Gesellschafter Geschäftsführer mit privater KV und PV

Welchen Personen- und Beitragsgruppenschlüssel hat ein Gesellschafter Geschäftsführer der privat kranken- und pflegeversichert ist?

Für den beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführer besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Er ist in der Kranken- und Pflegeversicherung privat versichert und hat den Beitragsgruppenschlüssel 0-0-0-0:

Krankenversicherung: 0 - privat ohne Anspruch auf Zuschuss

Pflegeversicherung: 0 - privat ohne Anspruch auf Zuschuss

 

Dieser Gesellschafter hat den Personengruppenschlüssel 997 - keine Angaben, da er in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei ist.

 

Hintergrund
Ein Gesellschafter Geschäftsführer ist versicherungsfrei, wenn er maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der GmbH hat. Das kann von der Kapitalbeteiligung aber auch von anderen Kriterien, wie z. B. Branchenkenntnissen und Erfahrungen abhängen.

Bei einer Beteiligung mit 50 % oder mehr liegt in der Regel Sozialversicherungsfreiheit vor. Ausnahmen können hier aber bestehen, wenn der Geschäftsführer außerordentliche Geschäfte mit einem Beirat abstimmen muss. Bei einer Beteiligung unter 50 % sind die genauen Gesellschaftsverhältnisse entscheidend. Allein das Vorliegen einer Sperrminorität reicht dabei noch nicht aus.

Empfehlung
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie den Gesellschafter Geschäftsführer versicherungsfrei abrechnen können, empfehlen wir Ihnen, sich bei der Krankenkasse zu erkundigen.

 


ELStAM-Rückmeldung von privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen

Mit dem im Jahr 2026 eingeführten ELStAM-Rückmeldeverfahren für private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhalten Sie auch für versicherungsfreie Gesellschafter-Geschäftsführer Beiträge von privaten Krankenversicherungsunternehmen zurückgemeldet.
Übernehmen Sie die Daten aus der Antwortzentrale.

Die ELStAM-Rückmeldedaten werden auf der Seite 'Steuerdaten' angezeigt. Da der Geschäftsführer sv-frei abgerechnet wird, werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht auf der Seite 'Kasse' angezeigt. Die Lohnabrechnung sowie die Höhe der berechneten Lohnsteuer(n) ändern sich durch die Übernahme der ELStAM-Daten nicht.

Beachten Sie:
Wenn im Gesellschaftervertrag ein AG-Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung vereinbart wurde, müssen Sie den Zuschuss steuer- und sv-pflichtig abrechnen. 
Nutzen Sie hierfür eine Kopie der 'Lohnart 0002 – Gehalt' und rechnen Sie über die neue Lohnart den Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ab.