Was muss ich beachten, um eine XRechnung im Portal des Bundes einzureichen?

Die Bundesbehörden stellen 2020 komplett auf die E-Rechnung um. Rechnungen in Papierform oder reines PDF werden dann nicht mehr akzeptiert. Das heißt: Alle Unternehmen, die mit der öffentlichen Verwaltung Rechnungen austauschen, müssen auf E-Rechnung (XRechnung) umstellen.

Um eine XRechnung nach der Registrierung beim Portal des Bundes (https://xrechnung.bund.de) einzureichen, müssen Sie nach erfolgter Registrierung folgendes beachten:

 

Die rot umrandete E-Mail Adresse des Absenders muss mit der im Lexware Programm, unter Extras -> eRechnung/Poststelle -> eRechnung hinterlegten E-Mail Adresse übereinstimmen:

Diese E-Mail-Adresse wird als Versandadresse an den Bund verwendet/übermittelt. Nur wenn die beiden E-Mail Adressen übereinstimmen, wird die Rechnung auch anerkannt.