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Bescheinigungswesen: Meldung: Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin xxx im gewählten Zeitraum yyy ist nicht beschäftigt beim Erstellen der Einkommensbescheinigung ALG II

Obwohl der Mitarbeiter im genannten Zeitraum beschäftigt und abgerechnet wurde, können Sie die Einkommensbescheinigung nicht erstellen. Das Fehlverhalten betrifft nur Mitarbeiter, die ab Oktober 2024 eingetreten sind.

Beispiel:

Sie erstellen im Abrechnungsmonat Februar 2025 im Bescheinigungswesen eine Einkommensbescheinigung ALG II für den Januar 2025.
Der Mitarbeiter mit Eintritt zum 01.10.2024 ist bis Februar 2025 abgerechnet.
Sie erhalten folgende Information (Fehlermeldung):

Abhilfe

Erstellen Sie das Formular manuell.

Rufen Sie das Online-Formular der Arbeitsagentur unter folgendem Link auf: Einkommensbescheinigung.
Die jeweiligen Daten zum Ausfüllen des Formulars finden Sie auf dem Lohnkonto 2024/2025 des Mitarbeiters.

Hinweis: Das Fehlverhalten wird dem Update Juni 2025- V. 25.50/29.50 behoben.