Sendestatus

Vor dem Monatswechsel wird der Sendestatus angezeigt. Welche Funktion hat dieser Dialog?

Hintergrund

Der Sendestatus gibt Ihnen einen Überblick der noch zu versendenden Meldungen in den Bereichen Sozialversicherung und Steuer.
Wichtig zu beachten

Wichtig:  Monatswechsel trotzdem möglich
Auch wenn Sie die Meldungen nicht versenden möchten, können Sie den Monatswechsel durchführen.
 

Beachten Sie: Nicht versendete Meldungen werden beim Monatswechsel verworfen und stehen im Folgemonat nicht mehr zum Versand zur Verfügung. 
Ausnahme: Erstattungsanträge U1/U2 und Meldungen zu Entgeltersatzleistungen werden einmal in den nächsten Abrechnungsmonat übernommen.

Funktionen: 

1. Anzeige aller Meldungen des aktuellen Abrechnungsmonats:

Der Sendestatus wird beim Aufruf des Monatswechsels auch dann angezeigt, wenn alle erstellten Meldungen versandt wurden.
Sie können die Option wählen: 'Diesen Dialog beim Monatswechsel nur anzeigen, wenn nicht versendete Meldungen vorliegen'.

2. Versandstatus:

Die Meldungen können folgenden Status haben:

  • 'noch zu erstellen' (rot) Dieser Status betrifft nur die Beitragsnachweise. Die Schaltfläche versenden ist inaktiv.
    Beachten Sie: Der Monatswechsel kann erst nach dem Erstellen der Beitragsnachweise durchgeführt werden.
  • 'noch zu versenden' (rot).
  • 'erledigt' (grün). 
    Die Meldung ist gesendet oder im aktuellen Abrechnungsmonat liegt keine Meldung vor.

Die Schaltfläche 'versenden' ist aktiv, wenn für das jeweilige Meldeverfahren noch zu versendende Meldungen vorliegen. Sie können über diese Schaltfläche den entsprechenden Sendeassistenten (Lexware meldecenter oder ELSTER) aufrufen. 

Die Funktionen in der Zeile 'Beitragserhebungsmeldungen Versorgungswerke' ist nur aktiv, wenn Versorgungswerke abgerechnet werden.

3. Archiv

Über den Link 'Archiv' rufen Sie den Druckdialog des Archivs auf.

Im Archiv der Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen sind alle Meldungen aufgeführt (auch die noch nicht versendet wurden).
Nach dem Versand mit dem Lexware meldecenter werden zusätzlich die Sendeangaben aufgeführt.

Wichtig zu beachten

Hinweis: zu euBP:

Wenn keine 'euBP-Dateien' gesendet wurden, ist das Archiv leer und die nicht gesendeten 'euBP-Dateien' werden beim Monatswechsel gelöscht.

4. 'Historie' - Zeile 'Lohnsteueranmeldung':

Wenn Sie in der Zeile 'Lohnsteueranmeldung' den Link 'Historie' anklicken, gelangen Sie in die 'ELSTER Zentrale'. 

Wichtiger Hinweis zum Versand der Lohnsteueranmeldungen mit ELSTER:
Versenden Sie die Lohnsteueranmeldung für den aktuellen Abrechnungsmonat vor dem Monatswechsel.

Nach dem Monatswechsel steht Ihnen die Lohnsteueranmeldung des nun aktuellen Abrechnungsmonats und ggf. berichtigte Lohnsteueranmeldungen zur Verfügung.

Erst wenn Sie diese Meldungen versendet haben, können Sie die Lohnsteueranmeldungen der Vormonate zum Versand auswählen.