Zusammenfassende Meldung mit wenigen Klicks

Schnell und einfach Zusammenfassende Meldungen vornehmen.

  • Meldungen in wenigen Klicks erstellen und übermitteln
  • Automatische Zahllast-Berechnung und sichere ELSTER-Übertragung
  • Transparenter Überblick über deine Meldungen und Fristen

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Auszeichnungen

Lexware Office ist mehrfacher Testsieger

Lexware Office ist Testsieger 2025 bei Computern im Handwerk
Lexware Office ist Testsieger 2025 bei Chip
Lexware Office ist Testsieger 2025 bei Business und IT
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Lexware Office ist Testsieger 2025 bei PC Magazin

Relevanten Buchungen direkt auf einen Blick

Mit Lexware werden Warenlieferungen und Dienstleistungen in der EU automatisch erkannt, den richtigen Positionen zugeordnet und können mit nur einem Klick exportiert werden. Die Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt schnell und ohne eigenes ELSTER-Zertifikat.

  • Automatische Erkennung und Zuordnung der Buchungen
  • Klarer Überblick und Export mit wenigen Klicks
  • Mehr Zeit für das Wesentliche im Geschäftsalltag

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Volle Transparenz mit dem Steuerliche Meldungen-Hub

Mit dem Steuerliche Meldungen-Hub siehst du, welche Meldungen bereits übermittelt wurden und welche als Nächstes anstehen – so behältst du jederzeit die Kontrolle und kannst schnell reagieren.

  • Klare Übersicht über alle Meldungen
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  • Jederzeit bereit für steuerliche Änderungen

Sicherheit bei deinen Meldungen mit Lexware Office

Lexware Office nutzt gängige Identifikationsverfahren, damit deine Meldungen autorisiert und eindeutig deinem Unternehmen zugeordnet werden können. So behältst du Sicherheit und Effizienz im Blick.

  • Autorisierte und eindeutige Zuordnung
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  • Effiziente Abwicklung deiner Meldungen

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Sofort loslegen

In nur 3 einfachen Schritten die Zusammenfassende Meldung übermitteln

Daten erfassen

Trage deine innergemeinschaftlichen Umsätze in Lexware Office ein oder wähle bei Rechnungen einfach „innergemeinschaftliche Lieferung“. 

Zahllast berechnen

Die Software ermittelt automatisch alle relevanten Beträge und bereitet die Meldung korrekt vor.

Meldung elektronisch übermitteln

Mit einem Klick übergibst du deine Zusammenfassende Meldung direkt per ELSTER an das Finanzamt.

Kundenmeinungen

Was unsere Kundinnen und Kunden
an Lexware Office schätzen

Online-Buchhaltung und mehr für über 300.000 Kunden. Als Testsieger ist Lexware Office für Gründer, Unternehmer und Freiberufler aus allen Branchen die richtige Wahl.

Porträt von Daniela Kunz.

Daniela Kunz

Steuerberaterin

Ich nutze Lexware Office bei Mandanten, die selbst buchen. Ich leiste dann Beratung, die Erstellung von Gewinnermittlung und Steuererklärungen. Dank Steuerberaterzugang kann ich jederzeit helfend einspringen. Lexware Office ist für mich eine gute Lösung für die Freiberufler und Selbstständigen unter meinen Mandanten.

Porträt von Dagmar Gerigk.

Dagmar Gerigk, Vamos! Leadership Coaching

Coach, Trainerin, Autorin

In Lexware Office habe ich alle meine Services hinterlegt. So kann ich ganz einfach und schnell neue Angebote erstellen. Nach dem Auftrag erstelle ich die Rechnung mit einem Klick aus dem Angebot und maile sie direkt aus Lexware Office zu. Ich liebe es, wenn Software mir die Arbeit abnimmt!

Porträt von Fabian Walter.

Fabian Walter, steuerfabi

Influencer

Lexware Office ist aus meiner Sicht die beste Buchhaltungssoftware am Markt. Die Möglichkeiten, die Rechnungen einfach mit den Bankumsätzen zu verknüpfen und alle wichtigen Dinge komplett übers Handy zu regeln, sind einfach top.

Porträt von Kia Kahawa.

Kia Kahawa

Schriftstellerin & Unternehmerin

Wachstum ist toll! Jedes gute Unternehmen soll wachsen! Doch mit dem Wachstum kommt die Umsatzsteuerpflicht, und plötzlich reicht tabellarische Buchhaltung nicht mehr aus. Hier spart mir Lexware Office Zeit bei der Buchhaltung und erstellt automatisch all jene Auswertungen, die mir ermöglichen, meine Arbeit zu optimieren.

