Wichtige Änderungen im Zahlungsverkehr ab Oktober 2025
Ab Oktober 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die sich auf den Zahlungsverkehr auswirken. Die Änderungen betreffen insbesondere Unternehmen und Selbstständige, die Banküberweisungen tätigen oder empfangen. Im Fokus steht dabei der sogenannte IBAN-Abgleich mit dem Zahlungsempfänger bei SEPA-Zahlungen (Verification of Payee).
1. Was ist Verification of Payee (VoP)?
Der "Verification of Payee" ist ein Verfahren zur Überprüfung von Kontoinformationen vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung. Dabei wird sichergestellt, dass:
- Der angegebene Kontoinhabername der IBAN (Internationale Bankkontonummer) mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt
- Fehlüberweisungen durch falsche Angaben vermieden werden
- Betrugsversuche frühzeitig erkannt werden können
Dieses Verfahren wird verpflichtend für alle SEPA-Zahlungen eingeführt.
2. Warum wurde diese Regelung eingeführt?
Die Einführung dient dazu:
- Das Vertrauen in digitale Zahlungsverfahren zu stärken.
- Fehlerhafte Transaktionen und damit verbundene Rückabwicklungen zu reduzieren.
- Einen zusätzlichen Schutz gegen Finanzbetrug wie Phishing-Angriffe oder gefälschte Rechnungsangaben bereitzustellen.
3. Was müssen Sie jetzt tun?
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-> Prüfung und Pflege von Lieferantenstammdaten
Überprüfen Sie Ihre Lieferantenstammdaten und stellen Sie sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers mit dem des Kontoinhabers übereinstimmt.
-> Prüfung und Pflege der eigenen Bankverbindung(en)
Überprüfen Sie Ihre Angaben bei der Rechnungsstellung und stellen Sie sicher, dass der Kontoinhabername mit Ihrem Unternehmensnamen übereinstimmt. Informieren Sie bei Änderungen gegebenenfalls Ihre Kunden.
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Prüfen Sie Ihre Daten aller Zahlungsempfänger (Mitarbeiter, Institutionen wie SV-Träger, Versicherungen etc.) an die Sie SEPA-Überweisungen tätigen.
Stellen Sie sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhabername übereinstimmt.
Informieren Sie bei Änderungen gegebenenfalls Ihre Zahlungsempfänger.
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Prüfen Sie die Daten aller Zahlungsempfänger, an die Sie SEPA-Überweisungen tätigen.
Stellen Sie sicher, dass der Name des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhabername übereinstimmt.
Eine Adressliste der Personenkonten mit Angaben zur Bankverbindung finden Sie im Menü 'Datei - Drucken - Kontenplan'.
Informieren Sie bei Änderungen gegebenenfalls Ihre Zahlungsempfänger.
4. Haftungsregelung bei Abweichungen
Im Rahmen der VoP-Prüfung gelten zukünftig klare Haftungsregeln:
- Bei Übereinstimmung von Name und IBAN (Match) haftet die Bank im Falle einer Falschüberweisung.
- Bei fehlender Übereinstimmung (No-Match) haften Sie als Auftraggeber.
- Bei geringfügigen Abweichungen (Close-Match) liegt ebenfalls die Haftung beim Zahlenden.
- Wenn auf eine VoP-Prüfung verzichtet wurde (z.B. Sammelüberweisungen mit Opt-out), tragen ebenfalls Sie das volle Risiko.
Wie streng die Banken bei Close-Match und No-Match vorgehen, legen diese selbst fest.
Wichtiger Hinweis zu Sammelüberweisungen bei der Empfängerverifizierung:
Wenn bei einer Sammelüberweisung mindestens eine Einzelüberweisung einen "No Match" aufweist, wird die gesamte Sammelüberweisung nicht ausgeführt. Beheben Sie in diesem Fall bitte zunächst den Fehler, indem Sie den angegebenen Empfängernamen in der betroffenen Überweisung so anpassen, dass er mit dem tatsächlichen Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt und somit ein "Match" erzielt wird. Erst danach kann die Sammelüberweisung erfolgreich durchgeführt werden.