Fallunterscheidung
Fall 1: Neue Steuernummer aufgrund eines Rechtsformwechsels/Umfirmierung/Firmenübergang:
Die Firma hat die Rechtsform geändert oder es gab einen Eigentümer-/Gesellschafterwechsel, z.B. Einzelunternehmen in GmbH, Firmenübergang in einer Nachfolgeregelung.
Fall 2: Die Steuernummer ändert sich aufgrund einer organisatorischen Änderungen in der Finanzverwaltung z.B. Fusionen von Finanzämtern.
Gehen Sie wie hier beschrieben vor: Fusion von Finanzämtern
Fall 3: Verlegung eines Firmensitzes innerhalb eines Bundeslandes
Wenn sich die Adresse und die Steuernummer einer Firma aufgrund eines Umzugs ändern, gehen Sie wie in Fall 2 vor.
Fall 4: Die Firma ist ein anderes Bundesland umgezogen:
Neben der Änderung der Steuernummer ergeben sich aufgrund des Umzugs u.a. Änderungen bei der Berechnung der Lohnsteuer (abweichende Kirchensteuersätze, Kammerbeiträge). Wir empfehlen Ihnen die Firma neu anzulegen.
Vorgehen
Wenden Sie sich an die Anwendungsberatung. Unsere Servicemitarbeiter werden mit Ihnen die genaue Vorgehensweise besprechen.