Prüfung und ggf. Korrektur des abgerechneten Kurzarbeitergeldes (Kug)

Die Bundesagentur für Arbeit hat begonnen, Abschlussprüfungen des abgerechneten Kurzarbeitergeldes durchzuführen. Die Prüfungen finden bei Betrieben statt, die länger als drei Monate nicht mehr in Kurzarbeit sind. Bis zu welchem Abrechnungsjahr kann das abgerechnete Kurzarbeitergeld in Lexware lohn+gehalt korrigiert werden?

Hintergrund:

Wann und in welcher Form die Arbeitsagenturen die Prüfung durchführen sowie Hintergrundinformationen können Sie in der Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit nachlesen: Kurzarbeit: BA bereitet Abschlussprüfungen für Betriebe vor.

Für die Prüfung wird unter anderem ein Berechnungsprotokoll/Kontrollliste des Soll- und Istentgelts angefordert.

Hinweis: Wenn die Arbeitsagentur Korrekturabrechnungen fordert, ist dies in Lexware lohn+gehalt nur für das aktuelle Abrechnungsjahr und das Vorjahr möglich. Für Jahre, die weiter zurückliegen, können Sie im Programm keine Korrekturen durchführen. Wenden Sie sich an die Anwendungsberatung.

Vorgehen:

Wir empfehlen Ihnen die Berechnungsgrundlagen des Soll- und Istentgelts genau zu dokumentieren (z.B in Word oder Excel) und in den Lohnunterlagen aufzubewahren.

Hinweis:
Die von den Arbeitsagenturen angeforderte Kontrollliste des Soll- und Ist-Entgelts kann nicht vom Programm erstellt werden.
Grund hierfür: Das im Bereich 'Kurzarbeitergeld' einzugebende Soll- und Istentgelt müssen Sie selbst ermitteln. Wir empfehlen Ihnen deshalb die Berechnungsgrundlagen zu dokumentieren und in den Lohnunterlagen aufzubewahren.