Grundsteuererklärung wird 2022 Pflicht

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer ab 2025 neu berechnet werden. Im Zuge der Neuregelung der Grundsteuer müssen bundesweit rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Eigentümer:innen aufgepasst: die Grundsteuererklärung wird 2022 Pflicht

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer ab 2025 neu berechnet werden. Im Zuge der Neuregelung der Grundsteuer müssen bundesweit rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Das Finanzamt fordert daher alle Eigentümer von Grundstücken, Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen zu einer befristeten Einreichung einer Grundsteuererklärung auf.
Hintergrund: Das Problem der bisherigen Grundsteuer liegt darin, dass mit veralteten Einheitswerten gerechnet wird. Die Reform zielt auf eine gerechtere Verteilung der Grundsteuer ab.

Werde ich offiziell informiert?

Nach unserer Information werden derzeit offizielle Informationsschreiben von den Finanzämtern (je nach Bundesland) versandt:

  • April 2022: Brandenburg, Bayern und Thüringen
  • Mai 2022: Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
  • Juni 2022: Hessen, Schleswig-Holstein, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt
  • Juli 2022: Bremen

Bis wann muss die Grundsteuererklärung eingereicht werden?

Ab dem 01. Juli 2022 ist die Übermittlung der Erklärung an das Finanzamt möglich und muss – nach aktuellem Stand - bis zum 31. Oktober 2022 final erfolgen. Suchen Sie sich am besten schon einmal vorhandene Dokumente zu Ihren Immobilien und Grundstücken zusammen und bereiten Sie sich auf die Abgabe vor.

Welche Daten benötige ich für die Grundsteuererklärung?

Die Neubewertung erfolgt anhand des jeweiligen Bodenrichtwertes, der Grundstücksfläche, Art und Alter des Gebäudes sowie der statistisch ermittelten Nettokaltmiete in der jeweiligen Gemeinde. Diese Angaben müssen Eigentümer in einer Grundsteuererklärung an ihr Finanzamt übermitteln. Entscheidend für alle Angaben ist dabei der Stand zum Stichtag 1. Januar 2022.

Wo reiche ich die Grundsteuererklärung ein? Kann ich das mit TAXMAN oder QuickSteuer erledigen?

Die Abgabe der »Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte« muss elektronisch über ELSTER erfolgen.  Sie können die Erklärung direkt bei ELSTER online erstellen und abgeben.
Mit Ihrer Software TAXMAN oder QuickSteuer ist die Abgabe nicht möglich. Unser Tipp: Nutzen Sie für die Grundsteuererklärung die Software-Lösung unseres Partnerunternehmens smartsteuer.
Die smartsteuer-Grundsteuererklärung steht im Juli 2022 für Sie zur Verfügung. Grundstücke und Immobilien können dann hinzugefügt, importiert und verwaltet werden. Ab Juli 2022 übertragen Sie die fertige Grundsteuererklärung digital per ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt.

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Muss ich dann jedes Jahr eine Grundsteuerklärung abgeben?

Nein. Voraussichtlich alle 7 Jahren soll eine Neubewertung erfolgen.

Weiterführende Informationen zum Thema Grundsteuer und die anstehende Reform finden Sie hier:

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