Hintergrund:
Wann und in welcher Form die Arbeitsagenturen die Prüfung durchführen sowie Hintergrundinformationen können Sie in der Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit nachlesen: Kurzarbeit: BA bereitet Abschlussprüfungen für Betriebe vor.
Für die Prüfung wird unter anderem ein Berechnungsprotokoll/Kontrollliste des Soll- und Istentgelts angefordert.
Hinweis: Wenn die Arbeitsagentur Korrekturabrechnungen fordert, ist dies in Lexware lohn+gehalt nur für das aktuelle Abrechnungsjahr und das Vorjahr möglich. Für Jahre, die weiter zurückliegen, können Sie im Programm keine Korrekturen durchführen. Wenden Sie sich an die Anwendungsberatung.
Vorgehen:
Wir empfehlen Ihnen die Berechnungsgrundlagen des Soll- und Istentgelts genau zu dokumentieren (z.B in Word oder Excel) und in den Lohnunterlagen aufzubewahren.
Hinweis:
Die von den Arbeitsagenturen angeforderte Kontrollliste des Soll- und Ist-Entgelts kann nicht vom Programm erstellt werden.
Grund hierfür: Das im Bereich 'Kurzarbeitergeld' einzugebende Soll- und Istentgelt müssen Sie selbst ermitteln. Wir empfehlen Ihnen deshalb die Berechnungsgrundlagen zu dokumentieren und in den Lohnunterlagen aufzubewahren.