Änderung ab 2021: Lohnart '0993-bAV Plichtzuschuss' wird auf der Lohnabrechnung nicht im Gesamtbrutto ausgewiesen

Zum 01.01.2021 wurde das Kennzeichen 'GB' (Gesamtbrutto) von 'J' (ja) auf 'N' (nein) umgestellt. Der 'bAV Pflichtzuschuss' wird im Gesamtbrutto nicht berücksichtigt. Das Gesamtbrutto fällt in der Jahresübersicht des Mitarbeiters im Vergleich zum Vorjahr um den Pflichtzuschuss des Arbeitgebers geringer aus.

Durch die geänderte Darstellung werden die Vorgaben des § 1 Abs. 3 Nr. 3b EBV umgesetzt.   

Hinweis: Der Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer sowie die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung bleiben unverändert.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat eine betriebliche Altersvorsorge (Vertragsbeginn ab 01.01.2020) mit Pflichtzuschuss und Entgeltumwandlung.

  • bAV-Vertrag: 100€
  • Entgeltumwandlung: 85€
  • Pflichtzuschuss: 15€
  • Nettoabzug (Altersvorsorge Vertrag): Bisher 100 € ; Neu 85€

Nachfolgend haben wir die bisherige und die neue Darstellung anhand unseres Beispiels abgebildet.
 

Bisher: 

Neu ab 2021: