Update Kurzarbeit und Corona-Virus: Diese Regelungen gelten

Noch immer kommt es vor, dass das Coronavirus Unternehmen zwingt, die Produktion herunterzufahren, weil Aufträge ausbleiben, Teile fehlen oder Mitarbeiter erkrankt sind. Kurzarbeit kann helfen, die finanziellen Folgen abzufedern. Allerdings sind zahlreiche Sonderregelungen mit dem 30. Juni 2022 ausgelaufen. Nur der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit wurde verlängert, zuletzt bis zum 30. Juni 2023. Lesen Sie hier, was Sie als Unternehmer beim Anmelden von Kurzarbeit wegen Corona beachten müssen.

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Leerer Betrieb

Definition: Kurzarbeit wegen Corona soll Arbeitsplätze sichern

Unter Kurzarbeit ist die vorübergehende Kürzung der normalen, betrieblichen Arbeitszeit zu verstehen. Der damit verbundene Lohnausfall für die Mitarbeiter kann teilweise durch das sogenannte Kurzarbeitergeld (Kug) kompensiert werden. Arbeitgeber zahlen dieses verringerte Entgelt zwar zunächst ebenfalls an die Arbeitnehmer aus. Auf Antrag erhält er es aber von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden und hat folgenden Zweck

  • Arbeitsplätze zu erhalten und
  • Betriebe davor zu schützen, eingearbeiteten Arbeitnehmern eine Kündigung aussprechen zu müssen.

Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit wegen Corona nicht einfach anordnen. Er benötigt dieZustimmung der Mitarbeiter oder eine Ermächtigung aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung.

Unter diesen Voraussetzungen können Sie Kurzarbeit wegen Corona anmelden

Der Arbeitsausfall muss bestimmte Gründe haben

Kurzarbeitergeld wird nur gezahlt, wenn die notwendige Arbeitszeitkürzung auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht.

  1. Wirtschaftliche Gründe sind z. B. Auftragsmangel oder das Fehlen von Rohstoffen und eine damit zusammenhängende Einschränkung der Produktion.
  2. Ein unabwendbares Ereignis kann beispielsweise Hochwasser oder eine Stromsperre bei Energiemangel sein. Ein unabwendbares Ereignis ist auch dann gegeben, wenn ein Unternehmen beispielsweise aufgrund staatlicher Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie geschlossen wird und Kurzarbeit anmeldet.

Erheblicher Arbeits- und Entgeltausfall

Die Zahlung von Kurzarbeitergeld setzt außerdem voraus, dass ein erheblicher Arbeits- und Entgeltausfall vorliegt, die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall angezeigt wurde. Ein Arbeits- und Entgeltausfall ist nur erheblich, wenn er folgende Eigenschaften belegen kann:

  • Er ist vorübergehend: das bedeutet, dass es wahrscheinlich ist, Mitarbeiter in absehbarer Zeit wieder in Vollzeit zu beschäftigen.
  • Er ist unvermeidbar: das bedeutet, dass vor Anzeige der Kurzarbeit vergeblich versucht wurde, die Arbeitszeitverkürzung abzuwenden oder einzuschränken (zum Beispiel durch den Abbau von Überstunden- und Arbeitszeit-Konten oder den Einsatz im Homeoffice). Auch Resturlaub aus dem Vorjahr wurde vor Verfall genommen, um die Kurzarbeit zu vermeiden.

Info

Wer hat Anspruch auf Kug?

Kurzarbeit, beispielsweise wegen Corona, muss nicht im ganzen Unternehmen eingeführt werden. Sie können Kug auch nur für eine Betriebsabteilung beantragen. Diese muss nur organisatorisch vom übrigen Betrieb getrennt sein und einen eigenen Betriebszweck verfolgen.

Die Zugangserleichterungen wurden bis Ende Juni 2023 verlängert

Nach wie vor gilt für Kurzarbeit ein erleichterter Zugang und die 10-Prozent-Regelung:

  • Normalerweise setzt Kurzarbeit voraus, dass im jeweiligen Kalendermonat mindestens 10 Prozentder im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer einen Verdienstausfall von jeweils mehr als 10 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts aufweisen.
  • Die 10-Prozent-Grenze wurde aufgrund der Corona-Krise gesenkt. Bis zum 30. Juni 2022 musste mindestens ein Drittel der Beschäftigten vom Verdienstausfall betroffen sein. Die Zugangserleichterung wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 30. Juni 2023, nun auch wegen wirtschaftlicher Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine.

