Hintergrund
Wenn ein Arbeitnehmer an
- mindestens einem Tag im Monat oder
- an mindestens fünf Tagen im Quartal eine Beschäftigung
in verschiedenen Mitgliedsstaaten ausübt, kann eine A1-Bescheinigung bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) beantragt werden.
Für die Beurteilung legt der Arbeitgeber die voraussichtlichen Arbeitseinsätze in den nächsten 12 Monaten zu Grunde. Die A1-Bescheinigung kann für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahre beantragt werden.
Auch bei diesem Verfahren ist die elektronische Beantragung bzw. Bescheinigung vorgesehen.
Beispiel:
Ein Monteur ist bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig angestellt. Er ist für die Montage und Wartung von Betriebsanlagen im In- und Ausland zuständig.
Im Rahmen seiner Tätigkeit ist er einmal wöchentlich in Österreich und 3 Tage pro Monat in der Schweiz tätig.
Der Arbeitnehmer ist durch die Arbeitseinsätze in der Schweiz und Österreich 'gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigt'.
Gegenüberstellung 'Entsendung' / 'Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedsstaaten'
| Entsendung | Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedsstaaten | |
|---|---|---|
| Zuständige Behörde | In der Regel die Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger des Arbeitnehmers. | DVKA (für Arbeitnehmer, die ihren Lebensmittelpunkt (Wohnsitz) in Deutschland haben. |
| Arbeitseinsatz | Für jeden Arbeitseinsatz in einem oder mehreren Mitgliedsländern ist eine A1-Entsende- bescheinigung zu beantragen. | Einmaliger Antrag für befristete, gewöhnliche Beschäftigung in einem oder mehreren Mitgliedsländern. |
| Dauer | Vorübergehende Beschäftigung (auch kurzzeitige Aufenthalte) | Regelmäßig, wiederkehrende Arbeitseinsätze
|
Gültigkeits- | max. 24 Monate | max. 5 Jahre |
Vorgehen im Programm
- Rufen Sie das Menü 'Extras - Entsendung (A1-Bescheinigung) - Antragsassistent' auf.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche 'Neu'
- Im Feld 'Antragsart' wählen Sie den gewünschten Eintrag aus und klicken beim entsprechenden Mitarbeiter auf die Schaltfläche 'Erstellen'.

- Der Assistent führt Sie durch die erforderlichen Angaben.
Hinweise:
- Seite 'Sozialversicherung': Als Empfänger des Antrags (zuständige Stelle) ist die DVKA (Dt. Verbindungsstelle Krankenvers. Ausland) voreingestellt.
- Seite 'Angaben zur Tätigkeit im Ausland': Hier können Sie bis zu 30 Einsatzstellen hinzufügen, bearbeiten und entfernen.
- Versenden Sie anschließend den Antrag über das 'Lexware meldecenter'.
- Die A1-Bescheinigung (ggf. die Ablehnung Ihres Antrags) erhalten Sie nach wenigen Tagen über die Antwortzentrale. Leiten Sie die Bescheinigung an Ihren Mitarbeiter weiter.
Tipp: Übermitteln Sie dem Arbeitnehmer die Bescheinigung elektronisch.(*.pdf-Datei) z. B. auf dessen Smartphone, Tablet etc. Damit erleichtern Sie dem Arbeitnehmer die Mitführungspflicht der Bescheinigung.