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Unsere Empfehlung zum E-Rechnungsversand: Führen Sie den Versand nicht über öffentliche E-Mail-Dienste durch

Seit dem 01.01.2025 ist die E-Rechnungs-Pflicht im B2B-Bereich in Kraft. Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, E-Rechnungen nicht über öffentliche E-Mail-Dienste wie gmx.de, gmail.com oder ähnliche Plattformen zu versenden, da dies zu umfassenden Problemen führen kann.

Hintergrund

Öffentliche E-Mail-Adressen entsprechen teilweise nicht den notwendigen Sicherheits- und Datenschutz-Standards.

Sie können leichter Opfer von Betrugsversuchen und Phishing werden. Der Versand von Belegen als ZUGFeRD und PDF (signiert) über öffentliche Domains wird daher nicht empfohlen!

Beispiele für verbreitete öffentliche Domains

  • t-online.de
  • web.de
  • gmx.de
  • gmail.com / googlemail.com
  • online.de
  • hotmail.de
  • freenet.de 

Wichtige Aspekte, die für den E-Rechnungs-Versand über eine eigene Domain sprechen:

Datenschutz und Sicherheit:

Öffentliche Domains bieten oft nicht das gleiche Sicherheitsniveau wie firmeneigene Domains. Die Gefahr, dass E-Mails abgefangen, manipuliert oder unerlaubt mitgelesen werden, ist bei öffentlichen Domains erhöht. Insbesondere bei sensiblen Dateien wie E-Rechnungen, die oft vertrauliche Informationen enthalten, ist ein hoher Schutz erforderlich.

Probleme beim Empfang von E-Rechnungen:

Empfangsprobleme können durch Blacklisting der Mailserver, Anti-Spam-Maßnahmen oder Filtereinstellungen auftreten. Öffentliche Domains werden häufiger als potenzielle Spam-Absender eingestuft, weshalb E-Mails mit PDF signiert ZUGFeRD-Rechnungen nicht zugestellt oder automatisch in Spam-Ordner verschoben werden.

Missbrauchsrisiko:

Die Nutzung öffentlicher Domains birgt ein erhöhtes Risiko für missbräuchliche Aktivitäten, wie etwa die Nachahmung von Absendern (Phishing). Mit eindeutigen, firmeneigenen E-Mail-Adressen lässt sich die Authentizität besser sicherstellen und Betrugsversuche minimieren.

Rechtliche und Compliance-Anforderungen:

In vielen Branchen und Ländern gibt es gesetzliche Vorgaben oder Audit-Anforderungen, die eine eindeutige Identifizierbarkeit des Absenders von Geschäftsdokumenten wie Rechnungen vorschreiben. Die Verwendung öffentlicher Domains könnte gegen solche Vorschriften verstoßen.

Vorgehen

ZUGFeRD Basic / Comfort

Die nicht sichtbare Absenderadresse von Lexware, die Sie beim Versand von Rechnungen nach dem ZUGFeRD Standard zur Verfügung gestellt bekommen.

Diese lautet 'noreply@erechnung.haufe-lexware.com'.

XRechnung

Der Versand über die eigene Domain (E-Mail Postfächer der eigenen Webseite, z.B. info@meine-webseite.de).
Eine eigene Webseite ist heutzutage sehr kostengünstig und einfach einzurichten. 

E-Rechnungen sollten grundsätzlich immer von eindeutig identifizierbaren Absender-Adressen verschickt werden.
Um dies zu gewährleisten, ist es am besten, für den Versand von E-Rechnungen eine eigene Domain (Webseite mit Webspace und eigenen E-Mail Postfächern) zu nutzen.
Falls noch nicht vorhanden, können Sie über einen Provider kostengünstig eine eigene Domain registrieren.
So lassen sich E-Mail-Postfächer einrichten, die eindeutig zugeordnet werden können und für den Rechnungsversand verwendet werden sollten.


Beispiel:
Eine mögliche E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand könnte lauten: 'e-rechnung@meine-webseite.de'.
Dies sorgt für Transparenz und Klarheit beim Empfänger, da die Herkunft der Rechnung eindeutig nachvollziehbar ist.

Besprechen Sie die Einrichtung einer solchen Lösung mit Ihrer IT-Abteilung oder Ihrem Provider.