Pflichtzuschuss in der betrieblichen Altersvorsorge abrechnen

Seit Januar 2022 müssen Arbeitgeber zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen Arbeitgeberzuschuss zahlen.

Hintergrund

Seit Januar 2022 muss jeder Arbeitgeber, der eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchführt und dabei Sozialversicherungsbeiträge einspart, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, höchstens jedoch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss leisten. 

Interne Durchführungswege wie Unterstützungskassen und Direktzusagen sind davon nicht betroffen.

Der Zuschuss kann pauschal in Höhe von 15 Prozent der Entgeltumwandlung gezahlt oder bei geringerer Sozialversicherungsersparnis auf den Cent genau, ermittelt werden.
Die Entscheidung für eine der beiden Methoden hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Fragen Sie im Zweifel ihren steuerlichen Berater. Beachten Sie jedoch den administrativen Aufwand bei der centgenauen Berechnung.


Vorgehen im Programm

1. Schritt Einstellung im Firmenassistenten - 'Betriebliche Altersversorgung' prüfen

Wählen Sie, ob Sie den voreingestellten (gesetzlichen) pauschalen 'Zuschuss' in Höhe von 15% der Entgeltumwandlung übernehmen oder aufgrund tariflicher bzw. betrieblicher Vereinbarungen anpassen möchten.
Hinweis: Wenn Sie bei einzelnen Mitarbeitern individuelle Angaben machen möchten, können Sie dies in den Vertragsangaben des Mitarbeiters (Seite 3) eingeben.

2. Schritt: Angaben zur Ausgestaltung des Pflichtzuschusses erfassen

Über die versicherungstechnische Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses muss sich der Arbeitgeber mit seinem Versorgungsträger verständigen.

Dabei sind folgende Ausgestaltungsmöglichkeiten denkbar:

  1. Variante 1: Die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters wird um den vom Arbeitgeber zu zahlenden Pflichtzuschuss gekürzt.
    Der Überweisungsbetrag an den Versorgungsträger bleibt gleich.
  2. Variante 2: Die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters bleibt gleich. Der vom Arbeitgeber zu zahlende Pflichtzuschuss erhöht den Überweisungsbetrag an den Versorgungsträger.
    Hinweis Sie müssen mit dem Versorgungsträger klären, ob der bestehende Vertrag geändert werden oder ob der zu zahlenden Pflichtzuschuss in einen neuen Vertrag einfließen soll.

Variante 1 - Anwendung Pflichtzuschuss/Entgeltumwandlung des Mitarbeiters wird gekürzt

Der zu überweisende Betrag an die bAV (Gesamtbeitrag) wird durch den Pflichtzuschuss nicht erhöht.

Beispiel:
An die Direktversicherung sind 115 EUR zu überwiesen. Der Pflichtzuschuss des Arbeitgebers beträgt 15%. Die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers wird durch die Zahlung des Pflichtzuschusses gekürzt.

  1. Rufen Sie im Assistenten die Seite 3 'Beiträge' auf.
  2. Geben Sie den Überweisungsbetrag und evtl. eine zu zahlende Zusatzleistung des Arbeitgebers ein.
    Hinweis: Der im Feld Zusatzleistung des Arbeitgebers einzugebende Betrag ergibt sich aus vertraglichen Regelungen, Betriebsvereinbarungen etc. und ist unabhängig zum gesetzlichen Pflichtzuschuss aufgrund eingesparter SV-Beiträge zu sehen.
    Fragen Sie ggf. Ihren steuerlichen Berater, ob bestehende Zusatzleistungen des Arbeitgebers auf die gesetzliche Zuzahlungspflicht angerechnert werden können.
  3. Prüfen Sie, in welcher Höhe der Pflichtzuschuss berechnet werden soll. Sie haben hier folgende Möglichkeiten:

