Zusammenfassende Meldung erstellen
Lexware Office erkennt deine EU-Umsätze automatisch, ordnet sie der Zusammenfassenden Meldung zu und schickt sie mit einem Klick per ELSTER ans Bundeszentralamt für Steuern.
- EU-Umsätze automatisch erkannt und zugeordnet
- Sicher per ELSTER übermitteln, ohne eigenes Zertifikat
- Alle Meldungen und Fristen an einem Ort
Schluss mit dem Suchen
Deine EU-Umsätze findet die Software – nicht du
Sobald du Waren oder Dienstleistungen an Geschäftskunden im EU-Ausland verkaufst, musst du eine Zusammenfassende Meldung (ZM) erstellen. Von Hand heißt das: die richtigen Umsätze aus der Buchhaltung heraussuchen, die USt-IdNr. jedes Kunden prüfen und alles ins ELSTER-Formular übertragen.
Genau diese zeitaufwändige Fleißarbeit nimmt dir Lexware Office ab: Du buchst deine Rechnungen wie gewohnt. Die Software erkennt, welche Umsätze in die Zusammenfassende Meldung gehören (innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige Leistungen) und ordnet sie den richtigen Positionen in der ZM zu. Inklusive USt-IdNr. und Betrag.
In einem Klick abgegeben
Sicher übermitteln – ohne eigenes ELSTER-Zertifikat
Ist die Meldung fertig, übermittelst du sie direkt aus Lexware Office ans Bundeszentralamt für Steuern. Ein eigenes ELSTER-Zertifikat brauchst du dafür nicht.
- ZM per Klick ans Bundeszentralamt für Steuern senden
- Software authentifiziert die Abgabe in deinem Namen
- Du erhältst eine Bestätigung, dass die ZM angekommen ist
So einfach geht's
In 3 Schritten zur fertigen Zusammenfassenden Meldung
So kommst du von deinen EU-Umsätzen zur fertigen ZM, die online ans Bundeszentralamt für Steuern geht.
Erfasse deine EU-Umsätze in Lexware Office oder wähle bei der Rechnung „innergemeinschaftliche Lieferung“ aus.
Lexware Office ermittelt automatisch alle zu meldenden Beträge und bereitet die Meldung für dich vor.
Prüfe kurz und übermittle die Zusammenfassende Meldung mit einem Klick per ELSTER ans Bundeszentralamt für Steuern.
Fristen perfekt im Griff
Alle steuerlichen Meldungen und Fristen im Blick
Dank der Übersicht “Steuerliche Meldungen” siehst du auf einen Blick, was schon übermittelt ist und was als Nächstes ansteht. So verpasst du keine Frist.
- Klare Übersicht über alle steuerlichen Meldungen an einem Ort
- Fälligkeiten früh genug sehen, statt am 25. zu hetzen
- Korrekturen schnell nachreichen, wenn sich etwas ändert
Vergleich
Finde die Version, die zu dir passt
Der Vergleich zeigt dir schnell, welche Version unserer Buchhaltungssoftware zu dir passt. Du zahlst nur für das, was du wirklich brauchst, und kannst jederzeit upgraden, wenn dein Geschäft wächst. Die Zusammenfassende Meldung gibst du ab Version L direkt per ELSTER ab.
Kundenmeinungen
Was unsere Kundinnen und Kunden
an Lexware Office schätzen
Online-Buchhaltung und weit über 450.000 Kunden. Als Testsieger ist Lexware Office für Gründer, Unternehmer und Freiberufler aus allen Branchen die richtige Wahl.
Zertifikate
Deine Daten sind in sicheren Händen
Die Buchhaltungssoftware von Lexware Office verlässt sich nicht nur auf die üblichen Sicherheitskonzepte, sondern erreicht bei der Datensicherheit ein Niveau, welches du sonst nur von Banken gewohnt bist. Das bestätigt auch der TÜV.
Unabhängig geprüft
Vom TÜV für gut befunden: Du kannst dich auf höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards verlassen.
