-Rechnungen gemäß den Vorgaben der GoBD archivieren.

Diese Voraussetzungen sollte eine Archivierungssoftware für Dokumente erfüllen

Du bist für deine revisionssichere Archivierung auf der Suche nach einer passenden Software, fragst dich aber, welche die richtige für dein Unternehmen ist? Wenn du bei der Kaufentscheidung einige Gesichtspunkte beachtest, findest du das ideale Programm für deine Anforderungen. Hier vier wichtige Aspekte:

1. Leichte Bedienung und schnelle Installation der Archivierungssoftware

 

Als Arbeitgeber weißt du: Je mehr Arbeit eine Software deinen Mitarbeitern abnimmt, desto häufiger und intensiver wird sie genutzt. Das gilt auch für die Archivierung. Achte deshalb bei deiner Entscheidung darauf, dass die Archivierungssoftware einfach zu bedienen ist. Lass dir am besten vom Hersteller zeigen, wie viele Schritte erforderlich sind, um deine Dokumente zu archivieren. Das gilt auch für die Installation. Versichere dich, dass du in wenigen Schritten mit der elektronischen GoBD-konformen Archivierung starten kannst.

2. Schnelle und intelligente Suchfunktion

 

Als Unternehmer bist du darauf angewiesen, jederzeit schnellen Zugriff auf wichtige Dokumente zu haben. Umso entscheidender ist es, dass deine Software eine umfassende Suchfunktion bietet. Eine Suche nach Schlagworten und Volltextsuche sind Standard. Die Frage ist, ob die Software zur Archivierung deiner Dokumente auch komplexe Suchanfragen erlaubt, wie z. B. alle Rechnungen aus einem bestimmten Postleitzahlengebiet. Auch die Schnelligkeit der Suche spielt eine wichtige Rolle. Lass dir alle Möglichkeiten vorführen, bevor du dich entscheidest!

3. Revisionssichere Archivierung

 

Die Software muss es dir ermöglichen, alle Dokumente revisionssicher zu archivieren. Das heißt, dass die digitalen Daten so gespeichert sind, dass sie die Anforderungen in Bezug auf Unveränderbarkeit, Sicherheit, Zugriffsschutz, Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit, Verfügbarkeit und Nachvollziehbarkeit erfüllen.

4. Software zur Archivierung sämtlicher Dateiformate

 

Egal ob du relevante Dokumente in Papierform, digital oder per E-Mail erhältst oder versendest: Alle Daten müssen revisionssicher archiviert werden. Umso wichtiger ist es, dass die für die elektronische Archivierung angeschaffte Software alle Dateiformate akzeptiert. So bist du völlig flexibel und kannst von eingescannten Rechnungen oder Verträgen über E-Mails bis hin zu speziellen Formaten wie z. B. Maschinensteuerungsdateien alle Dokumente sicher und ordentlich verwahren.

Tipp

Eine webbasierte Archivierungssoftware ist sowohl für Microsoft Windows als auch für Mac geeignet

Das heißt: Damit bist du komplett unabhängig vom Betriebssystem. Egal, ob du dich firmenintern für Windows oder für einen Mac entscheidest, du erhältst problemlos Zugriff auf alle deine archivierten Inhalte – selbst dann, wenn du Microsoft und Mac parallel verwendest.

Worauf sollte ich bei der Einführung elektronischer Archivierung achten?

Ein System zur elektronischen Archivierung besteht aus mehreren Komponenten. Zunächst müssen alle Dokumente einheitlich erfasst (z. B. Papierbelege einscannen), indexiert und mit den notwendigen Metainformationen (z. B. Abteilung, Dokumententyp, Verschlagwortung für spätere Suche) versehen werden. Erst danach werden sie im eigentlichen Archiv abgelegt. Das Archivsystem selbst besteht meist aus einem eigenen Server, an den ein Massenspeicher angeschlossen ist.

Bei der Entscheidung für ein digitales bzw. elektronisches Archiv solltest du darauf achten, dass es sowohl den rechtlichen Anforderungen des Finanzamts als auch den organisatorischen Anforderungen deines Unternehmens gerecht wird. Die wesentlichen Merkmale einer GoBD-konformen elektronischen Archivierung sind:

  • Die Software stellt die Revisionssicherheit der Dokumente sicher.
  • Archivierte Informationen können nicht mehr geändert werden.
  • Alle Änderungen werden dokumentiert.
  • Es gibt ein Autorisierungskonzept zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff.
  • Die Archivdaten können über einen datenbankgestützten Index recherchiert werden (z. B. per Volltextsuche).
  • Das Archiv bietet eine standardisierte Schnittstelle, über die andere Anwendungen auf das Archiv zugreifen können und mit der ggf. auch alle Daten migriert werden können (beispielsweise bei einem Systemwechsel bzw. Wechsel des Anbieters).

Abgesehen von diesen grundsätzlichen Anforderungen gilt es bei der Einführung eines Speichersystems, neue Organisationsstrukturen und Prozesse in deinem Unternehmen zu etablieren bzw. vorhandene Strukturen zu optimieren. Je mehr du bereits bei der Auswahl eines Systems zur elektronischen Archivierung auf die Kompatibilität zu den vorhandenen Prozessen achtest, desto einfacher ist später die Arbeit mit dem Archivierungssystem.

Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang Schnittstellen zu der bereits im Unternehmen eingesetzten Software, z. B. in den Bereichen Buchführung, Warenwirtschaft oder Zahlungsverkehr.

Info

Die wichtigsten Vorteile der Lexware Archivierungssoftware

  • Jede Änderung an einem Dokument wird automatisch in einem Aktivitätenprotokoll dokumentiert.
  • Jeder Übertragungs- und Änderungsstatus kann in Lexware archivierung mit einem Klick eingesehen werden.
  • Einmal eingerichtet, läuft die digitale Archivierung deiner Dokumente komplett automatisch und zuverlässig.
  • Du hast immer und überall Zugriff auf deine archivierten Dokumente.
  • Deine Dateien werden mehrfach in deutschen Hochsicherheits-Rechenzentren gesichert, die den deutschen Datenschutz-Richtlinien unterliegen.