Ab dem 01.01.2026 ändert sich die Zustellung Ihrer Steuerbescheide: Der digitale Steuerbescheid wird zum Standard.
Mit dem Verfahren „Digitaler Verwaltungsakt“ ermöglicht die Finanzverwaltung die digitale Bekanntgabe der Steuerbescheide. Hierbei handelt es sich um die offiziellen rechtswirksamen Bescheide. Der altbekannte Postversand entfällt.
Das bedeutet für Sie:
- Da Sie bereits bei Elster registriert sind, erhalten Sie Ihren Steuerbescheid künftig automatisch ausschließlich elektronisch. Es sei denn, Sie haben dieser Umstellung ausdrücklich widersprochen. Der Widerspruch kann jederzeit erfolgen (online unter „MeinElster“) und gilt dann ab dem nächsten Steuerbescheid.
- Ein zum Abruf bereitgestellter elektronischer Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben. Damit beginnt auch die Einspruchsfrist.
- Sobald der Bescheid in elektronischer Form zum Abruf bereitsteht, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Der Bescheid ist dann sofort in Ihrer Software abrufbar. Sie finden den Bescheid in der Navigation unter „Erhalt der Steuerdaten“. (Im Gegensatz zur noch geltenden Rechtslage erfüllt diese Benachrichtigung nur noch eine Hinweisfunktion.)