AfA & Nutzungsdauer

Abschreibung Tennishallen

Tennishallen zählen zu den abnutzbaren Anlagegütern. Laut der AfA-Tabelle AV des Bundesfinanzministeriums wird für diese Bauwerke eine Nutzungsdauer von 20 Jahren angesetzt. Die Tabelle gilt für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt wurden.

Bitte beachte bei der Abschreibung von Tennishallen

Die angegebene Nutzungsdauer für Tennishallen orientiert sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und basiert auf den Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Sie dient als Richtwert für die Abschreibung im Rahmen der AfA.
In bestimmten Fällen kann eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden – etwa, wenn man diese nachvollziehbar belegen kann. Die tatsächliche Nutzungsdauer kann je nach Branche oder Nutzungskonzept abweichen.

Um steuerliche Risiken zu vermeiden, sollte man vor einer abweichenden Bewertung Rücksprache mit seinem Steuerberater halten.

Überblick zur Abschreibung von Tennishallen:

  • AfA-Tabelle: AV (allgemein verwendbare Anlagegüter)
  • Nutzungsdauer: 20 Jahre
  • Geltung: für Anschaffungen oder Herstellungsmaßnahmen ab dem 01.01.2001
  • Abschreibungsmethode: lineare AfA über die gesamte Nutzungsdauer

Du möchtest die Abschreibung für eine Tennishalle direkt berechnen? Nutze den AfA-Rechner von Lexware.

Unsere Empfehlung
Lexware Office

Du möchtest deine Anlagegüter abschreiben? Mit Lexware Office geht das ganz schnell & einfach!

  • Abschreibungen automatisch berechnen & buchen
  • Sofort-Abschreibung von GWG
  • Einfacher Datenaustausch mit dem Steuerberater

ab 12,90 €

ab 6,45 €

(zzgl. MwSt.)

Auszeichnungen

Lexware Office ist mehrfacher Testsieger

Lexware Office ist Testsieger 2025 bei Computern im Handwerk
Lexware Office ist Testsieger 2025 bei Chip
Lexware Office ist Testsieger 2025 bei Business IT
Lexware Office ist Testsieger 2025 bei PCgo
Lexware Office ist Testsieger 2025 bei PCgo
Lexware Office ist Testsieger 2025 bei PC Magazin