Abweichende AAG-Rückmeldungen der Krankenkasse in der Antwortzentrale

Die Krankenkasse hat bei der Prüfung Ihres Erstattungsantrages Abweichungen festgestellt. Eine Zahlung des Erstattungsbetrages erfolgt nur teilweise oder wird vollständig abgelehnt. Prüfen Sie den Grund für die Abweichung.

Hintergrund

Ab dem 01.01.2017 wurde das AAG-Rückmeldeverfahren erweitert. Jetzt gibt es 32 verschiedene Rückmeldungen der Krankenkasse. Die Rückmeldungen dienen der Information und entfalten rechtsverbindlichen Charakter. Sie werden von Lexware lohn+gehalt nicht automatisch verarbeitet.

Mögliche Rückmeldungen der Krankenkasse sind:

  • 1 - Dem Antrag wurde vollständig entsprochen.
  • 2 - Dem Antrag wurde teilweise entsprochen.
  • 3 - Dem Antrag konnte nicht entsprochen werden.

Vorgehen

1 - Dem Antrag wurde vollständig entsprochen

Nehmen Sie die Antwort zur Kenntnis und archivieren Sie die Rückmeldung.

2 - Dem Antrag wurde teilweise entsprochen

Das neue Rückmeldeverfahren dient dem Datenabgleich zwischen dem Datenbestand der Krankenkasse und Ihrer Firma. Erstattet die Krankenkasse nur einen Teil Ihres beantragten Betrags, liegen der Krankenkasse in der Regel andere Daten vor (z. B. ein abweichender Beginn des Erstattungszeitraums).

Prüfen Sie die Abweichung und nehmen Sie ggf. Kontakt mit der Krankenkasse auf.

Wenn Sie Ihren ursprünglichen Antrag berichtigen wollen, dann ändern Sie Ihre Daten in Lexware lohn+gehalt. (ggf. über den Korrekturmodus).
Senden Sie die erstellte Stornomeldung und den neuen Erstattungsantrag an die Krankenkasse.

3 - Dem Antrag konnte nicht entsprochen werden

Übernehmen Sie die Ablehnung über den Link 'Rückmeldung (Ablehnung) archivieren'. Die Meldung wird als erledigt gekennzeichnet und in die 'erledigten Einträge' verschoben.

Wenn Sie die Rückmeldung erst später archivieren, bleibt die Rückmeldung in der Antwortzentrale stehen und muss zu einem späteren Zeitpunkt archiviert werden. Beachten Sie, dass der Versand weiterer Erstattungsanträge erst nach der Bearbeitung der Rückmeldungen (Archivierung) möglich ist.

Prüfen Sie den Ablehnungsgrund. Je nach Rückmeldung müssen Sie unterschiedliche Aufgaben erledigen:

AblehnungsgrundVorgehen
02, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 13, 16, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 27, 28, 31, 32Prüfen Sie den Sachverhalt des Mitarbeiters. Ggf. korrigieren oder löschen Sie die betroffene Fehlzeit.
03, 04, 11, 12, 20, 26Prüfen Sie Ihre Angaben in den Stammdaten der Krankenkasse. Ggf. korrigieren Sie die Satzungsangaben im Menü Verwaltung - Krankenkassenangaben allgemein.
14, 15, 29, 30Prüfen Sie den Sachverhalt. Nehmen Sie ggf. mit der Krankenkasse Kontakt auf.
01Prüfen Sie Ihre Angaben in den Stammdaten des Mitarbeiters. Korrigieren Sie ggf. den Erstattungssatz.

Es ist keine Stornomeldung erforderlich. Die Krankenkasse hat Ihren Antrag verworfen.

Um eine Erstattung zu erhalten, muss ein neuer Erstattungsantrag gestellt werden. Prüfen Sie Ihre Daten und stimmen Sie diese ggf. mit der Krankenkasse ab. Nach Korrektur der Daten in Lexware lohn+gehalt können Sie den neuen Erstattungsantrag an die Krankenkasse senden. 

Hinweise

  • Der Versand weiterer Erstattungsanträgen ist gesperrt, solange vollständige Ablehnungen '3 - Dem Antrag konnte nicht entsprochen werden' in der Antwortzentrale nicht archiviert sind.

Archivieren Sie die Rückmeldungen in der 'Antwortzentrale'. Archivierte Rückmeldungen finden Sie in der 'Antwortzentrale' - 'zu übernehmende Stammdaten' - '+ Filter einblenden' - Anzeige: erledigte Einträge.
Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe '?'.