    Betrag: Erfassen Sie den Pflichtzuschuss als Betrag (centgenaue Abrechnung). 
    Firmeneinstellung: Lexware lohn+gehalt berechnet den Pflichtzuschuss mit dem im Firmenassistenten gespeicherten Prozentsatz.
    Individuelle Pauschale: Sie haben die Möglichkeit eine 'individuelle Pauschale' auszuwählen.
    Kein Pflichtzuschuss: Wählen Sie diese Option, wenn kein Pflichtzuschuss zu zahlen ist (z. B. bei internen Durchführungswege wie Unterstützungskassen und Direktzusagen) oder im aktuellen Abrechnungsmonat keine Angaben gemacht werden können. 

    In unserem Beispiel wird die gesetzlich festgelegte Pauschale von 15 % berücksichtigt. Die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters (115 EUR) ist hier, bei gleichbleibendem Überweisungsbetrag, um den Pflichtzuschuss des Arbeitgebers (17,25 EUR) zu kürzen. 
    Beachten Sie: Durch die Entgeltumwandlung wird das in der Lohnabrechnung ausgewiesene SV-Brutto statt um 115 EUR (Beitrag an die bAV) lediglich um 97,75 EUR (Entgeltumwandlung des Mitarbeiters) gekürzt. 
     
  4. Wählen Sie bei Anwendung Pflichtzuschuss die Option 'Entgeltumwandlung wird gekürzt' aus.
  5. Klicken Sie auf 'Weiter' vervollständigen Sie ggf. auf den nachfolgenden Seiten Ihre Angaben und speichern Sie diese.

Variante 2 - Anwendung Pflichtzuschuss/Überweisungsbetrag wird erhöht 


Beispiel: Die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers zur Direktversicherung beträgt monatlich 100 EUR, der Pflichtzuschuss des Arbeitgebers beträgt 15% (15 EUR). Mit dem Versorgungsträger wurde vereinbart, dass künftig 115 EUR überwiesen werden sollen.

  1. Rufen Sie im Assistenten die Seite 3 'Beiträge' auf.
  2. Geben Sie den Überweisungsbetrag und evtl. eine zu zahlende Zusatzleistung des Arbeitgebers ein.
    Hinweis: Der im Feld Zusatzleistung des Arbeitgebers einzugebende Betrag ergibt sich aus vertraglichen Regelungen, Betriebsvereinbarungen etc. und ist unabhängig zum gesetzlichen Pflichtzuschuss aufgrund eingesparter SV-Beiträge zu sehen.
    Fragen Sie ggf. Ihren steuerlichen Berater, ob bestehende Zusatzleistungen des Arbeitgebers auf die gesetzliche Zuzahlungspflicht anzurechnen sind.
  3. Prüfen Sie, in welcher Höhe der Pflichtzuschuss berechnet werden soll. Sie haben hier folgende Möglichkeiten:
    Betrag: Erfassen Sie den Pflichtzuschuss als Betrag (centgenaue Abrechnung). 
    Firmeneinstellung: Lexware lohn+gehalt berechnet den Pflichtzuschuss mit dem im Firmenassistenten gespeicherten Prozentsatz.
    Individuelle Pauschale: Sie haben die Möglichkeit eine 'individuelle Pauschale' auszuwählen.
    Kein Pflichtzuschuss: Wählen Sie diese Option, wenn kein Pflichtzuschuss zu zahlen ist (z. B. bei internen Durchführungswege wie Unterstützungskassen und Direktzusagen) oder im aktuellen Abrechnungsmonat keine Angaben gemacht werden können.
     
     
  4. Klicken Sie auf 'Weiter' und erfassen Sie auf den folgenden Seiten ggf.zusätzliche Angaben bzw. 'Besonderheiten'. 
  5. Aktivieren Sie auf der Seite 'Überweisungsangaben die Option 'Pflichtzuschuss als eigener Vertrag', wenn für den Pflichtzuschuss ein neuer Vertrag mit eigener Vertragsnummer abgeschlossen wurde.