Abschlagsrechnungen schreiben
Offizielle Abschlagsrechnungen für einen Vorschuss mit wenigen Klicks schreiben und die finale Schlussrechnung daraus erstellen.
- Rechtssichere Abschlagsrechnungen erstellen
- Pflichtangaben automatisch ergänzen
- Angebote in Schlussrechnungen überführen
Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmst du den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.
Auszeichnungen
Lexware Office ist mehrfacher Testsieger







Vorab und pauschal: Abschlagsrechnungen schreiben
Eine Abschlagsrechnung dokumentiert eine vereinbarte Vorauszahlung, die noch vor der Leistungserbringung erfolgt. Sie dient als offizieller Beleg für das Finanzamt und wird pauschal, ohne Bezug auf einzelne Positionen, erstellt. Mit Lexware Office lassen sich Abschläge rechtssicher verbuchen und später einfach in eine Schlussrechnung überführen.
- Vorauszahlung vor Leistungserbringung
- Offizieller Beleg für Umsatzsteuer & Buchhaltung
- Einfache Erstellung und Verknüpfung mit Schlussrechnung

Neue Abschlags- und Schlussrechnungen schreiben
Erstelle mit nur einem Klick in Lexware Office Abschlags- und Schlussrechnungen. Die Software führt dich per Vorlage durch alle Pflichtangaben, unterstützt mit Autofill und erleichtert die Erstellung deutlich. Fertige Rechnungen kannst du speichern, drucken, versenden oder als Entwurf ablegen.
- Schnelle Erstellung per Klick dank Vorlage
- Autofill für alle Pflichtangaben
- Rechnungen speichern, drucken oder versenden

Vom Angebot zur geschriebenen Abschlags- und finalen Schlussrechnung
Überführe Angebote oder Auftragsbestätigungen direkt in Abschlagsrechnungen. Alle Dokumente bleiben miteinander verknüpft, sodass du jederzeit Transparenz über Aufträge und Zahlungen hast. Nach Abschluss des Projekts kannst du automatisch eine kumulierte Schlussrechnung erstellen.
- Angebote in Abschlagsrechnungen umwandeln
- Dokumente und Zahlungen bleiben verknüpft
- Automatische Schlussrechnung bei Projektabschluss
Passende Schlussrechnung zur Abschlagsrechnung schreiben
Zu jeder Abschlagsrechnung gehört eine Schlussrechnung, in der alle bereits geleisteten Zahlungen berücksichtigt werden. Lexware Office übernimmt diese Daten automatisch aus den vorhandenen Rechnungen und berechnet den Restbetrag korrekt. Auch mehrere Teilzahlungen über längere Zeiträume werden dabei zuverlässig erfasst.
- Schlussrechnung als Ergänzung zur Abschlagsrechnung
- Automatische Übernahme aller Zahlungen
- Korrekte Restbeträge auch bei mehreren Teilzahlungen
Erstelle und versende Rechnungen mühelos, während wir dich bei deiner Buchhaltung unterstützen.
Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmst du den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.
Sofort loslegen
In nur 3 einfachen Schritten Abschlagsrechnungen mit Lexware Office schreiben
Anmelden
Melde dich einfach und schnell an, um alle Lexware Office Funktionen zu nutzen. Der Einstieg ist einfach und kostenlos.
Daten anlegen
Erfasse deine Daten im Handumdrehen, um alle relevanten Informationen zu speichern und zu verwalten.
Abschlagsrechnungen schreiben
Schreibe deine Abschlagsrechnungen einfach und schnell mit Lexware Office.
Kundenmeinungen
Was unsere Kundinnen und Kunden
an Lexware Office schätzen
Online-Buchhaltung und mehr für über 300.000 Kunden. Als Testsieger ist Lexware Office für Gründer, Unternehmer und Freiberufler aus allen Branchen die richtige Wahl.
Mehr als Worte: top Bewertungen auf allen Kanälen
Test endet nach 30 Tagen automatisch. Kein Abo. Kein Newsletter. Mit der Registrierung stimmst du den Datenschutzbestimmungen und den AGB zu.
Zertifikate
Deine Daten sind in sicheren Händen
Die Buchhaltungssoftware von Lexware Office verlässt sich nicht nur auf die üblichen Sicherheitskonzepte, sondern erreicht bei der Datensicherheit ein Niveau, welches du sonst nur von Banken gewohnt bist. Das bestätigt auch der TÜV.

