Sind Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank, haben sie Anspruch auf Krankengeld. Auch für Selbstständige gilt das in bestimmten Fällen. Um das Krankengeld zu berechnen, nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Krankengeldrechner.
Arbeitnehmer erhalten von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig sind und der Arbeitgeber nicht mehr zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist.
Anders liegt der Fall bei Selbstständigen, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie erhalten nicht automatisch Krankengeld. Vielmehr hängt das vom gewählten Tarif ab. Die folgende Übersicht gibt Aufschluss darüber, wann Selbstständige Krankengeld erhalten.
Tarif der gesetzlichen Krankenkasse | Höhe des Krankengeldes |
---|---|
Ermäßigter Beitrag + individueller Zusatzbeitrag | Kein Anspruch auf Krankengeld |
Normaler Beitrag + individueller Zusatzbeitrag | Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn es bei der Krankenkasse ausdrücklich beantragt wurde |
Wahltarif mit Krankengeldanspruch | Beginn und Höhe abhängig vom Tarif |
Arbeitnehmer können Krankengeld innerhalb von drei Jahren maximal für einen Zeitraum von 78 Wochen in Anspruch nehmen. Bei dieser 3-Jahres-Frist ist oft die Rede von der Blockfrist. Sie beginnt, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eine Erkrankung erstmalig besteht. Beachten Sie daher die Blockfrist, bevor Sie den Rechner für das Krankengeld nutzen.
Für die Aussteuerung gilt beim Rechner für das Krankengeld Ähnliches.
Mit Austeuerung ist gemeint, wenn die 78 Wochen verstrichen sind, aber ein Beitragspflichtiger noch nicht wieder arbeiten kann. Das berücksichtigt der Krankengeldrechner ebenfalls nicht.
Info
Wird ein Arbeitnehmer wegen der gleichen Erkrankung nach Ablauf der Blockfrist erneut krankgeschrieben, beginnt diese erneut. Besteht bereits eine Krankschreibung und es kommt eine weitere Erkrankung hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
Laut §47 SGB V ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitnehmer 70 % des Bruttogehalts, aber nicht mehr als 90 % des Nettolohns als Krankengeld erhalten. Der geringere Wert wird um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung gekürzt. Der Rest wird ausgezahlt.
Sie können den Rechner nutzen, um nach sechs Wochen Krankheit die Höhe des Krankengeldes zu berechnen. Dann ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, Arbeitsentgelt zu zahlen.
Es ist allerdings nicht möglich für einen bestimmten Zeitraum das Krankengeld zu berechnen. So können Sie den Rechner für das Krankengeld nicht auf eine Dauer von beispielsweise acht Wochen einstellen. Sie erhalten nur ein Ergebnis pro Tag und Monat.
Um den Rechner für Krankengeld zu nutzen, müssen Sie zunächst Angaben über das Gehalt eines Mitarbeiters machen. Neben dem Bruttolohn müssen Sie auch den Nettolohn angeben:
Info
Um den richtigen Wert des Krankengeldes zu ermitteln, müssen Sie zusätzlich das Weihnachts- und Urlaubsgeld einberechnen. Erhält ein Arbeitnehmer Einmalzahlungen, tragen Sie die Summe der letzten 12 Monate ein.
Neben dem exakten Gehalt ist auch die Einkommensart für die Berechnung des Krankengeldes mit dem Krankengeldrechner erforderlich. Erhalten Mitarbeiter ein monatliches Festgehalt oder werden sie mit einem Stundenlohn bezahlt? Ist Letzteres der Fall, sind ebenfalls die Arbeitsstunden und die Wochenarbeitszeit einzutragen.
Haben Sie alle Werte zum Lohn eines Arbeitnehmers eingetragen, ist es zusätzlich relevant, alle Angaben zu Sozialversicherungsbeiträgen zu machen.
Als Ergebnis erhalten Sie eine detaillierte Aufschlüsselung, wie sich das Krankengeld zusammensetzt. Neben den monatlichen Werten gibt der Rechner aus, wie viel Geld Arbeitnehmern an Krankengeld-Tagen zusteht.
Da es sich um einen Brutto-Netto-Rechner für Krankengeld handelt, erhalten Sie die Ergebnisse in brutto und netto. Diese Werte für Monat und Tag erhalten Sie:
Für viele Arbeitnehmer ist es hilfreich, zu wissen, wie hoch die Differenz zu ihrem üblichen Nettogehalt ausfällt. Mit der Nettolücke wissen sie diesen Betrag genau. Zusätzlich wird dieser noch einmal in Prozent angegeben.
Tipp
Bei einer großen Nettolücke kann es sich lohnen, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Im Krankheitsfall entsteht Arbeitnehmern kein Einkommensverlust, nachdem der Arbeitgeber nicht mehr zahlt.
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Bewerbungsschluss ist der 16. Februar 2024. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird am 15. April bekanntgegeben.