Hintergrund
Wenn Ihr Unternehmen Geschäfte mit Privatkunden innerhalb der EU tätigt, dürfen Sie seit dem 01.07.2021 Ihren EU-Privatkunden unter gewissen Voraussetzungen, die im Umsatzsteuer-Anwendererlass näher erläutert werden, keine deutsche Umsatzsteuer mehr berechnen. Stattdessen ist der Umsatzsteuersatz des EU-Landes auf der Rechnung anzugeben, in dem der private Leistungsempfänger sitzt.
Die Lieferschwelle für die Summe aller unter diese Regelung fallenden Umsätze beträgt 10.000 EUR innerhalb eines Kalenderjahres. Die Umsätze sind beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.
Registrierung für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung
Das OSS-Verfahren ist ein Steuerverfahren für innergemeinschaftliche Fernverkäufe, welches die umsatzsteuerliche Registrierung in mehreren EU-Ländern erspart, indem die Besteuerungsverpflichtungen aus Fernverkäufen über ein nationales elektronisches Portal abgewickelt werden. Nehmen Sie am One-Stop-Shop nach §18j UStG teil, so gilt dies für alle Mitgliedsstaaten und alle unter diese Regelung fallenden Umsätze.
Sie können sich über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern für die neue One-Stop-Shop-Regelung registrieren. Die Anzeige muss vor Beginn des Besteuerungszeitraums erfolgen, ab dessen Beginn Sie teilnehmen möchte.
Die Teilnahme erfolgt auf elektronischem Weg, unter Angabe ihrer USt-IdNr. beim BZSt. Bei umsatzsteuerlichen Organschaften muss die Teilnahme an der Sonderregelung durch den Organträger unter dessen USt-IdNr. beantragt werden.
Sofern Sie schon für das Vorgängerverfahren, die Mini-One-Stop-Shop-Regelung, registriert sind, benötigen Sie keine erneute Anmeldung, sondern nehmen automatisch am Verfahren teil.
Steuersätze und Erlöskonten für OSS-Umsätze
Unterstützte DATEV-Steuerschlüssel | |
240 | Lieferung von Waren, die im anderen EU-Land steuerpflichtig sind (Im anderen EU-Land steuerpflichtige Lieferung) |
250 | Nicht steuerpflichtige Dienstleistungen EU (Nicht steuerpflichtige sonstige Dienstleistungen EU) |
280 | Elektronischer Dienst (MOSS/OSS) (Elektronische Dienste (MOSS / OSS)) |
Im Menü 'Verwaltung - Steuersätze' finden Sie zwei vordefinierte Steuersätze für OSS-Umsätze:
- Umsatzart 'OSS-Fernverkauf' mit dem DATEV-Steuerschlüssel 240
- Umsatzart 'OSS-Leistungen' mit dem DATEV-Steuerschlüssel 250
Beispiel SKR-03:
Sie hinterlegen die Steuersätze bei den Konten für OSS-Fernverkäufe und OSS-Leistungen:
Umsatzart | Kontobezeichnung | Konto SKR 03 / 04 |
---|---|---|
OSS Fernverkauf | Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen | 8320 / 4320 |
Verwenden Sie dieses Konto als Kopiervorlage für eigene Konten. Von DATEV vorgesehener Kontenbereich:
- SKR-03: 8320 - 8329
- SKR-04: 4320 - 4329
Hinterlegungen im Kontenassistenten:
Wichtig: Achten Sie darauf, dass bei der Zuordnung Innergemeinschaftliche Lieferung&Leistung 'Keine Zuordnung' ausgewählt ist.
Buchungssystematik
Sie können unter drei verschiedenen Buchungssystematiken wählen.
Buchungssystematik | Hinweise |
---|---|
1. Eingabe des EU-Landes und des Steuer-Prozentsatzes in der Buchungsmaske | Nach der Eingabe des Erlöskontos in der Buchungsmaske werden die Felder für die Auswahl des Prozentsatzes und des EU-Landes angezeigt.
|
2. Verwendung von Buchungsvorlagen | Falls Sie regelmäßige Umsätze in einem EU-Land mit wiederkehrenden Steuersätzen haben, können Sie dafür eine Buchungsvorlage anlegen. In der Vorlage können Sie das EU-Land und den Steuersatz eingeben. |
3. Buchen mit individuellen Steuersätzen und Erlöskonten
| Falls Sie regelmäßige Umsätze in einem EU-Land mit wiederkehrenden Steuersätzen haben, können Sie einen individuellen Steuersatz mit definiertem Prozentsatz anlegen und ein Konto mit Zuordnung des Bestimmungslandes anlegen. |
Detaillierte Angaben zur Vorgehensweise finden Sie hier:
In der Buchungsmaske werden nach der Eingabe des Erlöskontos die Felder für den Prozentsatz und das EU-Land angezeigt. Hinterlegen Sie die Angaben für Ihren Buchungsfall.
