Kassenmeldepflicht: Anlage eines Standortes im efsta Portal

Zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht ist es notwendig, einen Standort im efsta Portal angelegt zu haben. Nur so kann der Meldeservice genutzt werden.

Die Überprüfung und Pflege der Unternehmensdaten – insbesondere der Standortdaten - im efsta-Portal ist unerlässlich, um Daten korrekt zu exportieren und damit die Meldepflicht erfüllen zu können. Um den efsta Meldeservice zu nutzen, muss zwingend ein Standort im efsta Portal angelegt sein.

So gehen Sie vor, sollten Sie noch keinen Standort angelegt haben.

Vorgehen

1. Loggen Sie sich ins efsta Portal ein.

2. Gehen Sie über Fikalmeldungen und prüfen Sie die Spalte "Standort":

Sofern hier noch kein Standort eingetragen ist, erkennen Sie einen speziellen Button zum Anlegen des Standortes- klicken Sie diesen: 

3. Es öffnet sich ein Fenster zum Eintragen aller relevanten Daten, geben Sie diese ein und speichern Sie die Angaben. Die interne Filialen-ID ist bereits korrekt vorbefüllt:

Der neu angelegte Standort für jedes Fiskalregister verbindet sich anschließend automatisch mit der EFR/Middleware, dies kann bis zu 15-30 Minuten dauern. Sie können auch einen Testbeleg in Lexware kassieren, um die neue Einstellung zu testen.