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A1-Bescheinigung - Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedsstaaten

Eine Beschäftigung in mehreren Mitgliedstaaten liegt vor, wenn ein z. B. in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer regelmäßig zu Arbeitseinsätzen in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt wird.

Hintergrund

Wenn ein Arbeitnehmer an

  • mindestens einem Tag im Monat oder
  • an mindestens fünf Tagen im Quartal eine Beschäftigung

in verschiedenen Mitgliedsstaaten ausübt, kann eine A1-Bescheinigung bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) beantragt werden.

Für die Beurteilung legt der Arbeitgeber die voraussichtlichen Arbeitseinsätze in den nächsten 12 Monaten zu Grunde. Die A1-Bescheinigung kann für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahre beantragt werden.
Auch bei diesem Verfahren ist die elektronische Beantragung bzw. Bescheinigung vorgesehen.


Beispiel:

Ein Monteur ist bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig angestellt. Er ist für die Montage und Wartung von Betriebsanlagen im In- und Ausland zuständig. 
Im Rahmen seiner Tätigkeit ist er einmal wöchentlich in Österreich und 3 Tage pro Monat in der Schweiz tätig.

Der Arbeitnehmer ist durch die Arbeitseinsätze in der Schweiz und Österreich 'gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigt'.

Gegenüberstellung 'Entsendung' / 'Gewöhnliche Beschäftigung in mehreren Mitgliedsstaaten' 

 EntsendungGewöhnliche Beschäftigung in
mehreren Mitgliedsstaaten
 Zuständige
 Behörde
 In der Regel die Krankenkasse oder
 Rentenversicherungsträger des Arbeitnehmers.
 DVKA (für Arbeitnehmer, die ihren
 Lebensmittelpunkt (Wohnsitz) in Deutschland
 haben.
 Arbeitseinsatz Für jeden Arbeitseinsatz in einem oder mehreren
 Mitgliedsländern ist eine A1-Entsende-
 bescheinigung zu beantragen.
 Einmaliger Antrag für befristete, gewöhnliche
 Beschäftigung in einem oder mehreren
 Mitgliedsländern.
 Dauer Vorübergehende Beschäftigung
 (auch kurzzeitige Aufenthalte)

 Regelmäßig, wiederkehrende Arbeitseinsätze

  •  min. 1 Tag im Monat oder
  •  min. 5 Tage im Quartal

 Gültigkeits-
 zeitraum

 max. 24 Monate max. 5 Jahre


Vorgehen im Programm

  1. Rufen Sie das Menü 'Extras - Entsendung (A1-Bescheinigung) - Antragsassistent' auf.
  2. Klicken Sie auf die Schaltfläche 'Neu'
  3. Im Feld 'Antragsart' wählen Sie den gewünschten Eintrag aus und klicken beim entsprechenden Mitarbeiter auf die Schaltfläche 'Erstellen'.
  4. Der Assistent führt Sie durch die erforderlichen Angaben.

    Hinweise:
    - Seite 'Sozialversicherung': Als Empfänger des Antrags (zuständige Stelle) ist die DVKA (Dt. Verbindungsstelle Krankenvers. Ausland) voreingestellt.
    - Seite 'Angaben zur Tätigkeit im Ausland': Hier können Sie bis zu 30 Einsatzstellen hinzufügen, bearbeiten und entfernen.
     
  5. Versenden Sie anschließend den Antrag über das 'Lexware meldecenter'.
  6. Die A1-Bescheinigung (ggf. die Ablehnung Ihres Antrags) erhalten Sie nach wenigen Tagen über die Antwortzentrale. Leiten Sie die Bescheinigung an Ihren Mitarbeiter weiter.
    Tipp: Übermitteln Sie dem Arbeitnehmer die Bescheinigung elektronisch.(*.pdf-Datei) z. B. auf dessen Smartphone, Tablet etc. Damit erleichtern Sie dem Arbeitnehmer die Mitführungspflicht der Bescheinigung.