Sachverhalt
Ein Mitarbeiter hat eine Fehlzeit, die einen oder mehrere Feiertage beinhaltet.
Wenn diese Feiertage für den Mitarbeiter normale Arbeitstage sind, können Sie diese in der Erstattungsberechnung berücksichtigen.
- Wählen Sie Im Fenster 'Erstattungsantrag U1/U2' als Umrechnung auf die Fehlzeit 'lt. Arbeitstage'.
Rechts oben wird die Schaltfläche 'Feiertage im Monat' angezeigt.
- Mit Klick auf die Schaltfläche öffnet sich das Fenster 'Erstattung U1/U2 - Feiertage des Monats'.
- Setzen Sie das Häkchen bei den Feiertagen, die Sie berücksichtigen wollen.
Beispiel 27.+ 28.03.2016:
- Mit Klick auf 'Speichern' werden die Feiertage mitgerechnet.
Der Betrag des fortgezahlten Arbeitsentgelts wird erhöht.
Im Erstattungsantrag werden die Feiertage als normale Arbeitstage berücksichtigt.
Beispielrechnung:
- Stammdaten - Arbeitszeit - Anzahl der Arbeitstage pro Woche = 5 (Mo - Fr)
- Fehlzeit - 'Krankheit, mit Entgeltfortzahlung' vom Sonntag, 27.03. - Donnerstag, 31.03.2016
- Erstattungssatz 70%
Erstattung ohne Feiertage
3.000 Euro Arbeitsentgelt / 23 Arbeitstage (Mo-Fr; inkl. Feiertage die auf Arbeitstage entfallen) * 3 ausgefallene Arbeitstage (Di-Do)
= 391,30 Euro fortgezahltes Arbeitsentgelt
70% von 391,30 Euro = 273,91 Euro Erstattungsbetrag
Erstattung incl. 2 Feiertage
3.000 Euro Arbeitsentgelt / 24 Arbeitstage (zusätzlich So 27.03.) * 5 ausgefallene Arbeitstage (So-Do)
= 625,00 Euro fortgezahltes Arbeitsentgelt
70% von 625 Euro = 437,50 Euro Erstattungsbetrag