Ab 2027 wird der Steuerbescheid nur noch digital verfügbar sein.

Ab dem 01.01.2027 ändert sich die Zustellung Ihrer Steuerbescheide: Der digitale Steuerbescheid wird zum Standard.

Verschiebung des Starttermins:

  • Die Umstellung auf elektronische Einkommensteuerbescheide wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben.
  • Ab diesem Datum stellt die Finanzverwaltung Steuerbescheide ausschließlich elektronisch zur Verfügung, unabhängig vom Steuerjahr der Erklärung.
  • Ziel der Verschiebung: Mehr Zeit für die Vorbereitung auf die Umstellung von Papier- auf elektronische Bescheide.

Regelung für 2026:

  • Die bisherige Regelung bleibt bestehen: Steuerbescheide werden weiterhin papiergebunden verschickt, außer man stimmt aktiv für die digitale Bereitstellung über den ELSTER-Account zu.

Was ist ein elektronischer Steuerbescheid?

  • Ein elektronischer Steuerbescheid ersetzt den Papierbescheid und ist ein rechtsverbindlicher Verwaltungsakt.

Wer erhält den elektronischen Steuerbescheid?

  •  Ab 2027 erhalten alle Personen, die ihre Steuererklärung über ELSTER oder angebundene Software wie Taxman oder QuickSteuer deluxe uns QuickSteuer einreichen, den Bescheid standardmäßig digital.

Benachrichtigungen über elektronische Bereitstellung:

  • Die Finanzverwaltung wird per E-Mail informieren, sobald der Bescheid zum Abruf bereitsteht.
  • Der Bescheid selbst wird nicht per E-Mail verschickt, sondern steht im ELSTER-Postfach zum Download bereit.

Abruf des elektronischen Bescheids:

  • Nach der Benachrichtigungs-E-Mail kann der Bescheid über das ELSTER-Portal abgerufen werden.
  • Nach dem Login wird auf die Abholung hingewiesen, und der Bescheid ist als PDF im Posteingang verfügbar.

Warum kann ich das Schreiben trotz Benachrichtigung nicht im ELSTER-Postfach einsehen?

  • Wer bisher Mandant bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein war, ist möglicherweise nicht bei ELSTER registriert. In diesem Fall muss erst eine Zertifizierung bei ELSTER erfolgen und eine ELSTER-Zugang beantragt werden (elster.de).
  • Sonst kann es sein, dass ELSTER noch nicht bekannt ist, dass Sie künftig die Steuererklärung selbst erstellt und auch selber abruft.