Hotlinekosten vermeiden

Nicht immer ist gleich ein Anruf bei der Hotline erforderlich. Was können Sie tun, wenn Sie eine Frage zu Ihrem Programm Lexware lohn+gehalt haben?

Erfahrungsgemäß sind viele Hotlineanfragen vermeidbar. Oft hilft schon ein Blick in die Programmhilfe, die Sie mit der Taste 'F1' aufrufen können.

Beispiel hierfür: Die Frage nach der Pflege der Umlagesätze U1 und U2 ist jedes Jahr in den Top Ten der Hotlineanfragen. Diese Frage wird in der Programmhilfe, in dieser FAQ und sogar in einem kostenlosen Online Kurzseminar erläutert.

Wo finden Sie schnell und unkompliziert Antworten auf Ihre Fragen? 

Neben der erwähnten Programmhilfe haben wir zahlreiche Angebote für Sie, die Ihnen bestimmt weiterhelfen. Probieren Sie es gleich aus:

  • Im Online Support Center geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs). Hier finden Sie selbstverständlich auch FAQs zu neuen Themen wie z.B. der elektronischen Arbeitunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
    Geben Sie einfach nach Auswahl Ihres Produkts den Suchbegriff ein.
  • Die Lexware Akademie hat zahlreiche Online Produktschulungen und kostenlose Einsteigervideos für Sie erstellt. 
  • Schauen Sie doch einfach mal ins Lexware Forum. Unsere Community kennt sich aus und kann Ihnen sicher die ein oder andere Frage direkt beantworten.

Was können Sie tun, wenn Sie trotz dieser zahlreichen Hilfsangebote keine Antwort auf Ihre Frage finden?

Selbstverständlich helfen Ihnen unsere Servicemitarbeiter gerne weiter. Wenn die Hotline schlecht erreichbar ist: Prüfen Sie, ob Ihre Anfrage zeitkritisch ist oder nicht doch zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden kann. So können Sie unnötige Wartezeiten vermeiden.

Beachten Sie hierbei:
Senden Sie Ihre Beitragsnachweise und Meldungen fristgemäß an die zuständigen Stellen. Ggf. können Sie hierzu auch ElsterOnline oder sv.net/standard nutzen.
Falls notwendig können die Meldungen auch noch nach einem Monatswechsel berichtigt werden. Das Programm stellt nach der Korrektur abrechnungsrelevanter Daten automatisch korrigierte LSt-Anmeldungen, Lohnabrechnungen etc. bereit.
Nachträgliche Änderungen der Beitragsabrechnung werden über die Restbeitragsschuld im Folgemonat ausgeglichen.

Einen Überblick über die Fälligkeitstermine bietet Ihnen das Infoportal der GKV