Die Gründerinnen von Netzwerk Bossin, Anika, Denise und Kirsten

Anika, Denise & Kirsten, Netzwerk Bossin

Gründerinnen

Wir haben alles automatisiert und unsere Member bekommen ihre Jahres- oder Monatsrechnungen automatisch per Email zugesendet. Natürlich haben wir unser Geschäftskonto verknüpft und eine komplette Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und Steuern.

Porträt von Nils Hasenau.

Nils Hasenau

Hochzeits- und Portraitfotograf

Mit Lexware Office brauche ich keinen Buchhaltungstag mehr. Das spart mir jede Menge Zeit und Nerven! Ich schreibe meine Angebote & Rechnungen, da wo ich gerade bin. Kassenzettel landen nach dem Bezahlen einfach mit einem Foto in der App.

Daniel Pellegrini am Schlagzeug.

Daniel Pellegrini

Musiker, Drummer und Musiklehrer

Seit ich Lexware Office benutze, habe ich viel mehr Überblick über die Finanzen und die Buchhaltung lässt sich quasi nebenbei machen. Die automatisierten Rechnungen haben mir schon viel Zeit und Stress gespart. Es ist super praktisch, wenn mein Steuerberater „Echtzeitzugriff“ auf meine Buchhaltung hat.

Zertifikate

Deine Daten sind in sicheren Händen

Die Buchhaltungssoftware von Lexware Office verlässt sich nicht nur auf die üblichen Sicherheitskonzepte, sondern erreicht bei der Datensicherheit ein Niveau, welches du sonst nur von Banken gewohnt bist. Das bestätigt auch der TÜV.

TÜV-zertifiziert

Unabhängig geprüft vom TÜV – für höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards in allen Bereichen.

GoBD- & DSGVO-konform

Deine Buchhaltung entspricht den gesetzlichen Vorgaben – rechtssicher und datenschutzkonform.

ISO 27001 zertifiziert

Unsere Prozesse sind nach internationalen Standards zertifiziert – geprüft, sicher und zuverlässig.

Made in Germany

Entwicklung, Hosting und Datenschutz nach deutschen Standards – sicher, transparent und zuverlässig.

Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Zusammenfassenden Meldung

Was ist eine Zusammenfassende Meldung?

 

Eine Zusammenfassende Meldung ist ein Bericht für das Finanzamt. Darin gibt ein Unternehmen alle Umsätze an Geschäftspartner im Ausland an. Die Steuerbehörden nutzen die Zusammenfassende Meldung, um zu überprüfen, ob die Umsatzsteuer bei allen innergemeinschaftlichen, grenzüberschreitenden Geschäften korrekt abgeführt worden ist.

Bei allen Verkäufen und Dienstleistungen im Inland weist du auf der Rechnung die Umsatzsteuer aus. Durch die Umsatzsteuervoranmeldung führst du die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Im Rahmen des Vorsteuerabzugs erhältst du die Umsatzsteuer wieder zurück. Das stellt sicher, dass die Umsatzsteuer effektiv nur von den Endkunden bezahlt wird.

Bei Verkäufen und Dienstleistungen, die du ins Ausland verkaufst, darfst  du i. d. R. keine Umsatzsteuer ausweisen. Für die Erleichterung der Umsatzsteuerregelungen bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU wurde das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren eingeführt.

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?

 

Beim Reverse-Charge-Verfahren zahlt nicht das Unternehmen die Umsatzsteuer, von dem der Verkauf oder die Dienstleistung ausgeht. Stattdessen zahlt der Kunde die Umsatzsteuer im eigenen Land.

Auf die Rechnungen für Ihre Kunden im Ausland fügst du den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ hinzu. Dadurch ist klargestellt, dass die Umsatzsteuerlast nicht bei dir als Anbieter liegt, sondern beim Abnehmer.

Beachte aber, dass das Reverse-Charge-Verfahren nur für Geschäftskunden gilt. Auf Privatpersonen kannst du die Umsatzsteuerlast nicht übertragen, da Privatpersonen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben und somit auch keine Umsatzsteuer schulden können.

Die Zusammenfassende Meldung dient den Steuerbehörden zur Überprüfung, ob die Kunden die Umsatzsteuer auch tatsächlich beglichen haben. Dafür tauschen die EU-Behörden die jeweiligen Daten miteinander aus und gleichen die Zusammenfassenden Meldungen der Unternehmen mit den Steuererklärungen der Kunden ab.