Minijobber sind hier mitzurechnen, obwohl sie kein Kurzarbeitergeld bekommen. Auszubildende werden nicht mitgerechnet.

Achtung

Vorgehensweise bei Kurzarbeit

Den Arbeitsausfall müssen Sie bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Bei Krankheit wird Kurzarbeitergeld gezahlt, im Minijob nicht

Der Bezug von Kurzarbeitergeld (Kug) setzt ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis voraus. Im Minijob bekommen Arbeitnehmer kein Kurzarbeitergeld, weil sie in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Welche Möglichkeiten Sie bei geringfügig beschäftigtenArbeitnehmern haben, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern, erfahren Sie im Fachartikel Kurzarbeit bei Minijobbern und Aushilfen.

Steuerpflichtige Arbeitnehmer können bei Krankheit Kurzarbeitergeld erhalten. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie erkranken und sind arbeitsunfähig während des Bezugs von Kurzarbeitergeld 
  • Sie erhalten Kug solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Krankheit besteht bzw. ohne den Arbeitsausfall bestehen würde

Info

Leiharbeiter haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld

Arbeitnehmer in der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeiter) haben keinen Anspruch mehr auf Kurzarbeitergeld. Diese Corona-Sonderregelung ist bereits mit dem 30. Juni 2022 ausgelaufen.

Berechnung der Höhe des Kurzarbeitergeldes

Geht es um Kurzarbeit und die Höhe des Kug muss i. d. R. Ihre Buchhaltung aktiv werden oder Sie lassen Lohnabrechnungen zur Kurzarbeit wegen Corona von einem Steuerberater erledigen. Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im jeweiligen Kurzarbeitsmonat (Differenz zwischen Soll- und Ist-Lohn).

Wie viel Gehalt oder Lohn gibt es bei Kurzarbeit wegen Corona?

Als Arbeitgeber zahlen Sie nur noch das Entgelt für Ihre Arbeitnehmer sowie die Sozialabgaben in dem Umfang, wie Ihre Mitarbeiter noch arbeiten. Dazu erhalten Beschäftigte das Kug. Es setzt sich zusammen aus der Differenz zum regulären Gehalt bei der vereinbarten Arbeitszeit. Von der Agentur für Arbeit gibt es zusätzlich: 

  • ca. 67 Prozent des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts (erhöhter Leistungssatz).
  • ca. 60 Prozent des Verdienstausfalls für alle anderen Arbeitnehmer (allgemeiner Leistungssatz). Manche Tarifverträge sehen auch einen Arbeitgeber-Zuschuss zum Kurzarbeitergeld vor.

Die 2020 wegen der Pandemie beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes – abhängig von der Bezugsdauer – ist nicht mehr aktuell - sie lief schon am 30. Juni 2022 aus.

Wie sieht es mit Lohnsteuer und Sozialversicherung bei Kurzarbeit aus?

Für das Kurzarbeitergeld fällt keine Lohnsteuer an. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, so dass Steuernachzahlungen anfallen können. Haben Arbeitnehmer mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten, sind sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Die Sozialversicherungsbeiträge für die Ausfallstunden werden aus dem fiktiven Arbeitsentgelt berechnet. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. Die Corona-Sonderregelung zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen ist bereits zum 31. März 2022 vollständig entfallen.

Tipp

Zuschüsse bei Weiterbildung

Seit dem 1. April 2022 erhalten Arbeitgeber im Rahmen der „Qualifizierungsoffensive Weiterbildung“ Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet, wenn sich Arbeitnehmer während der Kurzarbeit weiterbilden. Dabei muss die Qualifizierung bestimmten Voraussetzungen (Dauer, zugelassener Träger oder bestimmtes förderungsfähiges Ausbildungsziel) genügen. Diese Förderung ist bis 31. Juli 2023 befristet.

Wie lange gibt es Kurzarbeitergeld?

Regulär wird das Kurzarbeitergeld für höchstens 12 Monate gezahlt, ausnahmsweise für 24 Monate, wenn auf dem Arbeitsmarkt besondere Verhältnisse vorliegen.

Im Zuge der Corona-Krise wurde die Bezugsdauer unter bestimmten Voraussetzungen zunächst auf 21 Monate verlängert, dann auf 24 Monate, maximal bis zum 31. März 2022. Zuletzt war die Höchstdauer längstens bis zum 30. Juni 2022 sogar auf bis zu 28 Monate ausgedehnt worden. Diese Regelung wurde nicht verlängert und endete damit mit diesem Datum.