Rundum rechtssicher
Deine Buchführung bleibt korrekt und hält so jeder Betriebsprüfung stand. Darauf kannst du dich verlassen.
Volle Kontrolle
Deine Daten werden nach strengsten Datenschutz-Regeln verarbeitet und gespeichert.
Daten in Deutschland
Entwicklung, Hosting und Datenschutz komplett aus Deutschland: Deine Daten sind bestens aufgehoben.
Auszeichnungen
Lexware Office ist mehrfacher Testsieger
FAQ
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Zusammenfassenden Meldung
Damit du deine ZM sicher erstellst, hier die wichtigsten Fragen kurz beantwortet.
Was ist eine Zusammenfassende Meldung?
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ein Bericht, den du beim Bundeszentralamt für Steuern einreichst. Darin gibst du deine Umsätze an Geschäftskunden im EU-Ausland an. Damit prüft die Steuerbehörde, ob du die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden EU-Geschäften korrekt abrechnest. Die Umsatzsteuer im Inland führst du über die Umsatzsteuervoranmeldung ab.
Wer muss eine Zusammenfassende Meldung abgeben?
Abgeben muss sie jedes Unternehmen in Deutschland, das umsatzsteuerpflichtig ist und Waren oder Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland verkauft. Das gilt auch für Freiberufler.
Kaufst du nur im EU-Ausland ein, verkaufst aber nichts dorthin, musst du keine ZM erstellen. Auch als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz musst du keine ZM abgeben, selbst wenn du etwas ins EU-Ausland verkaufst.
Was gehört in das Formular der Zusammenfassenden Meldung?
Ins ELSTER-Formular gehören der Meldezeitraum, die Angabe, ob es eine berichtigte Meldung ist, deine Unternehmensdaten und für jeden EU-Umsatz die USt-IdNr. des Kunden sowie der Betrag in Euro. Auch Dreiecksgeschäfte kennzeichnest du hier. Rechtliche Grundlage ist § 18a Abs. 1 Umsatzsteuergesetz.
Tipp: Prüfe die USt-IdNr. deiner Kunden genau. Bei falschen Angaben schuldest du am Ende selbst die Umsatzsteuer.
Welche Abgabefristen gelten für die Zusammenfassende Meldung?
Du gibst die Zusammenfassende Meldung bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums (z.B. quartalsweise) beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Diese Frist gilt für die elektronische Abgabe per ELSTER.
Wie oft muss ich die Zusammenfassende Meldung erstellen?
Das hängt von der Höhe und Art deiner EU-Umsätze ab: monatlich, quartalsweise oder jährlich. Den passenden Meldezeitraum stellst du in Lexware Office ein.
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?
Beim Reverse-Charge-Verfahren zahlst nicht du als Anbieter die Umsatzsteuer, sondern dein Kunde im eigenen Land. Auf die Rechnung setzt du dafür den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Wichtig: Das gilt nur für Geschäftskunden mit USt-IdNr., nicht für Privatpersonen.
Was ist eine Nullmeldung?
Eine Nullmeldung ist eine Zusammenfassende Meldung für einen Zeitraum, in dem du keine meldepflichtigen EU-Umsätze hattest. Bei der ZM brauchst du sie in der Regel nicht. Hast du in einem Meldezeitraum keine meldepflichtigen EU-Umsätze, gibst du meist gar keine Meldung ab. Ob im Einzelfall doch eine Nullmeldung nötig ist, hängt von deiner konkreten Meldepflicht ab.
Kann ich die Zusammenfassende Meldung direkt aus Lexware Office per ELSTER übermitteln?
Ja. Aus Lexware Office gibst du die Meldung direkt ans Bundeszentralamt für Steuern ab. Dafür brauchst du die Versionen L oder XL. Die Software berechnet alle Beträge und überträgt sie an die richtigen Positionen im ELSTER-Formular.
Kann ich Daten mit meinem Steuerberater austauschen?
Ja. Über den Zugang für deinen Steuerberater arbeitet ihr mit denselben Zahlen. Dazu kommen der Export im DATEV-Format und die DATEV-Cloud-Services.
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