Berücksichtigung von Feiertagen bei Erstattungsanträgen

Sie möchten eine Abwesenheit mit Entgeltfortzahlung an Feiertagen erfassen. Wie können Sie zur Berechnung der Erstattung einen Feiertag als Arbeitstag kennzeichnen?

Sachverhalt

Ein Mitarbeiter hat eine Fehlzeit, die einen oder mehrere Feiertage beinhaltet.
Wenn diese Feiertage für den Mitarbeiter normale Arbeitstage sind, können Sie diese in der Erstattungsberechnung berücksichtigen.

  • Wählen Sie Im Fenster 'Erstattungsantrag U1/U2' als Umrechnung auf die Fehlzeit 'lt. Arbeitstage'.
    Rechts oben wird die Schaltfläche 'Feiertage im Monat' angezeigt.


     
  • Mit Klick auf die Schaltfläche öffnet sich das Fenster 'Erstattung U1/U2 - Feiertage des Monats'.
  • Setzen Sie das Häkchen bei den Feiertagen, die Sie berücksichtigen wollen.

    Beispiel 27.+ 28.03.2016:


     
  • Mit Klick auf 'Speichern' werden die Feiertage mitgerechnet.
    Der Betrag des fortgezahlten Arbeitsentgelts wird erhöht.



    Im Erstattungsantrag werden die Feiertage als normale Arbeitstage berücksichtigt.

Beispielrechnung:

  • Stammdaten - Arbeitszeit - Anzahl der Arbeitstage pro Woche = 5 (Mo - Fr)
  • Fehlzeit - 'Krankheit, mit Entgeltfortzahlung' vom Sonntag, 27.03. - Donnerstag, 31.03.2016
  • Erstattungssatz 70%

    Erstattung ohne Feiertage

    3.000 Euro Arbeitsentgelt / 23 Arbeitstage (Mo-Fr; inkl. Feiertage die auf Arbeitstage entfallen) * 3 ausgefallene Arbeitstage (Di-Do)
    = 391,30 Euro fortgezahltes Arbeitsentgelt
    70% von 391,30 Euro = 273,91 Euro Erstattungsbetrag

    Erstattung incl. 2 Feiertage 

    3.000 Euro Arbeitsentgelt / 24 Arbeitstage (zusätzlich So 27.03.) * 5 ausgefallene Arbeitstage (So-Do)
    = 625,00 Euro fortgezahltes Arbeitsentgelt 
    70% von 625 Euro = 437,50 Euro Erstattungsbetrag