Beispiel: OSS-Fernverkauf in Frankreich mit 20% Steuer
Alle anderen Angaben in der Buchungsmaske erfassen Sie wie gewohnt.
Zahlung mit Skonto buchen
Für die Zahlungen mit Skonto benötigen Sie ein Erlösminderungskonto mit Steuersatz 'OSS'.
Wichtig: Der Steuersatz des Erlösminderungskontos (OSS-Fernverkauf bzw. OSS-Leistung) muss der Umsatzart der Rechnung entsprechen.
Im OP-Ausbuchungsdialog geben Sie das Skontokonto ein.
Das Programm übernimmt automatisch den Prozentsatz der Rechnung für die Berechnung der Umsatzsteuer. Auch das EU-Bestimmungsland wird von der Rechnung übernommen.
Beispiel:
Falls die Umsatzart des Skontokontos nicht mit dem Erlöskonto übereinstimmt, kommt beim Buchen folgende Meldung.
Falls Sie regelmäßige Umsätze in einem EU-Land mit wiederkehrenden Steuersätzen haben, können Sie dafür eine Buchungsvorlage anlegen. In der Vorlage können Sie das EU-Land und den Steuersatz eingeben. Auch die Kontierung kann in der Buchungsvorlage hinterlegt werden.
Beispiel: OSS-Fernverkauf in Frankreich mit 20% Steuer
Falls Sie regelmäßige Umsätze in einem EU-Land mit wiederkehrenden Steuersätzen haben, können Sie:
- Einen individuellen Steuersatz mit definiertem Prozentsatz anlegen
- Ein Konto mit Zuordnung des Bestimmungslandes anlegen
In der Buchungsmaske sind diese Angaben dann bei Auswahl des Kontos hinterlegt.
Beispiel: OSS-Fernverkauf in Frankreich mit 20% Steuer
Übersicht zur Vorgehensweise
- Schritt 1: Steuersatz anlegen.
- Schritt 2: Konto für Erlöse anlegen.
- Schritt 3: Buchung erfassen.
Steuersatz anlegen
Verwenden Sie für gleiche Umsatzsteuerwerte verschiedener Mitgliedsstaaten nur einen Steuersatz. Vergeben Sie deshalb in der Steuersatz-Bezeichnung allgemeine Namen und vermeiden Sie Länderbezeichnungen.
Einen Überblick über alle Steuersätze der EU-Länder finden Sie hier: Mehrwertsteuersätze in den EU-Ländern
Vorgehen
Erlöskonto mit Länderzuordnung anlegen
Beispiel: Anlage Erlöskonto für OSS-Fernverkäufe in Frankreich mit 20% USt.
Buchung erfassen
Beispiel: OSS-Fernverkauf in Frankreich mit 20% Steuer
Bestimmungsland in Buchungslisten einblenden
Sie können das Länderkürzel in den Buchungslisten unterhalb der Buchungsmaske und im Menü 'Ansicht' anzeigen lassen.
Auswertung 'EU Umsätze' erstellen
Für die Auswertung der Konten ist die korrekte Hinterlegung der DATEV-Steuerschlüssel im Steuersatz erforderlich:
Sie finden die Auswertung in folgenden Menüs:
- Berichte - Auswertung - EU Umsätze (OSS Meldung)
- Extras - ELSTER - EU Umsätze (OSS Meldung)
Wählen Sie im Berichtsassistenten das Quartal und den Auswertungsbereich (Stapel/Journal/Alle Buchungen).
Der Bericht ist wie folgt aufgebaut:
Gliederung |
|
Salden und Summen |
|
Beispiel:
Steuerzahlung an das BZSt
Für die Steuerzahlung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind von der DATEV in den Standardkontenrahmen SKR-03 und SKR-04 folgende Konten vorgesehen:
- SKR-03: 1729
- SKR-04: 3799
Da diese Konten im Kontenplan von Lexware buchhaltung bereits vorhanden waren, ist die Kategorie dieser Konten 'Umsatzsteuer'. Sie können diese Kategorie belassen oder die Kategorie auf 'Umsatzsteuer-Vorauszahlung' ändern, falls das Konto noch nicht bebucht wurde.
Falls das Konto bereits bebucht ist, können Sie alternativ das Konto kopieren und die Kategorie beim neu angelegten Konto ändern. Hinterlegen Sie diese Eigenschaften:
OSS-Steuerkonten in der Umsatzsteuerverprobung
Der Ausweis der OSS-Umsätze in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt in der Position 45. Der Ausweis der Steuer ist im Formular nicht vorgesehen.
In der Umsatzsteuerverprobung führt dies zu einer Differenz bei den Steuerkonten, die den OSS-Steuersätzen hinterlegt sind.
Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit, diese Steuerkonten in der Umsatzsteuerverprobung auszublenden.