TÜV-zertifiziert
Unabhängig geprüft vom TÜV – für höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards in allen Bereichen.
GoBD- & DSGVO-konform
Deine Buchhaltung entspricht den gesetzlichen Vorgaben – rechtssicher und datenschutzkonform.
ISO 27001 zertifiziert
Unsere Prozesse sind nach internationalen Standards zertifiziert – geprüft, sicher und zuverlässig.
Made in Germany
Entwicklung, Hosting und Datenschutz nach deutschen Standards – sicher, transparent und zuverlässig.
Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Abschlagsrechnung
Welche gesetzliche Grundlage gibt es für eine Abschlagsrechnung?
Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen (z. B. über eine Abschlagsrechnung) sind gesetzlich gesehen die Ausnahme. Normalerweise wird eine Bezahlung erst nach dem Erbringen der Leistung oder dem Abschluss einer Lieferung fällig. In einigen Fällen sieht das Gesetz aber vor, dass der Leistungserbringer auch Abschlagszahlungen und Vorschüsse beziehungsweise Vorauszahlungen verlangen darf. Dies erfolgt dann üblicherweise über das Stellen einer Abschlagsrechnung.
Beispiele für gesetzliche Grundlagen zu „Abschlagsrechnung”:
- Werkvertrag (allgemein) in § 632a BGB
- Auftrag (allgemein) in § 669 BGB
- Bauleistungen in § 16 VOB B
- Rechtsanwälte in § 9 RVG
- Architekten und Ingenieure in § 8 HOAI
Was ist der Unterschied zwischen Abschlagsrechnung und Teilrechnung?
Eine Abschlagsrechnung (auch Anzahlungsrechnung oder Akontorechnung genannt) wird pauschal vorab, d.h. vor Fertigstellung der vereinbarten Leistung bzw. Teilleistungen, ausgestellt. Eine Abschlagsrechnung stellst du immer dann aus, wenn du für deinen Auftraggeber noch keine Leistung erbracht hast oder die Leistung vom Empfänger noch nicht abgenommen wurde.
Eine typische Situation für eine Abschlagsrechnung: ein vereinbarter Vorschuss, den du pauschal zu Beginn eines Projekts in Rechnung stellen willst. Im Unterschied dazu ist eine Teilrechnung (oder präziser „Teilschlussrechnung“) eine ganz normale Rechnung. Sie wird für eine genau abgrenzbare Teilleistung gestellt. Im Unterschied zur Abschlagsrechnung wird hier deine erstellte Leistung auch von deinem Auftraggeber abgenommen. Eine (Teil-)Rechnung steht für dich als Unternehmer also nicht unter dem Vorbehalt der endgültigen Gesamtabrechnung. Sowohl für Abschlagsrechnungen als auch für (Teil-)Rechnungen gelten die gleichen Pflichtangaben. Lexware Office hilft dir hier automatisch, keine notwendigen Angaben zu vergessen.
Was sind häufige Fehler bei einer Abschlagsrechnung?
Bei der Erstellung einer Abschlagsrechnung gilt es, häufige Fehler zu vermeiden. Die häufigsten Fehler bei einer Abschlagsrechnung sind:
- Pflichtangaben für Rechnungen (§ 14 Abs. 4 UStG) vergessen, die ebenfalls für Abschlagsrechnungen gelten
- Die Abschlagsrechnung falsch als Teilrechnung bezeichnen
- In der Abschlussrechnung die Anzahlungen nicht korrekt berücksichtigen
Vermeidest du diese Fehler, erstellst du deine Abschlagsrechnung einfach mit Lexware Office! Die Rechnungssoftware erleichtert dir das Erstellen einer Abschlagsrechnung: Bereits berechnete Abschläge siehst du schnell und übersichtlich. Bereits erstellte Abschlagsrechnungen sind im System hinterlegt. Lexware Office spart dir Zeit und gibt dir eine hohe Sicherheit für das Schreiben einer Abschlagsrechnung und der Schlussrechnung.