Kurzarbeitergeld beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

1. Mitarbeiter informieren / Einverständnis einholen

Haben Sie sich entschlossen, Kurzarbeit einzuführen, sind zunächst die Arbeitnehmer zu informieren. Ist mangels Betriebsrats keine Betriebsvereinbarung möglich, ist das Einverständnis jedes Arbeitnehmers erforderlich.

2. Antrag stellen

Um später Kurzarbeitergeld zu bekommen, müssen Sie die Kurzarbeit schnellstmöglich bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Die Anzeige muss spätestens am letzten Tag des Monats, in dem zum ersten Mal kurzgearbeitet wird, dort eingegangen sein. Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Kurzarbeitergeld bewilligt werden kann. Die für Sie zuständige Agentur finden Sie hier. Folgendes müssen Sie wissen:

  • Beantragt wird das Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit. Der Antrag muss schriftlich erfolgen. Das Antragsformular für den bis 31.12.2023 möglichen Kurzantrag finden Sie online auf der Webseite der Agentur für Arbeit.
  • Die Beantragung ist auch online möglich. Reichen Sie Ihre Dokumente zur Corona-Kurzarbeit über die Kurzarbeit-App oder direkt online ein.
  • Die Registrierung beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit und Beratung zum Thema Kurzarbeit ist kostenfrei unter der Rufnummer +498004555520 möglich.

3. Abrechnung des Kurzarbeitergeldes

Im Rahmen der normalen Entgeltabrechnung berechnen Sie das Kurzarbeitergeld und das Entgelt für geleistete Arbeit und zahlen es an den Arbeitnehmer aus.

4. Erstattung beantragen

Anschließend beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit die Erstattung des ausgezahlten Kurzarbeitergeldes. Der „Leistungsantrag“ muss dort innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats eingehen. Auch das Formular „Leistungsantrag“ finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeit. Das Kurzarbeitergeld wird zunächst nur vorläufig ausgezahlt. Die Agentur für Arbeit prüft Ihre Abrechnungsunterlagen dann im Einzelnen nach Ablauf der Kurzarbeit wegen Corona.

5. Unterbrechung der Kurzarbeit

Können Ihre Mitarbeiter zwischenzeitlich wieder voll arbeiten, muss die Kurzarbeit unterbrochen werden. Die Unterbrechung kann den Anspruch verlängern. Dauert die Unterbrechung drei aufeinanderfolgende Monate, ist die Kurzarbeit erneut anzuzeigen.

Tipp: Die Agentur für Arbeit stellt auf ihrer Website auch ein Video zur Verfügung, in dem die Beantragung und Berechnung von Kurzarbeitergeld anschaulich erläutert wird.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Kurzarbeit: Wie lange gelten die Regeln wegen Corona?  
  • Bis 30. Juni 2023 besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Seit September 2022 gilt: Leiharbeitnehmer können ebenfalls Kurzarbeitergeld wegen Corona erhalten.
  • In Unternehmen wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
Können Selbstständige Kurzarbeitergeld beziehen?  

Selbstständige Unternehmer können kein Kug beantragen bzw. erhalten. Denn sie sind nicht pflichtversichert. Auch eine freiwillige Weiterversicherung ändert nichts daran. Selbstständige, die freiwillig weiterversichert sind, können allerdings nach § 28a SGB III Arbeitslosengeld beziehen. Erzielen sie wegen Corona keine oder nur geringe Umsätze, können Selbstständige auch Leistungen der Grundsicherung beantragen. 

Welche steuerlichen Erleichterungen gibt es für Unternehmen in der Corona-Krise?  

Unternehmer können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag beim Finanzamt herabsetzen oder aussetzen lassen. Das gilt auch für Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Der Gesetzgeber gewährt während der Kurzarbeit wegen Corona sogar Steuerstundungen für die Einkommen-, Körperschaft-, und Umsatzsteuer. Dazu können Säumniszuschläge erlassen werden.

Wie schnell kann Kurzarbeit wegen Corona im Betrieb eingeführt werden?  

Bringen Auftragsausfälle Unternehmer an die Grenzen ihrer Leistungskraft, dann können diese als Arbeitgeber gezielte Vereinbarungen zur Reduzierung der Arbeitszeit treffen und die Kurzarbeit relativ kurzfristig im Betrieb einführen. Voraussetzung: Sie müssen diese zeitnah der örtlichen Agentur für Arbeit melden.