Meldung Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK)

Die zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos notwendigen Daten bzw. deren Änderungen, müssen seit 2023 elektronisch bei den Krankenkassen gemeldet werden. Lexware lohn+gehalt stellt die erforderlichen Meldungen für den Versand bereit.

Hintergrund

  • Jede gesetzliche Krankenkasse führt für den Arbeitgeber ein Arbeitgeberkonto (Beitragskonto). Dies dient u. a. der Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
  • Das Arbeitgeberkonto wird von der Krankenkasse bei der ersten Anmeldung eines Mitarbeiters unter der Betriebsnummer der Firma eingerichtet.

Die an die Krankenkasse zu sendende Meldungen enthalten, neben dem Grund der Abgabe, die nachfolgenden Daten (-bausteine). Wenn sich diese Daten ändern, wird automatisch eine Änderungsmeldung für den Versand bereitgestellt.

DatenbausteinInhalt
DBGDGrunddaten des Arbeitgebers (Name, Anschrift, Ansprechpartner)
DBKOAbweichende Korrespondenzanschrift
DBDLDienstleister in der Entgeltabrechnung (z. B. Steuerberater)
DBWUTeilnahme am Ausgleichsverfahren U1 (Anmerkung: U2 verpflichtend) 
DBSLTeilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Video:

 


Meldegründe 

  • Meldegrund 01: Wenn der gesetzlichen Krankenkasse keine Arbeitgeberkontodaten vorliegen, werden die Daten von der Krankenkasse angefordert. Sie erhalten eine entsprechende Meldung in der Antwortzentrale. 
  • Meldegrund 02: Daten zu Arbeitgeberkonten, die bereits bei der Krankenkasse geführt werden, müssen nicht erneut gemeldet werden. Lediglich Änderungen müssen Sie künftig elektronisch mitteilen. Die Meldungen werden automatisch vom Programm erzeugt.       

Meldegrund 01: Rückmeldung zur Anforderung eines Arbeitgeberkontos

Wenn Sie für einen Mitarbeiter eine Anmeldung (z. B. SV-Meldung mit Meldegrund 10) oder erstmalig einen Beitragsnachweis senden, fordert die Krankenkasse automatisch eine Meldung (Daten) zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos (DSAK Meldung) an.

Beachten Sie: Diese Anforderung erfolgt nur, wenn unter der Betriebsnummer des Arbeitgebers noch kein Arbeitgeberkonto eingerichtet ist. 

Nachdem Sie die von der Krankenkassen bereitgestellten Daten vom Kommunikationsserver abgeholt haben, ist die Anforderung der Krankenkasse in der Antwortzentrale aufgeführt.

Vorgehen

Wenn Sie von der Krankenkasse eine Anforderung der Arbeitgeberkontodaten erhalten, müssen Sie die Anforderung zunächst in der Antwortzentrale in dem Datenbestand übernehmen. Prüfen Sie danach die auf der Prüfliste aufgeführten Daten. Die bereit gestellten Meldungen versenden Sie wie gewohnt über das Lexware meldecenter.

  1. Übernehmen Sie in der Antwortzentrale die Anforderung der Krankenkasse.

    Lexware lohn+gehalt stellt nach der Übernahme der Anforderung aus der Antwortzentrale, die erforderlichen Meldungen zum Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) mit Meldegrund 1 für den Versand bereit.

  2. Rufen Sie das Menü 'Extras - meldecenter Sozialversicherung - Meldungen zum Arbeitgeberkonto' die 'Meldeprüfliste Arbeitgeberkontodaten' auf.
  3. Prüfen Sie die aufgeführten Daten und korrigieren Sie ggf. die Daten.
  4. Rufen Sie den Lexware Sendeassistenten auf und versenden Sie die Meldungen.

Meldegrund 02: Änderungsmeldung zum bestehenden Arbeitgeberkonto

Für bestehende Arbeitgeberkonten sind nur dann Meldungen erforderlich, wenn sich melderelevante Daten ändern.
Lexware lohn+gehalt stellt die erforderlichen Meldungen wie gewohnt im Lexware meldecenter für den Versand bereit. Prüfen Sie vor dem Versand die auf der Meldeprüfliste aufgeführten Daten. (siehe auch Abschnitt Meldeprüfliste).

Hinweis: Je nach Art der geänderten Arbeitgeberkontodaten erstellt Lexware lohn+gehalt eine oder mehrere Meldungen. 

