Hintergrund
Seit 2010 werden alle genannten Berichte in der Datei für den Betriebsprüferexport berücksichtigt. Der (kumulierte) Auszahlungsbetrag muss auf den Berichten identisch ausgegeben werden. Obwohl der Vorschuss auf der Lohnabrechnung als Nettoabzug den Auszahlungsbetrag vermindert, darf die Summe der Auszahlung = kumulierter Auszahlungsbetrag nicht gekürzt werden.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter erhält folgende Auszahlungen:
- Monat Januar: 1.356,49 EUR
- Vorschuss Monat Februar: 200 EUR.
- Monat Februar: 1.156,49 EUR
Der Vorschuss für den Monat Februar wurde als Nettoabzug im Abrechnungsmonat Februar erfasst.
Der kumulierte Auszahlungsbetrag für die Monate Januar bis Februar beträgt 2.712,98 EUR. Dieser Auszahlungsbetrag muss auf den Berichten Lohnabrechnung, Lohnkonto und Lohnjournal einheitlich dargestellt werden.
Darstellung in Lexware lohn+gehalt:
Lohnabrechnung:
Auf der Lohnabrechnung wird der Vorschuss als Nettoabzug ausgewiesen. Er kürzt im aktuellen Abrechnungsmonat die Auszahlung.
Der Vorschuss muss in der Summe der aufgelaufenen Jahreswerte auf der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
Lohnkonto und Lohnjournal:
Der Vorschuss wird auf dem Lohnkonto und dem Lohnjournal nicht separat als Nettoabzug dargestellt.
Im Lohnkonto wird die Summe 'Auszahlung Gesamt' aus dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag lt. Lohnabrechnung zuzüglich dem Vorschuss ausgewiesen.
Im Lohnjournal wird der Vorschuss unter 'Vorschüsse' ausgewiesen.
Der Vorschuss ist im kumulierten Auszahlungsbetrag enthalten. Diese Darstellung gilt auch für das Jahreslohnjournal.
Ergebnis:
Auf den Berichten Lohnabrechnung, Lohnkonto und Jahreslohnjournal ist der kumulierte Auszahlungsbetrag identisch.