Manchmal können einzelne Bestandteile einen ganzen Vertrag gefährden. Nutzen Sie daher eine salvatorische Klausel, unser Muster hilft Ihnen bei der Formulierung!
Bereits ein fehlender oder unwirksamer Bestandteil kann Verträge ins Wanken bringen. Um dieses Risiko zu umgehen und die Intention der Vertragsparteien zu wahren, können Sie die salvatorische Klausel verwenden und damit Verträge erhalten. Ist eine salvatorische Klausel enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags nämlich bestehen. Auch dann, wenn einzelne Vertragsbestandteile fehlen, rechtswidrig oder unwirksam sind. Die salvatorische Klausel "rettet" also alle übrigen Paragraphen und somit den Vertrag.
Um bei der Formulierung keine Fehler zu machen, empfiehlt es sich ein Muster für die salvatorische Klausel zu verwenden, wie wir es Ihnen hier als kostenfreien Beispieltext zum Download anbieten.
Definition
Die salvatorische Klausel ist eine Bestimmung in Verträgen oder rechtlichen Vereinbarungen. Sie erhält und bewahrt die Wirksamkeit eines Vertrages, falls eine oder mehrere seiner Bestandteile unwirksam oder undurchführbar sind. Das Wort "salvatorisch" leitet sich vom Lateinischen "salvatorius" ab und bedeutet so viel wie "rettend" oder "erhaltend".
Die salvatorische Klausel schützt eine oder mehrere Vertragsparteien vor den möglichen Auswirkungen der Ungültigkeit oder Unwirksamkeit von Verträgen. Sie bietet eine gewisse Flexibilität und ermöglicht es, einen Vertrag auch bei einzelnen rechtswidrigen oder unwirksamen Bestandteilen in Kraft zu lassen.
Sie können unser Muster für die salvatorische Klausel für unterschiedlichste Rechtsgeschäfte einsetzen, beispielsweise in Gesellschafts- oder Dienstleistungsverträgen. Besonders häufig findet sich diese Klausel jedoch in Arbeitsverträgen. Hier regelt die salvatorische Klausel, dass das Beschäftigungsverhältnis bestehen bleibt, auch wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam herausstellen.
Tipp
Salvatorische Klauseln bieten sich nicht an, um die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sicherzustellen. Zum einen enthält das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bereits eine entsprechende Regelung: § 306 Abs. 1 BGB besagt, dass eine unwirksame Klausel in AGB sich nicht auf den Rest auswirkt. Zum anderen kollidiert eine salvatorische Klausel mit dem Verbot der „geltungserhaltenden Reduktion“ und dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Demzufolge darf ein unwirksamer Vertragsbestandteil nicht durch eine Klausel für die Wirksamkeit ersetzt werden. Zu guter Letzt kann eine salvatorische Klausel außerdem zu einer unzumutbaren Benachteiligung führen – und wäre daher nach § 307 BGB unwirksam.
Die genaue Formulierung einer salvatorischen Klausel kann je nach Vertrag und rechtlicher Jurisdiktion variieren. Wenn Sie ein Muster oder eine Vorlage für eine salvatorische Klausel nutzen, ist es daher wichtig, den Mustertext entsprechend anzupassen.
Im Allgemeinen ist eine salvatorische Klausel jedoch ähnlich aufgebaut und enthält diese Bestandteile:
Tipp
Wie eine salvatorische Klausel aussehen kann, zeigt Ihnen unser Muster, das Sie sich bequem herunterladen können. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie nicht unbedingt jede Formulierung eins zu eins in eine salvatorische Klausel für Ihren individuellen Vertrag übernehmen können. Bei Unsicherheiten konsultieren Sie Ihren Rechtsanwalt.
Eine salvatorische Klausel ist als Zusatz statt als Ersatz der allgemeinen Vertragsbedingungen zu verstehen. Das sollten Sie bei der Verwendung einer salvatorischen Klausel unbedingt beachten – ebenso wie die folgenden Punkte:
Holen Sie sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat von einem Anwalt oder einer Rechtsabteilung. So können Sie sicher sein, dass Ihr Muster für die salvatorische Klausel Ihren spezifischen Anforderungen und den geltenden Gesetzen entspricht.
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Bewerbungsschluss ist der 16. Februar 2024. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird am 15. April bekanntgegeben.