AfA & Nutzungsdauer
Abschreibung Hochdruckreiniger
Hochdruckreiniger werden im Unternehmen häufig eingesetzt und gelten steuerlich als abnutzbare Anlagegüter. Für diese Geräte sieht die AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AV) des Bundesfinanzministeriums eine Nutzungsdauer von 8 Jahren vor. Die Tabelle ist für alle Hochdruckreiniger relevant, die seit dem 1. Januar 2001 angeschafft oder produziert wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Hochdruckreinigern:
Die empfohlene Nutzungsdauer basiert auf branchentypischen Erfahrungswerten und Erkenntnissen aus Betriebsprüfungen. Sie stellt eine Orientierung dar, wie lange Hochdruckreiniger im Normalbetrieb wirtschaftlich nutzbar sind. Wird ein Gerät allerdings intensiver verwendet oder besonders beansprucht, kann auch eine kürzere Abschreibungsdauer zulässig sein – sofern dies nachgewiesen werden kann.
Da es sich bei der AfA-Tabelle um eine nicht bindende Verwaltungsgrundlage handelt, lassen sich in der Praxis – abhängig vom Einsatzbereich – abweichende Werte begründen. Um eine steuerlich korrekte Zuordnung sicherzustellen, empfiehlt sich die Abstimmung mit einem Steuerberater.
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