Steuererklärung: Jeder dritte Steuerbescheid weicht vom vorberechneten Ergebnis ab

So lassen sich Fehler bei der Erfassung von Steuerdaten vermeiden

Person tippt mit ihrem Finger auf einen Bildschirm

Nur noch wenige Wochen bis zur Abgabe der Steuererklärung 2017. Da kann es schon mal hektisch werden. Mit unbequemen Folgen: Eine Analyse von smartsteuer, der Online-Steuererklärung von Lexware, hat ergeben, dass jeder dritte Steuerbescheid vom vorher berechneten Ergebnis abweicht. Der Grund: Viele Steuerpflichtige erfassen ihre Einkünfte falsch. Abhilfe leistet die Funktion der Vorausgefüllten Steuererklärung. Diese bietet die Online-Steuererklärung smartsteuer neu für die Steuererklärung 2017 an.

Das clevere Feature der vorausgefüllten Steuerklärung vergleicht die Daten aus dem Steuerprogramm mit denen, die dem Finanzamt vorliegen. So lassen sich Erfassungsfehler ganz einfach vermeiden – und das spart viel Zeit und Ärger. Noch einfacher wird es für Kunden der ING Diba. Diese kooperiert seit April 2018 mit smartsteuer und ermöglicht es ihren Kunden, ab sofort ihre Steuerklärung direkt aus dem Internetbanking heraus online zu erstellen. Dank sicherer Übermittlung relevanter Kundendaten wie Name oder Steuer-ID an smartsteuer, wird die Steuerklärung bequem automatisch vorausgefüllt. ING Diba-Kunden profitieren damit von einem verkürzten Antragsprozess.

Und wenn Steuerpflichtige doch einmal Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen wollen, dann kann sich das durchaus lohnen. Denn in zwei Drittel aller Fälle sind Einsprüche gegen den Steuerbescheid erfolgreich. Smartsteuer unterstützt diesen Prozess mit einer Gegenüberstellung der ursprünglichen Berechnung mit dem elektronischen Bescheid des Finanzamts. So wird die Suche nach dem Grund der Abweichung noch einfacher. 

Und wer es doch nicht schafft, seine Steuererklärung fristgerecht bis zum 31.05. abzugeben, der sollte eine Fristverlängerung beantragen. Das geht übrigens auch ganz ohne Papier und sogar ohne Tippen: Mit dem Alexa-Skill oder dem Facebook-Chatbot von smartsteuer.

Bewährt: Die Desktop-Steuerprogramme von Lexware

Wie gewohnt helfen auch die Desktop-Steuerprogramme TAXMAN und QuickSteuer durch die Steuererklärung. Beide Steuerprogramme gibt es in verschiedenen Ausführungen. Die TAXMAN-Lösung ist als Standard-Variante und in den drei Versionen für Rentner, Selbstständige oder Vermieter erhältlich. Neben der Standard-Fassung von QuickSteuer können Gewerbetreibende und Selbstständige mit der QuickSteuer Deluxe-Variante bei ihrer Steuererklärung vom Lexware Know-How profitieren.

Online-Software

Preise

Smartsteuer, für alle Einkunftsarten: 24,99 €

Desktop-Software

Preise:

TAXMAN 2018 (Standard-Version): 29,90 €
TAXMAN 2018 für Rentner & Pensionäre: 34,90 €
TAXMAN 2018 für Selbstständige: 34,90 €
TAXMAN 2018 für Vermieter: 39,90 €
QuickSteuer 2018 (Standard-Version): 14,99 €
QuickSteuer Deluxe 2018: 29,99 €

Systemvoraussetzungen für Desktop-Software:

Microsoft® Windows® 7 SP1 (ab Home) / Windows® 8.1 / Windows® 10 (jew. dt. Version); 2-GHz-Prozessor oder höher; 2 GB RAM (4 GB empf.); Grafikauflösung mind. 1024x768 (4:3) oder 1366x768 (16:9); DVD Laufwerk; Aktueller Webbrowser, Internetzugang und Produktaktivierung erforderlich

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