Ein freibleibendes Angebot korrekt erstellen: So funktioniert´s

Ein freibleibendes Angebot bietet Ihnen als Unternehmer die Möglichkeit, Ihre Leistungen an Kunden zu kommunizieren, ohne dass dies als rechtlich bindend gilt. Wie genau das funktioniert und worauf Sie achten müssen, damit Ihr Angebot tatsächlich freibleibend und unverbindlich ist, erklären wir Ihnen im folgenden Artikel.

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Jemand unterzeichnet einen Vertrag
© Scott Graham - unsplash.com
 |  Zuletzt aktualisiert am:17.08.2023

Definition

Was genau ist ein freibleibendes Angebot?

Ein freibleibendes Angebot, auch unverbindliches Angebot genannt, gilt rechtlich nicht als verbindlich, sondern lediglich als Einladung an den Kunden. Das heißt: Freibleibende Angebote verpflichten Sie im Gegensatz zu tatsächlichen Angeboten rechtlich nicht zur Vertragserfüllung. Sie sind keine Willenserklärung.

In der Wirtschaft ist ein Angebot rechtlich bindend. Das heißt, wenn Sie Ihrem Kunden ein Angebot unterbreiten und er dieses annimmt, ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch ein Vertrag zustande gekommen, den Sie erfüllen müssen. Diese Regelung macht es Unternehmern und Freiberuflern nicht immer leicht. Vor allem dann, wenn Sie mit stark schwankenden Kosten, Erträgen und Lieferzeiten zu kämpfen haben, ist es schwierig, ein verbindliches Angebot schreiben und einhalten zu können. In diesem Fall können Sie ein freibleibendes Angebot schreiben. Damit das funktioniert, müssen Sie bei der Formulierung einige Regeln und Grundsätze beachten.

Kostenvoranschlag und freibleibendes Angebot

Bei Freiberuflern ist es üblich, anstelle eines freibleibenden Angebots einen Kostenvoranschlag an den Kunden zu senden. Die beiden Dokumente ähneln sich insofern, als dass sie beide rechtlich nicht bindend sind und die tatsächlichen Vertragskonditionen offenlassen.

Pflichtangaben beim freibleibenden Angebot

Ein reguläres Angebot beinhaltet normalerweise folgende Informationen:

  • Die Menge und Art der infrage kommenden Waren oder Dienstleistungen.
  • Den entsprechenden Preis dafür.
  • Die voraussichtliche Lieferzeit.

Ein freibleibendes Angebot darf sich diese drei Faktoren offenhalten. So können Sie zum Beispiel bei einem freibleibenden Angebot:

  • den Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entsprechend Ihrer aktuellen Preiskalkulation anpassen.
  • die Menge offenlassen, die zu liefern Sie in der Lage sein werden.
  • die Lieferzeit offenhalten, je nach aktuellen Lieferkonditionen.

Dabei haben Sie auch die Möglichkeit, zu mehr als einem Angebotsfaktor unverbindliche Angaben zu machen.

Achtung

Freibleibende Angebote dürfen nicht zu schwammig auf potenzielle Kunden wirken

Sie sollten jedoch bedenken, was für einen Eindruck uneindeutige Formulierungen auf Ihre Kunden machen: Ein Unternehmer, der sich auf nichts festlegen kann, wirkt unter Umständen nicht wie ein attraktiver Vertragspartner für potenzielle Kundschaft.

Freizeichnungsklauseln beim freibleibenden Angebot

Je nachdem, welche Konditionen in Ihrem Angebot freibleiben sollen, müssen Sie bei der Angebotserstellung entsprechende Freizeichnungsklauseln in das Dokumenteinbauen. Diese sind unbedingt notwendig, damit Ihr freibleibendes Angebot laut BGB nicht bindend ist. Folgende Formulierungen bieten sich an:

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<b>Einschränkung</b>
EinschränkungFreizeichnungsklauselBedeutung
Preis “Preis freibleibend”

“Preisänderungen vorbehalten”
Der Kunde wird darüber informiert, dass sich der Preis bis zum Vertragsschluss ändern kann.
Menge “Liefermenge vorbehalten”

“Nur solange der Vorrat reicht”
Der Kunde weiß, dass die im freibleibenden Angebot kommunizierte Liefermenge nicht garantiert ist.
Zeit “Angebot gültig bis...”

“Lieferdatum vorbehalten”
Der Kunde weiß, dass das Angebot nur befristet gültig ist bzw. dass sich das Lieferdatum unter Umständen noch ändern kann.

Wenn Sie ein freibleibendes Angebot erstellen, muss mindestens eine dieser Klauseln in Ihrem Angebot zu finden sein. Nur so umgehen Sie die gesetzliche Bindung an Ihr Angebot.

Freibleibendes Angebot: Ein Beispiel

Die Frage, die Sie sich stellen sollten, ist, wann ein freibleibendes Angebot tatsächlich sinnvoll ist. Generell gilt: Wenn die Rahmenbedingungen Ihrer Unternehmung sehr volatil sind, ist Unverbindlichkeit ein hilfreiches Instrument in der Kundenkommunikation. Hier ist ein Beispiel für eine Situation, in der ein freibleibendes Angebot angemessen ist:

Bei einem Schreiner wird im Frühjahr ein Angebot für eine bestimmte Menge an Stühlen und Tischen für ein neu zu eröffnendes Restaurant angefragt. Dem Schreiner liegt eine ungefähre Kalkulation vor, wie sich die Preise für den Rohstoff Holz entwickeln, allerdings kann er trotzdem nicht mit letzter Sicherheit sagen, wie die Preisentwicklung und Lieferzeiten für Holz in diesem Jahr aussehen werden. Der Schreiner erstellt also ein freibleibendes Angebot, in dem Liefermenge und Preis freibleiben. Dieses Angebot beruht auf seiner aktuellen Kalkulation, lässt Ihm aber die Möglichkeit offen, Preise und Liefermengen entsprechend der tatsächlichen Ernte zu korrigieren.

Freibleibendes Angebot: Was passiert bei der Annahme?

Wenn Sie einem Kunden ein freibleibendes Angebot unterbreiten, gilt dessen Annahme rechtlich als erster Antrag. Damit Unternehmer ihre Kunden nicht einfach in der Luft hängen lassen, gibt es eine gesetzlich festgelegte Reaktionspflicht. Diese ist für Sie als Unternehmer besonders wichtig, wenn Sie ein vom Kunden angenommenes Angebot später doch nicht umsetzen wollen. Möchten Sie dies nachträglich ablehnen, muss das möglichst zeitnah passieren. Denn wenn Sie auf den ersten Antrag Ihres Kunden nicht reagieren, versteht der Gesetzgeber dies als stillschweigende Annahme. Im Folgenden sind Sie verpflichtet, Ihren Teil des Vertrags zu erfüllen - unabhängig davon, ob Ihr ursprüngliches Angebot freibleibend war oder nicht.

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