Übersicht der Änderungen und die Auswirkung auf die Anzahl der Meldungen:

  • 'Verwaltung - Dienstleister in der Entgeltabrechnung':
    Erzeugt für alle Firmen inkl. der Betriebsstätten und für jede der dort verwendete Krankenkasse eine Meldung. Dies kann u.U. eine Vielzahl von Meldungen zur Folge haben.
    Grund: Der angegebene Dienstleister wirkt sich firmenübergreifend aus (gilt für jede Firma im Datenbestand). In diesem Fall will jede Krankenkasse, für jede Firma die Daten des 'Dienstleisters in der Entgeltabrechnung.
  • 'Bearbeiten - Firma' (Firmenassistent):
    Erzeugt in der aktuellen Firma für jede der dort verwendete Krankenkasse (je Betriebsstätte) eine Meldung.
  • 'Verwaltung - Krankenkassenangaben aktuelle Firma':
    Erzeugt in der aktuellen Firma (bzw. Betriebsstätte) eine Meldung.

Änderungen/Angaben zum Lastschriftverfahren

In der Krankenkassenverwaltung können Sie für die aktuelle Firma Angaben zum Lastschriftmandat hinterlegen. Auf diese Weise können Sie der Krankenkasse mit der erzeugten Meldung DSAK ein Lastschriftmandat erteilen oder ein bestehendes Lastschriftmandat ändern.
Wichtig: Wenn Sie ein Lastschriftmandat widerrufen/löschen möchten, müssen Sie dies wie bisher schriftlich der Krankenkasse mitteilen.

  1. Rufen Sie hierzu das Menü 'Verwaltung - Krankenkassenangaben aktuelle Firma' auf. 
  2. Klicken Sie auf den Karteireiter 'Bankverbindung'. 
    Lesen Sie die Hinweise der nachfolgenden Meldung aufmerksam durch.
  3. Klicken Sie auf 'OK'.
  4. Aktivieren Sie die Option 'Lastschrift' und geben Sie Ihre Daten ein.
    Die 'Gläubiger-ID der Kasse' wird automatisch eingetragen.
  5. Im Feld 'IBAN' können Sie das gewünschte Firmenkonto auswählen. 
  6. Ergänzen Sie die Angaben zum gewählten Konto.
    Beachten Sie auch das Datum ab dem der Einzug gelten soll. Programmseitig wird immer der 1. des aktuellen Kalendermonats eingetragen.
    Selbstverständlich können Sie das eingetragene Datum ändern.

    Nachdem Sie die Angaben zum Konto ergänzt haben, wird die Schaltfläche 'Widerruf SEPA-Lastschrift' sichtbar.
    Der Widerruf kann dadurch frühestens ab dem 4. Tag nach dem Datum 'Der Einzug gilt ab' erfolgen.
    image

    Aufbau der Meldeprüfliste

    1. Auf der (den) ersten Seite(n) der Prüfliste finden Sie die erzeugten Meldungen in der Übersicht.
      Wenn die Daten unvollständig sind, können Sie die fehlenden Daten anhand der Legende identifizieren und in den dort genannten Menüpunkten vervollständigen. 
      Auf der Prüfliste sind Änderungen dokumentiert. Wenn es in einzelnen Meldebausteinen keine Änderungen gab, dann sind diese mit "-" (Helles Grau) dokumentiert.

      Wichtiger Hinweis: Wenn in der letzten Spalte 'zum Versand bereit' kein 'Ja' aufgeführt ist, sind Ihre Angaben unvollständig. Prüfen und vervollständigen Sie Ihre Daten.
      Die Prüfliste wird nach dem Monatswechsel nicht gelöscht.
    2. Auf den Folgeseiten sind die detaillierten Informationen ersichtlich.

    Hinweise zum Monatswechsel: 

    • Noch zu versendende Meldungen zum Arbeitgeberkonto werden im Sendestatus angezeigt. Beachten Sie: ausstehende Meldungen verhindern nicht den Monatswechsel.
    • Die Meldungen werden beim Monatswechsel nicht verworfen und stehen im nächsten Abrechnungsmonat (mit neuem 'gültig ab' Datum) erneut für den Versand bereit.

    Hinweis bei Neuanlage einer Krankenkasse:

    Bei der Neuanlage einer Krankenkasse wird keine Meldung zum Arbeitgeberkonto erzeugt, folglich kann über Lexware lohn+gehalt im ersten Abrechnungsmonat keine Einzugsermächtigung erteilt werden. Eine Meldung zum Arbeitgeberkonto kann nur nach Aufforderung durch eine Krankenkasse erfolgen. Wird eine Änderung in den Krankenkassendaten im Folgemonat erfasst, z.B. Erteilung einer Einzugsermächtigung, wird eine Meldung zum Arbeitgeberkonto erzeugt und kann über das meldecenter versandt werden.

    Sofern die Anforderung der Krankenkasse bis zur Beitragsfälligkeit nicht vorliegt, überweisen Sie die Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht an die Krankenkasse.

    Wenn Sie im Folgemonat in der 'Verwaltung – Krankenkassenangaben aktuelle Firma…' die Angaben zum Lastschriftverfahren ergänzen bzw. ändern, wird eine Meldung zum Arbeitgeberkonto (Meldegrund 02) erzeugt. Versenden Sie die Meldung rechtzeitig vor der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge.