Definition
Was ist die EÜR?
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – gedacht für Selbstständige, Freiberufler und Kleingewerbetreibende. Statt einer aufwendigen doppelten Buchführung stellst du einfach deine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüber.
Das Prinzip ist denkbar einfach:
Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben = Gewinn (oder Verlust)
Maßgeblich ist dabei das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen und Ausgaben werden in dem Jahr erfasst, in dem sie tatsächlich zugeflossen sind oder gezahlt werden.
Wer darf die EÜR nutzen?
Die EÜR steht nicht jedem offen. Entscheidend sind Umsatz, Gewinn und Unternehmensform. Du kannst die Einnahmenüberschussrechnung nutzen, wenn du:
- Freiberufler bist (Arzt, Architekt, Journalist, IT-Berater usw.); unabhängig von Umsatz und Gewinn.
- ein Gewerbe betreibst und nicht im Handelsregister eingetragen bist (z. B. Einzelunternehmer oder GbR).
- Gewerbetreibender bist und die Grenzen nicht überschreitest: Umsatz unter 800.000 Euro Euro ODER Gewinn unter 80.000 Euro pro Jahr.
EÜR-Excel-Vorlage kostenlos herunterladen
Für Selbstständige mit überschaubaren Einnahmen und Ausgaben ist eine EÜR-Vorlage der schnellste Einstieg. Du trägst deine Belege manuell in Excel ein, die Vorlage berechnet Summen und Gewinn automatisch.
Unsere Vorlage enthält alle relevanten Kategorien für Einnahmen und Ausgaben, berechnet deinen Gewinn automatisch und ist sofort einsatzbereit.
Die Vorlage ist in drei Tabellenblätter gegliedert:
| Tabellenblatt | Inhalt |
|---|---|
| 1. Buchungen | Alle Einnahmen und Ausgaben je Zeile – nach Kategorie und Datum, mit getrennter USt-Erfassung |
| 2. EÜR-Übersicht | Automatische Gewinnberechnung: Einnahmen minus Ausgaben |
| 3. Anleitung | Schritt-für-Schritt-Hilfe zum Ausfüllen inkl. Belegpflicht-Hinweisen |
Ausfüllhilfe: So erstellst du deine EÜR mit Excel-Vorlage
Egal ob Excel-Vorlage oder ELSTER-Formular, der Aufbau einer EÜR ist immer gleich. Du trägst alle Einnahmen und Ausgaben ein, die im betreffenden Kalenderjahr tatsächlich geflossen sind.
1. Betriebseinnahmen erfassen
Betriebseinnahmen sind alle Zahlungen, die du im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit erhalten hast. Trage diese in die EÜR-Vorlage ein.
- Honorare, Rechnungsbeträge und Umsätze aus deiner Tätigkeit
- Vereinnahmte Umsatzsteuer (falls du umsatzsteuerpflichtig bist)
- Einnahmen aus Sachleistungen oder Nutzungsentnahmen
- Sonstige betriebliche Einnahmen (z. B. Erstattungen, Subventionen)
Info
Umsatzsteuer getrennt erfassen
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, erfasse Nettobetrag und Umsatzsteuer getrennt. In der Anlage EÜR sind dafür eigene Zeilen vorgesehen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG tragen nur den Bruttobetrag ein.
2. Betriebsausgaben eintragen
Betriebsausgaben mindern deinen Gewinn und damit deine Steuerlast. Diese trägst du in die EÜR-Vorlage ein und wählst die passende Kategorie aus. Typische Positionen:
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Raumkosten | Miete, Nebenkosten für Büro oder Arbeitszimmer |
| Fahrtkosten | Kfz-Kosten, Fahrtenbuch, öffentlicher Nahverkehr |
| Personalkosten | Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge |
| Abschreibungen (AfA) | Computer, Maschinen, Fahrzeuge (über Anlage AVEÜR) |
| Versicherungen | Berufshaftpflicht, Betriebsversicherung |
| Kommunikation | Telefon, Internet, |
Achtung
Belege aufbewahren!
Zu jeder Betriebsausgabe brauchst du einen Beleg: Rechnung, Quittung oder Kontoauszug. Die Aufbewahrungspflicht beträgt in der Regel 8 bis 10 Jahre. Ohne Belege erkennt das Finanzamt Ausgaben im Zweifel nicht an.
3. Fertige EÜR per ELSTER übermitteln
Die elektronische Abgabe der Anlage EÜR über ELSTER ist verpflichtend. So gehst du vor:
- Registriere dich kostenlos unter elster.de (einmalig mit Zertifikat oder USB-Stick)
- Wähle in "Mein ELSTER" die Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr
- Füge die Anlage EÜR hinzu und trage deine Werte aus der EÜR-Vorlage ein
- Prüfe alle Angaben und sende die Erklärung authentifiziert ab
- Du erhältst eine Eingangsbestätigung, bewahre diese auf
Info
Fristen für 2025 im Blick behalten
Für das Steuerjahr 2025 musste die Steuererklärung bis zum 31. Juli 2026 abgegeben werden. Wenn du einen Steuerberater beauftragt hast, verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.
Excel-Vorlagen sind nicht GoBD-konform
Eine Excel-Vorlage ist ein praktischer Einstieg. Aber sie hat einen entscheidenden Haken: Sie erfüllt nicht die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Das kann bei einer Betriebsprüfung zum Problem werden.
Definition
Was sind die GoBD?
Die GoBD sind Verwaltungsvorschriften des Bundesfinanzministeriums, die regeln, wie Buchführung und Aufzeichnungen digital geführt und aufbewahrt werden müssen. Kernprinzipien: Unveränderlichkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit.
Konkret bedeutet das für Excel-Vorlagen:
- Excel-Dateien lassen sich nachträglich verändern, ohne dass diese Änderungen protokolliert werden.
- Es gibt keine automatische Versionierung oder Unveränderlichkeitsprüfung.
- Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit deiner Buchführung in Frage stellen.
Achtung
GoBD-Verstoß bei Betriebsprüfung
Wer seine Buchführung nicht GoBD-konform führt, riskiert bei einer Betriebsprüfung, dass das Finanzamt die Aufzeichnungen verwirft und den Gewinn schätzt. Eine Schätzung fällt in der Regel höher aus als der tatsächliche Gewinn und kostet mehr Steuern.
EÜR besser mit Buchhaltungssoftware erledigen
Wer langfristig sicher und effizient arbeiten will, ist mit einer Buchhaltungssoftware besser aufgestellt. Sie überträgt Einnahmen und Ausgaben automatisch in die passenden EÜR-Felder, ist GoBD-konform und ermöglicht den direkten Versand per ELSTER – ohne manuelle Übertragungsfehler.
Vorteile einer Software gegenüber der Excel-Vorlage:
- Automatische Erstellung der EÜR auf Basis deiner Buchungen
- GoBD-konform und revisionssicher: keine Probleme bei Betriebsprüfungen
- Direkter ELSTER-Versand ohne Zwischenschritt: keine manuelle Übertragung nötig
- Automatische Steuerberechnung und Plausibilitätsprüfung
- Spart Zeit bei vielen Buchungen
- Fehler werden automatisch erkannt und gemeldet
Fazit
Die EÜR ist für die meisten Selbstständigen und Freiberufler der einfachste Weg, den Gewinn zu ermitteln. Eine Excel-Vorlage ist ein guter Einstieg aber keine Dauerlösung: Ohne GoBD-Konformität riskierst du Probleme bei der nächsten Betriebsprüfung. Wer langfristig Zeit sparen und rechtssicher arbeiten will, setzt auf eine Buchhaltungssoftware, die Einnahmen und Ausgaben automatisch in die Anlage EÜR überführt und direkt per ELSTER übermittelt.
Häufige Fragen zur EÜR Vorlage
Ist eine Excel-Vorlage für die EÜR ausreichend?
Als Arbeitsdokument ja – zum Ausfüllen und als Übersicht. Ans Finanzamt übermitteln musst du die Anlage EÜR aber zwingend über ELSTER. Das bedeutet ein weiterer Arbeitsschritt für dich. Und: Eine Excel-Vorlage ist nicht GoBD-konform. Bei einer Betriebsprüfung kann das zu Problemen führen.
Kann ich die EÜR selbst erstellen oder brauche ich einen Steuerberater?
Grundsätzlich kannst du die EÜR selbst erstellen und über ELSTER einreichen. Mit einer Buchhaltungssoftware wie Lexware Office geht das schnell und einfach, auch ohne Vorkenntnisse. Bei komplexeren Sachverhalten, z. B. gemischter Nutzung von Fahrzeugen, Investitionsabzugsbeträgen oder Verlustverrechnung, lohnt sich ein Steuerberater.
Wie lange muss ich die Unterlagen zur EÜR aufbewahren?
Belege und Aufzeichnungen zur EÜR unterliegen einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von 8 bis 10 Jahren. Diese gilt ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Buchungen vorgenommen wurden.
Muss ich als Kleinunternehmer eine EÜR einreichen?
Ja. Der Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht, aber nicht von der Einkommensteuer. Du musst weiterhin eine EÜR erstellen und als Anlage zur Einkommensteuererklärung einreichen.