In der Zusammenfassenden Meldung vermerkst du also alle Verkäufe ins EU-Ausland. Einkäufe aus dem EU-Ausland hingegen gehören nicht auf die ZM. Die Umsatzsteuer dafür begleichst du beim Finanzamt und gibst das in deiner Steuererklärung an.

Wer muss eine Zusammenfassende Meldung erstellen?

 

Die Zusammenfassende Meldung muss jede Person erstellen, die in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist und Produkte oder Leistungen ins EU-Ausland verkauft. Freiberufler, Forst- und Landwirtschaftsbetriebe und Gewerbetreibende, die umsatzsteuerpflichtig sind, schließt das mit ein.

Eine Ausnahme sind Kleinunternehmen bzw. präziser gesagt, Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese dürfen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und müssen dementsprechend keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dadurch müssen solche Unternehmen also auch keine Zusammenfassende Meldung erstellen, selbst, wenn sie etwas ins EU-Ausland verkaufen.

Betreibst du deine umsatzsteuerpflichtigen Geschäfte ausschließlich im Inland, musst du keine Zusammenfassende Meldung erstellen. Kaufst du nur selbst im EU-Ausland ein, verkaufst aber nichts dorthin, musst du ebenfalls keine ZM erstellen.

Was beinhaltet das Formular für die Zusammenfassende Meldung?

 

Du fragst dich, was in der Zusammenfassenden Meldung stehen muss? Im Folgenden findest du  die einzelnen Punkte, die das Formular für die „Zusammenfassende Meldung über innergemeinschaftliche Warenlieferungen, innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte“ enthält:

  • Meldezeitraum
    Hier gibst du an, um welchen Zeitraum es sich bei den Geschäften handelt. Die erste Auswahl betrifft das Jahr, anschließend wählst du den Monat oder das Quartal aus.
  • Berichtigte Meldung
    Hast du bereits eine Zusammenfassende Meldung verfasst und abgeschickt, die du mit dieser ZM berichtigen willst, gib das hier an.
  • Anzeige nach § 18a Absatz 1 UStG
    Hier wählst du aus, in welchem Intervall du eine Zusammenfassende Meldung an das Finanzamt übermitteln willst.
  • Angaben zum Unternehmen
    Hier trägst du die Adressdaten und alles Weitere zu deinem Unternehmen ein. Ganz wichtig ist hier die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Meldungen der Warenlieferungen und sonstigen Leistungen
    Hier gibst du alle Lieferungen, Leistungen und Dreiecksgeschäfte an, die du ins EU-Ausland verkauft hast. Dafür benötigst du für jede Position die USt-IdNr. der jeweiligen Kunden und die erhaltene Summe in Euro. Bei der USt-IdNr. der Kunden kannst du gerne zweimal hinschauen. Stelle sicher, dass du hier keine Fehler machst und auch keine falsche Nummer erhalten hast. Stimmen die Daten nicht, musst du am Ende die Umsatzsteuer selbst begleichen.

Welche Abgabefristen gibt es für die Zusammenfassende Meldung (ZM)?

 

Die Zusammenfassende Meldung muss bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraumes an das BZSt elektronisch übermittelt werden.

Kann ich meine Zusammenfassende Meldung direkt aus Lexware Office automatisch an ELSTER übergeben?

 

Eine direkte Abgabe aus Lexware Office ist mit unseren Versionen L und XL möglich. Dazu berechnet Lexware Office alle notwendigen Beträge und übergibt diese Daten entsprechend an die richtigen Stellen im Online-ELSTER-Formular.

Kann ich Daten mit meinem Steuerberater austauschen?

 

Ja, das Programm bietet dir verschiedene Möglichkeiten zum Datenaustausch an. Dazu gehören insbesondere der Export im DATEV-konformen Format und die DATEV-Cloud-Services. Unter „Datenaustausch” findest du alle Möglichkeiten beschrieben.

Kann ich die Software auch nutzen, wenn ich wenig Buchhaltungskenntnisse habe?

 

Ja, denn unser Produkt ist besonders intuitiv zu bedienen. Es unterstützt dich perfekt, wenn du eine übersichtliche Software suchst, um deine Rechnungen zu erstellen und deine Buchhaltung gleich mitzuerledigen. Dank des übersichtlichen Menüs erhältst du alle wesentlichen Funktionen mit einem Blick angezeigt und findest dich so schnell zurecht.