Ab 2027 wird der Steuerbescheid nur noch digital verfügbar sein.
Ab dem 01.01.2027 ändert sich die Zustellung Ihrer Steuerbescheide: Der digitale Steuerbescheid wird zum Standard.
Verschiebung des Starttermins:
- Die Umstellung auf elektronische Einkommensteuerbescheide wurde vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027 verschoben.
- Ab diesem Datum stellt die Finanzverwaltung Steuerbescheide ausschließlich elektronisch zur Verfügung, unabhängig vom Steuerjahr der Erklärung.
- Ziel der Verschiebung: Mehr Zeit für die Vorbereitung auf die Umstellung von Papier- auf elektronische Bescheide.
Regelung für 2026:
- Die bisherige Regelung bleibt bestehen: Steuerbescheide werden weiterhin papiergebunden verschickt, außer man stimmt aktiv für die digitale Bereitstellung über den ELSTER-Account zu.
Was ist ein elektronischer Steuerbescheid?
- Ein elektronischer Steuerbescheid ersetzt den Papierbescheid und ist ein rechtsverbindlicher Verwaltungsakt.
Wer erhält den elektronischen Steuerbescheid?
- Ab 2027 erhalten alle Personen, die ihre Steuererklärung über ELSTER oder angebundene Software wie Taxman oder QuickSteuer deluxe uns QuickSteuer einreichen, den Bescheid standardmäßig digital.
Benachrichtigungen über elektronische Bereitstellung:
- Die Finanzverwaltung wird per E-Mail informieren, sobald der Bescheid zum Abruf bereitsteht.
- Der Bescheid selbst wird nicht per E-Mail verschickt, sondern steht im ELSTER-Postfach zum Download bereit.
Abruf des elektronischen Bescheids:
- Nach der Benachrichtigungs-E-Mail kann der Bescheid über das ELSTER-Portal abgerufen werden.
- Nach dem Login wird auf die Abholung hingewiesen, und der Bescheid ist als PDF im Posteingang verfügbar.
Warum kann ich das Schreiben trotz Benachrichtigung nicht im ELSTER-Postfach einsehen?
- Wer bisher Mandant bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein war, ist möglicherweise nicht bei ELSTER registriert. In diesem Fall muss erst eine Zertifizierung bei ELSTER erfolgen und eine ELSTER-Zugang beantragt werden (elster.de).
- Sonst kann es sein, dass ELSTER noch nicht bekannt ist, dass Sie künftig die Steuererklärung selbst erstellt und auch selber abruft.